Institutioneller Rassismus in den Behörden, Klüngelbildung, Korruption, Machtmissbrauch sowie Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Ferda Ataman,

sehr geehrte Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrte Frau Josefine Paul,

sehr geehrter Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrter Herr Benjamin Limbach,

sehr geehrte Frau Christine Wehner, Leitung Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen,

sehr geehrter Herr Roman Portack, Leitung Deutscher Presserat,

I.

mein Name ist Bülent Kacan, ich bin freier Schriftsteller, wohnhaft in Minden, Westfalen. Während meiner Lehramtsausbildung 2019/2020 habe ich die Diskriminierung eines Schülers wahrgenommen und kritisiert. Der abwesende Schüler, er gehört der Minderheit der Sinti an, wurde vom Fachseminarleiter über Wochen namentlich im Seminar genannt und vorgeführt. Anwesende Lehramtsauszubildende griffen den Schülernamen auf und bezeichneten den Schüler als "asozial", "dumm", "dämlich" etc.. Der Seminarleiter rief die Diffamierung des Schülers gewissermaßen hervor. Nachdem ich erfahren hatte, dass es sich im Fall des Schülers um den Sohn eines Freundes aus Kindertagen handelt, intervenierte ich unmittelbar und bat den Seminarleiter um ein Gespräch (dokumentiert). Der Seminarleiter bestritt eine Diskriminierung des Schülers, in der Konsequenz erfolgte nunmehr eine Benachteiligung meiner Person durch den Seminarleiter (Retourkutsche); sämtliche meiner Leistungen wurden von ihm negativ bewertet. Der Leiter des ZfsL schwieg zunächst, als ich ihm von der Diskriminierung des Schülers berichtete, sodann wiegelte er ab, zuletzt behauptete er, dass in dem besagten Fall keine rassistisch motivierte Diskriminierung vorliegen würde. Nachdem ich den Leiter des ZfsL Minden darauf hingewiesen hatte, dass ich mir Rat von Experten im Hinblick auf institutionellen Rassismus eingeholt habe, ließ dieser ein Gespräch zu, allerdings forderte er mein alleiniges Erscheinen zum Dienstgespräch (dokumentiert). Während dieses Gespräches betrieb der Leiter des ZfsL Minden gemeinsam mit dem anwesenden Seminarleiter und der Kernseminarleiteirn Victim Blaming. So wurde gleich zu Beginn des Gesprächs nicht auf mein Anliegen, die Diskriminierungen zu besprechen und einen Seminarwechsel herbeizuführen, eingegangen, vielmehr rekurrierte der Leiter auf vermeintlich unentschuldigte Fehltage an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Nachdem ich diese bestritt, verließ der Leiter des ZfsL den Raum, kündigte einen Anruf bei der Ausbildungsschule an und kehrte mit der Information zurück, dass es keine Fehlzeiten gäbe. Durch dieses Vorgehen des Vorgesetzten sollte mir vor Augen geführt werden, wer "am längeren Hebel" sitzt, es wurde eine "Daumenschraube" angesetzt. Ausbildungskoordinatoren an meiner Ausbildungsschule, die ich auf das Vorgehen meiner Vorgesetzten ansprach, zuckten mit der Schulter und reagierten mit Gleichgültigkeit. Mir wurde wiederholt von Kolleginnen und Kollegen geraten, zu schweigen, bzw. sie rieten mir, den Fokus auf das Zweite Staatsexamen zu richten, ich wurde gewissermaßen dazu angehalten, mich zu "unterwerfen" und die Missstände zu ignorieren. Der Seminarleiter für das Fach Geschichte nutzte die Nachgespräche der Unterrichtsbesuche, um mir sein Weltbild mitzuteilen - so verwies er, im Hinblick auf den Rassismus, den ich im Unterricht thematisiert hatte, auf den Inhalt der Geschichtsbücher; er deutete an, dass sich der Inhalt der Bücher jederzeit ändern könne oder aber er bestritt die Benachteiligung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA, die Tötung von George Floyd lag wenige Wochen zurück. Auch die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule ließ eine rassistische Einstellung erkennen. So kritisierte sie meinen Unterrichtsentwurf im Fach Deutsch. Ich hatte im Hinblick auf die Varietäten der deutschen Sprache das Buch "Kanak Sprak" (Feridun Zaimoglu) für den Deutschunterricht ausgewählt. Die Schulleiterin kritisierte meine Auswahl in der Nachbesprechung des Unterrichtsbesuches mit der Begründung, dass die Sprache "Kanak Sprak" an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vorbeigehe, während meine Ausbildungslehrerin das Thema begrüßte. Ich sprach die Schulleiterin auf den Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund im Kollegium an. Während die Klassenverbände in ihrer Vielfalt die Realität der bundesdeutschen Gesellschaft widerspiegelten, gab es im Kollegium selbst kaum oder gar keine Lehrkraft mit bspw. türkisch-, türkeistämmigen, persischen, arabischen etc. Migrationshintergrund - dies galt, sobald man auf die Webseiten ging und sich die Namenslisten der Lehrkräfte ansah, für die drei Mindener Gymnasien insgesamt. Offenbar hatte man in der Stadt in Fragen der Personalpolitik eine bundesweite Entwicklung hin zu einem pluraleren, interkulturell geschulten Kollegium verpasst; ich hatte gewissermaßen einen neuralgischen Punkt angesprochen. Auch wurde ich bei meiner Aufnahme der Tätigkeit von der Schulleiterin dem Kollegium nicht vorgestellt, während sie die übrigen LehramtsanwärterInnen, die etwas später ihre Tätigkeit aufnahmen, vorstellte. Offenbar kannten mich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bereits. Ich hatte Jahre zuvor Artikel im Mindener Tageblatt, der örtlichen Tageszeitung, veröffentlicht; es handelte sich u.a. auch um rassismuskritische Beiträge. Nachdem ich wiederholt das diskriminierende Vorgehen des Seminarleiters ansprach und auch den Widerspruch der Schule in ihrem Selbstverständnis als sog. "Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage" angesprochen hatte, folgte eine Mobbingphase durch LehramtsanwärterkollegInnen, die, nachdem sie vom Konflikt zwischen dem Seminarleiter und mir erfahren hatten, Abstand von mir nahmen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschule Herder Gymnasium mobbten mich, während altgediente LehrerInnen Verständnis für meine Situation zeigten, sie rieten mir jedoch wiederholt, den Fokus auf das Examen zu richten. Eine längere Krankheitsphase war die Folge des Mobbings und Machtmissbrauchs. Als im Zuge des Eintretens der Corona-Pandemie eine sachgemäße Vorbereitung für das Zweite Staatsexamen verunmöglicht wurde - ein Seminarwechseln erfolgte nicht, wenige Monate vor dem Examen wurden die Schulen geschlossen, bzw. die Ausbildungslehrerinnen, bei denen ich hospitiert hatte, waren durch die Einschränkungen selbst ratlos, ein Antrag, die Prüfung zu verschieben, wurde von der Bezirksregierund Detmold abgelehnt - entschied ich mich im Sommer 2020 meine Lehramtsausbildung abzubrechen bzw. zu unterbrechen. Die Option auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt war gegeben, die Verordnung gibt dies im Fall einer langwierigen Erkrankung oder einer Kindeserziehung her. Gleichwohl bestritt der Leiter des ZfsL die Option der Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt; dieser hätte es besser wissen müssen. Ich habe mein Kündigungsschreiben einen Tag später revidiert und der Bezirksregierung Detmold mitgeteilt, dass ich meine Ausbildung fortsetzen möchte, ich habe sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Zuge meiner Ausbildung das Vorgehen meiner Vorgesetzten, was die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers betrifft, kritisiert hatte und im Anschluss selbst Benachteiligungen ausgesetzt war. Die Bezirksregierung Detmold schwieg. Ende 2020, nach einer mehrmonatigen Krankheitsphase, erhielt ich ein Entlassungsschreiben der Bezirksregierung Detmold. Nachdem ich die Begründung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfahren hatte - die Behörde in Detmold bestritt die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers durch den Fachseminarleiter, es wurden unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in der Form nicht existierten - habe ich rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. Während meiner Klage gegen die Entlassungsverfügung gaben das Verwaltungsgericht Minden sowie das Oberverwaltungsgericht Münster der Bezirksregierung Detmold Recht, meine Klagen bzw. Antrag auf Wiedereinstellung wurden abgewiesen, obwohl die Gründe, die zu der Entlassung geführt hatten, nahezu in der Summe entkräftet wurden. Den Gerichten war klar, die Aktenlage gab dies her, dass die Behörde in Detmold mich durch die Entlassungsverfügung dauerhaft loswerden wollte. Aus den Akten geht hervor, dass auch die Schulleitung meiner Ausbildungsschule vermeintlich unentschuldigte Fehlzeiten zu Protokoll gab, die es nachweislich so nicht gab, während wiederum Einsätze in der Betreuung von Schülern während der Corona-Pandemie (dokumentiert) unerwähnt blieben. Beide Gerichte haben das Victim Blaming der Schule und des ZfsL Minden fortgesetzt. Im Hinblick auf die traumatisierenden Erfahrungen, auf die investierte Lebenszeit in das Studium und die Kosten sowie finanziellen Einbußen, die auf mich nach der Entlassung zukamen, erwarte ich eine Entschädigung. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Courage, die eine Person im Hinblick auf strukturellen bzw. institutionellen Rassismus in den Behörden zeigt mit Machtmissbrauch beantwortet wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bin ich wiederholt ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Herder Gymnasiums begegnet, sie teilten mir mit, dass ihnen mein Unterricht sehr gefallen hat. Im selben Zeitraum bin ich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen meiner Ausbildungsschule begegnet, im Supermarkt, auf offener Straße. Viele grüßten mich nicht, sie sahen weg, taten so, als würden sie mich nicht kennen, in einem Fall blickte mich eine Kollegin grimmig an, es war dem Korpsgeist der Beamtin geschuldet. Bewerbungen auf offene pädagogische Stellen an örtlichen Schulen, die ich später schrieb, wurden nicht beantwortet. Im Frühjahr 2025 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Gespräch erkundigte sich das Personal über meine ehemalige Ausbildungsschule. Ich wurde gefragt, ob ich die Kollegen meiner ehemaligen Ausbildungsschule kennen würde, als ich bestätigte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich im Fall der Stelle, um die ich mich beworben hatte, nicht um eine Vollzeitstelle handle, wie auf der Webseite der Einrichtung zu lesen war, sondern um eine Teilzeitstelle. Die Dame riet mir ab, die Stelle anzutreten, es würde mir sicher nicht gefallen, man würde sich bei mir melden, was nicht erfolgte. Die Stellenanzeige war kurze Zeit später nicht mehr online. Ein weiterer Fall liegt zurück. Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule Minden Ende 2021 teilte ich dem Personal in einem Gespräch mit, dass ich am Herder Gymnasium Minden gewirkt habe - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, wurde nach dem Gespräch nicht an mich vergeben.

II.

Während des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold hatte ich den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung Mindener Tageblatt kontaktiert und ihn darum ersucht, über den Fall zu berichten. Hierzu kam es nicht. Im Oktober 2023, ca. ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, war es nunmehr der Chefredakteur der Zeitung, der mich um ein Gespräch bat. Er kontaktierte mich und erwähnte weitere Fälle von Machtmissbräuchen in den hiesigen Ausbildungsstrukturen, der Redakteur erwähnte Gängelungen der Lehramtsauszubildenden durch Vorgesetzte. In dem Gespräch, dass der Redakteur und ich in seinem Büro führten, erkundigte sich dieser nach meinen Erfahrungen während meiner Lehramtsausbildung. Er erwähnte im Anschluss den Suizid einer Lehramtsauszubildenden, während er in einem anderen Fall davon berichtete, dass sich eine Lehramtsauszubildende aufgrund des Machtmissbrauches in therapeutischer Behandlung befinde. Die Eltern der betroffenen Frauen hätten sich an ihn, den Chefredakteur, gewendet, der Redakteur wirkte betroffen. Ich bot dem Journalisten an, über meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch zu berichten. Ich bot ihm an, den Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Lehrkräfte und mir herzustellen - es war ja nunmehr klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelte. Wir vereinbarten, uns weiter über die Fälle auszutauschen. Der Redakteur verwies in den Monaten nach unserem Gespräch auf seinen vollen Terminkalender. Anfang des Jahres 2025 - er wirkte zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Stadt - teilte er mir auf Anfrage mit, dass er nicht wünsche, dass sein Name erwähnt wird, sollte ich an die Öffentlichkeit gehen, er drohte mit rechtlichen Mitteln, er verwies auf sein Recht am gesprochenen Wort. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Fälle, denen Machtmissbräuche in Behörden zu Grunde liegen sowie dem Erstarken der AfD, nehme ich ein übergeordnetes öffentliches Interesse wahr, das Thema des Gesprächs öffentlich zu machen.

III.

In etwa zeitgleich mit dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold kam es 2019 zu einer Trennung zwischen der Mutter meiner Kinder und mir. Wir haben fünf gemeinsame Kinder. Für die beiden älteren Söhne üben die Kindesmutter und ich das gemeinsame Sorgerecht aus, für drei jüngeren übt die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht aus. Es erfolgten seit der Trennung im Jahr 2019 wiederholt Umgangsvereitelungen, die Kinder wurden ihrem Vater vorenthalten, dann ließ die Mutter den Umgang wieder zu. Insbesondere unser erstgeborener Sohn litt unter den wiederkehrenden Umgangsverteitelungen, das Jugendamt Bielefeld wurde in den Jahren 2011 bis 2013, wir lebten zu diesem Zeitpunkt in Bielefeld, mehrfach über die Vorfälle informiert. 2013 zog die Kindesmutter nach Rostock, 2014 zog sie zu mir nach Minden. Nach unserer Trennung 2019 vereitelte sie den Umgang wiederholt. Ich habe das Jugendamt Minden zeitnah über die Umgangsvereitelungen informiert, es hat im Zeitraum von 2019 bis 2025 vier SachbearbeiterInnen für unseren Fall beauftragt. Das Jugendamt Minden wurde wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern meine Wohnung aufsuchte, während sie, sobald wir uns in der Öffentlichkeit begegneten, die gemeinsamen Kinder aufforderte, wegzulaufen - die verstörten Kinder liefen nicht davon. Kurze Zeit später erschien die Kindsmutter erneut mit den gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Das Jugendamt Minden wurde darüber informiert, dass die Kindsmutter die vereinbarte Umgangsregelung bricht. Nach einer Auseinandersetzung zwischen der Kindesmutter und mir 2022 unternahm ich den Versuch, unsere Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen. Nachdem die dortige Schulleiterin Partei für die Kindesmutter ergriffen hatte, rief diese mich an und sprach ein Schulbetretungsverbot aus, das für die Monate September bis Dezember 2022 galt. Die Schulleitung hätte der Kindesmutter alternativ mitteilen können, dass die gemeinsamen Kinder freitags, zum vereinbarten Umgang, von ihrem Vater von der Schule abgeholt werden. Mit dem Schulbetretungsverbot wurde der Kontakt zu meinen Kindern über mehrere Monate unterbrochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schulleitung der Domschule Minden an der Umgangsvereitelung der Mutter meiner Kinder beteiligt. Nachdem ich im Januar 2023 eine Anhörung vor dem Familiengericht angestrengt hatte, um meine Kinder wiedersehen zu können, erhielt ich vom Jugendamt Minden eine an das Gericht gerichtete Stellungnahme. Die Schulleiterin der Domschule Minden behauptete hierin, dass der Kindsvater im gesamten Monat Januar 2023 dabei gesehen worden sei, wie er an der Domschule erschienen ist, um seine Kinder zu sehen, diese Behauptung war nachweislich erlogen. Nachdem ich umgehend die Schulleitung kontaktiert hatte und sie aufforderte, mir die Tage bzw. Uhrzeiten zu nennen, an denen ich gesehen worden sein soll, erhielt ich prompt einen Anruf der Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden, sie sprach von einem "Missverständnis", ich sei im gesamtem Monat ein einziges Mal in der Nähe der Domschule gesehen worden, im Beisein unserer gemeinsamen Töchter (eine später von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung bei der Bezirksregierung Detmold blieb folgenlos). Der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Der Schulleitung der Domschule Minden kann der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir nicht entgangen sein. Der Name des Herder Gymnasiums taucht in den mir vorliegenden Akten im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold auf, hierin finden sich die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten, die von der Bezirksregierung Detmold u.a. als Begründung für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden. Nachdem ich im Zuge der Sorgerechtsstreitigkeiten einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht auch für unsere drei jüngeren Kinder beim Gericht gestellt hatte, hat mir die Richterin B. vom Familiengericht Minden auf wiederholten Antrag hin dieses Begehren verwehrt - obschon für die beiden älteren Söhne ein gemeinsames Sorgerecht existiert. Es kam vor, dass ich Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes erhielt, während mir die Informationen über die schulische Entwicklung des jüngeren Sohnes aus Datenschutzgründen vorenthalten wurden - beide Söhne, für die unterschiedliche Sorgerechtsstatus bestehen, besuchten bzw. besuchen die Domschule Minden. Die Richterin B. des Familiengerichtes Minden übt ihre Tätigkeit am Amtsgericht Minden aus, in dem auch die Richterin wirkt, die während des Rechtsstreites zwischen mir und der Bezirksregierung Detmold der Behörde Recht gab.

Unser erstgeborener Sohn besuchte zunächst das Herder Gymnasium Minden, meine ehemalige Ausbildungsschule. Er ist Ende des Schuljahres 2021/2022 nicht versetzt worden, er musste von der Schule abgehen, gleichwohl hat sein Klassenlehrer die Möglichkeit einer Wiederholung der Klassenstufe zuvor in Aussicht gestellt - zu diesem Zeitpunkt fand der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und seinem Vater statt. Unser Sohn besuchte im Anschluss die Käthe-Kollwitz Realschule in Minden. In diesem Zeitraum vereitelte die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern erneut, die Schulleitung der Realschule verweigerte trotz mehrfacher Anfragen Auskünfte über die schulische Entwicklung unseres Sohnes. Unmittelbar vor den Sommerferien 2023 erfuhr ich von meinem Sohn, dass seine Versetzung gefährdet sei. Im Juli 2024, wenige Tage vor den Sommerferien, teilte mir die stellvertretende Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule mit, dass unser Sohn das Ziel der Klasse nicht erreicht habe, unser Sohn müsse die Schule verlassen - die Schulleiterin hatte Kenntnis davon, dass der Kindesvater die Monate zuvor wiederholt um Auskunft über die schulischen Leistungen seines Sohnes gebeten hat, sie wurde ihm verweigert. Auf Anfrage hin sah die Leitung des Jugendamtes Minden im erneuten Schulwechsel des Sohnes keine Kindeswohlgefährdung. Die Richterin am Familiengericht Minden wurde über den wiederholten Schulwechsel des Sohnes in Kenntnis gesetzt. Der erstgeborene Sohn hat bereits massiv unter den Umzügen seiner Mutter von Bielefeld nach Rostock 2013 und zurück nach Minden 2014 und den seit 2019 einsetzenden Umgangsvereitelungen gelitten. Bereits aus dieser Entwicklung sowie aus den wiederkehrenden Schulwechseln hätten das Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden eine (drohende) Kindeswohlgefährdung erkennen müssen; der Kindesvater hat wiederholt seine Besorgnis diesbezüglich geäußert. Ich habe unseren erstgeborenen Sohn in diesem Jahr 2025 zwei Mal stundenweise gesehen, auch im Fall der übrigen Kinder droht eine Eltern-Kind-Entfremdung einzutreten. Aufgrund des Vorenthaltens der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes sowie des wiederholten Schulwechsels kontaktierte ich den (ehemaligen) Bürgermeister Herrn J. der Stadt Minden, er war der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt. Allerdings antwortete mir der Bürgermeister auf wiederholte Anfragen nicht. Der Bürgermeister ist Absolvent des Herder Gymnasiums Minden, er ist Parteimitglied der SPD. Der stellvertretende Schulleiter des Herder Gymnasiums in Minden, meiner ehemaligen Ausbildungsschule, ist sein Parteigenosse. Im Zuge der Wahl des neuen Landrates 2022/2023 für den Kreis Minden-Lübbecke nahm ich über Social Media Kontakt mit dem Kandidaten der SPD, Herrn D. auf. Ich wünschte ihm viel Erfolg - wir waren per Du. Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Landrat übersendete ich dem Landrat ein Einschreiben meiner Anwältin im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold, aus dem hervorgeht, dass mich die Bezirksregierung durch ihre Entlassungsverfügung "dauerhaft" loswerden möchte; ich bat den Landrat um Unterstützung im Hinblick auf weiteres Vorgehen. Der Landrat antwortete mir nicht. Nachdem die Mutter meiner Kinder die Umgänge erneut vereiltete und auch die Schulleitung Informationen über die schulische Entwicklungen unseres erstgeborenen Sohnes zurückhielt, kontaktierte ich wiederholt das Jugendamt Minden, den Bürgermeister der Stadt Minden (SPD) sowie den neuen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD). Der Landrat wies darauf hin, dass er sich nicht in das laufende Verfahren zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir einmischen werde; er verwies an den Bürgermeister der Stadt Minden, seinem Parteigenossen, der nicht auf meine Schreiben reagierte. Nachdem die Kindesmutter unsere beiden Töchter und unseren drittjüngsten Sohn an der Grundschule bzw. Gymnasium angemeldet hatte, erfuhr ich, dass die Kinder des Landrates und unsere Kinder den selben Klassen zugeteilt wurden (u.a. in der Domschule Minden). Der Bürgermeister (SPD), der Landrat (SPD), die Schulleitung der Domschule Minden hatten Kenntnis von dem Konflikt zwischen der Kindesmutter und mir, sie waren in Kenntnis vom Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold. Der ehem. Bürgermeister ist Absolvent des Herder Gymnasiums, der aktuelle Bürgermeister ist Co-Schulleiter des Herder Gymnasiums - Landrat, ehemaliger sowie amtierender Bürgermeister sind Parteigenossen.

Im Mai 2020 trat mir der erstgeborene Sohn, nachdem ich ihn mehrfach darum bat, nicht gleichzeitig Chips zu essen und auf dem Trampolin zu springen, in den Unterleib, worauf ich ihn ohrfeigte. Seine Mutter ist mit ihm am Folgetag zum Kinderarzt, hat sich hier ein Attest besorgt und hat mich bei der Polizei denunziert. Unser Sohn hat mir hiervon wenige Tage später erzählt. Ich habe den Kinderarzt kontaktiert und ihn um nähere Informationen gebeten, der Arzt konfrontierte mich mit der Frage, ob ich sorgeberechtigter Vater sei, die Kindesmutter habe ihm mitgeteilt, dass die Sorgerechtsverhältnisse nicht eindeutig geklärt seien. Der Kinderarzt kannte mich, ich hatte ihn als sorgeberechtigter Vater zuvor mit den Kindern aufgesucht. Wenige Monate nach dem Vorfall fuhren die Kindesmutter und ich mit den gemeinsamen Kindern in den Urlaub nach Soltau, eine Erklärung fürihe Verhalten erhielt ich nicht.

Auch an der nächstfolgenden weiterführenden Schule, die unser erstgeborener Sohn besucht, der Sekudarschule Petershagen, setzte sich seine Entwicklung fort. Unser Sohn wies bereits früh hohe Fehlzeiten auf. Sein Klassenlehrer teilte mir seine Fehlzeiten mit. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden hat, trotz Kenntnis der Entwicklung unseres Sohnes, nicht rechtzeitig interveniert. Sie hat zudem den Antrag des Kindesvater im Hinblick auf das gemeinsame Sorgerecht, was die drei gemeinsamen jüngeren Kinder betrifft, abgelehnt. Jugendamt Minden und Familiengericht Minden haben trotz Kenntnis der kindeswohlgefährdenden Umstände keine Abhilfe geschaffen. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde durch das OLG Hamm abgelehnt. Es wurde wiederholt ein Verfahrensbeistand von der Richterin B. eingeschaltet, deren Kosten der Kindesvater trug und trägt. Offenkundig verfolgt die Richterin B. vom Familiengericht Minden das Ziel, den Kindesvater zu zermürben. In einem Zeitraum von sechs Jahren hätte eine Intervention im Hinblick auf das gefährdete Kindeswohl erfolgen müssen. Im Jahr 2023 - der gemeinsame Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Schulwechsel hinter sich - einigte ich mich mit der Kindesmutter darauf, einen Therapeuten für unseren Sohn, der therapiebedürftig wurde, zu finden. Die Kindesmutter lehnte zunächst den väterlichen Vorschlag ab, die Therapeutin S., mit Sitz in Minden, aufzusuchen, willigte dann jedoch ein. Den Ersttermin nahm unser Sohn wahr, er fand die Therapeutin sympathisch. Zum Zweittermin und auch zum dritten Termin erschien er nicht. Es wurden Ausreden für sein Nichterscheinen erfunden. Als im Februar 2024 eine Anhörung vor dem Familiengericht Minden stattfand, gab die Kindesmutter über ihren Rechtsbeistand bekannt, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn zum besagten Termin bei der Therapeutin von der Schule in Petershagen abholen werde, dies sei so mit der Schule abgesprochen gewesen - diese Aussage war nachweislich falsch. Der gemeinsame Sohn war am besagten Tag gar nicht in der Schule. Sein Klassenlehrer hatte mir vor Anhörungsbeginn eine Anwesenheitsliste zukommen lassen, aus der die Fehlzeiten unseres Sohnes hervorgehen. Ich habe der Richterin B. vom Familiengericht Minden während der Anhörung die Anwesenheitsliste des Klassenlehrers unseres Sohnes übergeben; die Richterin hatte bereits zuvor ein Schreiben erhalten, aus dem die Fehlzeiten des Jungen zu entnehmen waren. Die Richterin hat in ihrem Urteil nach der Anhörung die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen. Die Richterin B. hätte erkennen müssen, dass die Intention der Kindesmutter war, zu verhindern, dass der gemeinsame Sohn eine vom Kindesvater ausgwählte Therapeutin aufsucht.

Wenige Wochen nach der Anhörung vom Februar 2025 sprach die Sekundarschule Petershagen eine offizielle Kindeswohlgefährdung aus. Die Instrumentalisierung der Kinder während des Sorgerechtsstreites führten seit dem Jahr 2019 und führen zu wiederkehrenden Erkrankungen unseres Sohnes. Der Richterin B. dürfte das Phänomen des psychischen Missbrauchs von Kindern durch aktiv entfremdende Elternteile nicht fremd sein. Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden tragen eine Mitverantwortung für die Situation unseres Sohnes, ferner unserer übrigen Kinder, die mit Duldung der Behörden zusehends von ihrem Vater enfremdet werden.

Die Kindesmutter betrat in den vergangenen Monaten wiederholt meine Wohnung, sobald sie die gemeinsamen Kinder abholen kam, während sie bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit kalt und schroff reagierte (Gaslighting), sie möchte verhindern, dass wir zusammen gesehen werdenn, schließlich müsste sie sich erklären; sie diffarmiert den Kindesvater seit Jahren, das Heraushalten des Kindesvaters aus den schulischen Räumen dient ihrer Kontrolle. Unterstützung erfährt sie hierbei durch die Behörden.

Spätestens mit der offiziellen Bekanntmachung einer Kindeswohlgefährdung unseres Sohnes durch die Sekundarschule Petershagen sehe ich mich gezwungen, mit den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu treten. Unser Sohn wurde auch und vor allem durch das Vorgehen der Behörden in Mitleidenschaft gezogen. Es besteht für meine Person im Hinblick auf das Familiengericht Minden keine Rechtssicherheit mehr, mein Antrag auf Befangenheit der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamm abgelehnt; ich bin der Willkür der Richterin ausgesetzt. Es herrscht ein mehrfacher Machtmissbrauch vor. Gehe ich mit den geschilderten Vorfällen nicht an die Öffentlichkeit, laufen auch die übrigen Kinder Gefahr, in eine das Kindeswohl gefährdende Situation zu geraten, sie werden zusehends entfremdet – auch der zweitälteste Sohn nimmt die Umgänge mit seinem Vater immer seltener wahr.

Es stellt sich nach der hier geschilderten Lage die Frage, ob eine Intrige im Gang ist; die Klüngelbildung der BeamtenInnen vor Ort bietet sich für diesen Erklärungsansatz geradezu an. Auslöser für eine Intrige wären in diesem Fall a) meine Intervention im Hinblick auf die Diskriminierung durch den Seminarleiter während meiner Lehramtsausbildung, b) meine Hinweise im Hinblick auf die Zusammensetzung des Kollegiums meiner Ausbildungsschule (hinsichtlich der Unterbesetzung des Kollegiums mit Lehrkräften mit Migrationshintergrund), c) der Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmolt, d) die im Vorfeld erschienenen rassismuskritischen Beiträge in der örtlichen Tageszeitung; ferner und abschließend, e) dass ein Nachkomme von Gastarbeitern aus der Türkei am besagten Gymnasium die Fächer Deutsch und Geschichte unterrichtete und hier die Missstände kritisierte, f) meine literarischen Arbeiten, in denen auch Phänomene wie Machtmissbrauch und Rassismus einfließen.

Ich verweise auf die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates in Zeiten des erstarkenden Autoritarismus. Mit meinen Interventionen bin ich für die Werte des Rechtsstaates eingetreten. Ich erwarte eine kritische Berichterstattung was das Vorgehen der Behörden betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Bülent Kacan

Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes:

Der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden, Herr J., oberster Dienstherr des Jugendamtes Minden, wurde vom Verfasser des offenen Briefes wiederholt zeitnah auf die Umgangsvereitelungen sowie das Vorenthalten von Informationen über die schulische Entwicklung seines Sohnes informiert (dokumentiert) - er antwortete nicht. Der Landrat, Herr D., sein Parteigenosse, verwies auf diesen, nachdem sich der Verfasser wiederholt an den Landrat gewendet hatte, sie waren zuvor per Du - der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden antwortete nicht. Während Jugendamt Minden, der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden (SPD), der Landrat (SPD) über die wiederkehrenden Schulwechsel des Sohnes des Verfassers des offenen Briefes informiert werden, intervenieren diese nicht - zuletzt sprach die Sekundarschule Petershagen eine Kindeswohlgefährdung aus, während der Leiter des Jugendamtes Minden diese zuvor nicht sah; der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden Herr J. antwortete erst gar nicht. Der ehem. Bürgermeister Herr J. ist Absolvent des Herder Gymnasiums Minden; der ehem. Ausbildungsschule des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes. Die Schule spielt eine signifikante Rolle im zurückliegenden Rechtsstreit des Verfassers des offenen Briefes mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf beanstandete Diskriminierungen, Mobbing, Machtmissbrauch.

Die Kindesmutter erwähnte in den zurückliegenden Monaten wiederholt, dass die gemeinsamen Töchter von der Ehefrau des Landrates abgeholt werden, sie besuchen mit deren Tochter die selbe Schulklasse. Auch der gemeinsame Sohn besuchte mit dem Sohn des Landrates die selbe Klasse am Gymnasium - der Landrat hatte Kenntnis von den wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, respektive von den Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen den Eltern; er war auch darüber informiert, dass der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden, sein Parteigenosse, der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden nicht auf die Anfragen des Kindesvaters, des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes, reagiert. Es stellt sich nach der hier geschilderen  Lage die Frage, ob die Zuteilung der gemeinsamen Kinder sowie der Kinder des Landrates in die selben Schulklassen zufällig erfolgte oder aber ob die Nähe zur Kindesmutter gesucht wurde, auch und vor allen Dingen, um dem “unbequemen” Kindsvater eine Botschaft zu vermitteln; wird doch versucht, diesen aus den besagten Räumen herauszuhalten. Die Schulleitung der Domschule Minden hatte Ende 2022 ein Schulbetretungsverbot ausgesprochen, der Kindesvater, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes konnte seine Kinder über mehrere Monate nicht sehen.

https://www.mt.de/lokales/minden/Saebelrasseln-Mindens-Buergermeister-Michael-Jaecke-wegen-Aussagen-ueber-Foerdermittel-unter-Druck-22875989.html

https://www.mt.de/lokales/leserbriefe/Eine-Schande-fuer-die-Stadt-Minden-22877022.html