Institutioneller (struktureller) Rassismus in den Behörden der Bezirksregierung Detmold (NRW), Klüngelbildung, Korruption, Machtmissbrauch sowie Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung und Eltern-Kind-Entfremdung

Offener Brief (überarbeitet)

Minden, Wesfalen, den 05. November 2025,

(aktualisiert: Minden, Westfalen, den 12. Juni 2026)

Sehr geehrte Frau Ferda Ataman,

sehr geehrte Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrte Frau Josefine Paul,

sehr geehrter Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrter Herr Benjamin Limbach,

sehr geehrte Frau Christine Wehner, Leitung Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen,

sehr geehrter Herr Roman Portack, Leitung Deutscher Presserat,

mein Name ist Bülent Kacan, ich bin freier Schriftsteller, wohnhaft in Minden, Westfalen. Während meiner Lehramtsausbildung 2019/2020 habe ich die Diskriminierung eines Schülers wahrgenommen und meinen Vorgesetzten kritisiert. Der abwesende Schüler, er gehört der Minderheit der Sinti an, wurde vom Fachseminarleiter über Wochen im Seminar namentlich genannt und vorgeführt - der Seminarleiter kannte den Schüler, er war sein Lehrer an der Schule in Porta Westfalica. Anwesende Lehramtsauszubildende griffen den Schülernamen auf und bezeichneten den Schüler als "asozial", "dumm", "dämlich" etc.. Der Seminarleiter rief die Diffamierung des Schülers gewissermaßen hervor. Nachdem ich erfahren hatte, dass es sich im Fall des Schülers um den Sohn eines Freundes aus Kindertagen handelt, intervenierte ich unmittelbar und bat den Seminarleiter um ein Gespräch (dokumentiert). Der Seminarleiter bestritt eine Diskriminierung des Schülers, in der Konsequenz erfolgte nunmehr eine Benachteiligung meiner Person durch den Seminarleiter (Retourkutsche); sämtliche meiner Leistungen wurden von ihm negativ bewertet. Die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden, enthob mich, nachdem ich die Kritiken gäußert hatte, des bedarfdeckenden Unterichtes (BdU) / (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz vom 30.09.2019). Der Leiter des ZfsL Minden (zu diesem Zeitpunkt), Herr Bölting, schwieg zunächst, als ich ihm von der Diskriminierung des Schülers berichtete, sodann wiegelte er ab, zuletzt behauptete er, dass in dem besagten Fall keine rassistisch motivierte Diskriminierung vorliegen würde. Nachdem ich den Leiter des ZfsL Minden darauf hingewiesen hatte, dass ich mir Rat von Experten im Hinblick auf institutionellen Rassismus eingeholt habe, ließ dieser ein Gespräch zu, allerdings forderte er mein alleiniges Erscheinen zum Dienstgespräch (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz vom 04.10.2019). Das Vorgehen des Leiters, im Hinblick auf die zuvor von mir beanstandete Diskriminierung, war unzulässig, die Hinzuziehung eines Zeugen zum Diensgespräch wurde mir verweigert. Während des Dienstgespräches betrieb der Leiter des ZfsL Minden gemeinsam mit dem anwesenden Seminarleiter im Fach Geschichte, Herr Wähler und der Kernseminarleiteirn, Frau Frenz Victim Blaming (Täter-Opfer-Umkehr). So wurde gleich zu Beginn des Gesprächs nicht auf mein Anliegen, die Diskriminierungen zu besprechen und einen Seminarwechsel herbeizuführen, eingegangen - ich hatte hierum im Vorfeld gebeten - vielmehr rekurrierte der Leiter auf vermeintlich unentschuldigte Fehltage an meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden. Nachdem ich diese bestritt, verließ der Leiter des ZfsL Minden den Raum, kündigte einen Anruf bei der Ausbildungsschule an und kehrte mit der Information zurück, dass es keine unentschuldigten Fehlzeiten gäbe. Durch dieses Vorgehen des Vorgesetzten sollte mir vor Augen geführt werden, wer "am längeren Hebel" sitzt, es wurde eine "Daumenschraube" angesetzt - mein alleiniges Erscheinen diente dieser Machtdemonstration. Die Ausbildungskoordinatoren an meiner Ausbildungsschule, die ich auf das Vorgehen meiner Vorgesetzten ansprach, zuckten mit der Schulter und reagierten mit Gleichgültigkeit. Mir wurde wiederholt von Kolleginnen und Kollegen geraten, zu schweigen, bzw. sie rieten mir, den Fokus auf das Zweite Staatsexamen zu richten, ich wurde gewissermaßen dazu angehalten, mich zu "unterwerfen" und die Missstände zu ignorieren. Der Seminarleiter für das Fach Geschichte nutzte die Nachgespräche der Unterrichtsbesuche, um mir sein Weltbild mitzuteilen - so verwies er, im Hinblick auf den Rassismus, den ich im Unterricht thematisiert hatte, auf den Inhalt der Geschichtsbücher; er deutete an, dass sich der Inhalt der Bücher jederzeit ändern könne oder aber er bestritt die Benachteiligung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA, die Tötung von George Floyd lag wenige Wochen zurück. Auch die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule, Frau Plöger, ließ eine rassistische Einstellung erkennen. So kritisierte sie meinen Unterrichtsentwurf im Fach Deutsch. Ich hatte im Hinblick auf die Varietäten der deutschen Sprache das Buch "Kanak Sprak" (Feridun Zaimoglu) für den Deutschunterricht ausgewählt. Die Schulleiterin kritisierte meine Auswahl in der Nachbesprechung des Unterrichtsbesuches dahingehend, dass die Sprache "Kanak Sprak" an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vorbeigehe, während meine Ausbildungslehrerin selbst das Thema begrüßte - eine entsprechende Benotung durch die Schulleiterin war die Folge, sie hatte mich bereits zuvor, nachdem meine Kritik im Hinblick auf die beanstandete Diskriminierung erfolgte, vom bedarfdeckenden Unterricht enthoben. Ich sprach die Schulleiterin im weiteren Verlauf meiner Ausbildung auf den Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund im Kollegium an. Während die Klassenverbände in ihrer Vielfalt die Realität der bundesdeutschen Gesellschaft widerspiegelten, gab es im Kollegium selbst kaum oder gar keine Lehrkraft mit sog. Migrationshintergrund - dies galt, sobald man auf die Webseiten ging und sich die Namenslisten der Lehrkräfte ansah, für die drei Mindener Gymnasien insgesamt. Offenbar hatte man in der Stadt in Fragen der Personalpolitik eine Entwicklung hin zu einem pluraleren, interkulturell geschulten Kollegium - einem Kollegium auf der Höhe der Zeit - verpasst; ich hatte gewissermaßen einen neuralgischen Punkt angesprochen. Zudem wurde ich bei meiner Aufnahme der Tätigkeit von der Schulleiterin dem Kollegium nicht etwa vorgestellt, während sie die übrigen LehramtsanwärterInnen, die etwas später ihre Tätigkeit aufnahmen, vorstellte. Offenbar kannten mich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bereits. Ich hatte Jahre zuvor im Mindener Tageblatt, der örtlichen Tageszeitung, Artikel veröffentlicht; es handelte sich u.a. auch um rassismuskritische Beiträge, bzw. auch um Artikel die den religiösen Fundamentalismus kritisierten. Nachdem ich wiederholt das diskriminierende Vorgehen des Seminarleiters ansprach und auch den Widerspruch der Schule in ihrem Selbstverständnis als sog. "Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage" angesprochen hatte, folgte eine Mobbingphase durch LehramtsanwärterkollegInnen, die, nachdem sie vom Konflikt zwischen dem Seminarleiter und mir erfahren hatten, auf Distanz gingen, sie, die auf seine Notenvergabe angewiesen waren, wollten es sich nicht mit dem Seminarleiter verscherzen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschule Herder-Gymnasium Minden gingen auf Distanz, während altgediente LehrerInnen Verständnis für meine Situation zeigten, sie rieten mir jedoch wiederholt, den Fokus auf das Examen zu richten. Eine längere Krankheitsphase (Burnout) war die Folge des Mobbings und Machtmissbrauchs. Als im Zuge des Eintretens der Corona-Pandemie eine sachgemäße Vorbereitung für das Zweite Staatsexamen verunmöglicht wurde - mein Begehren, einen Seminarwechsel herbeizuführen, wurde nicht stattgegeben, wenige Monate vor dem Examen wurden die Schulen geschlossen, bzw. die AusbildungslehrerInnen, bei denen ich hospitiert hatte, waren durch die Einschränkungen selbst ratlos, an Unterrichtsvorbereitungen war nicht zu denken, ein Antrag, die Examensprüfung - vor Ausbruch der Corona-Pandamie fiel diese in ihr Hochzeit - zu verschieben, wurde von der Bezirksregierund Detmold abgelehnt (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 05.05.2020) - entschied ich mich im Sommer 2020 meine Lehramtsausbildung abzubrechen bzw. zu unterbrechen. Die Option auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt war gegeben, die Verordnung gibt dies im Fall einer langwierigen Erkrankung oder einer Kindeserziehung her. Gleichwohl bestritt der Leiter des ZfsL Minden, Herr Bölting, die Option einer Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt; dieser hätte es besser wissen müssen. Ich habe mein Kündigungsschreiben einen Tag später revidiert (dokumentiert) und der Bezirksregierung Detmold mitgeteilt, dass ich meine Ausbildung fortsetzen möchte. Mit der schriftlichen Revision meiner Entlassungsabsicht hätte es im Fortgang keine Entlassungsverfügung geben dürfen. Ich habe die Bezirksregierung Detmold darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Zuge meiner Ausbildung das Vorgehen meiner Vorgesetzten im Hinblick auf die rassistisch motivierte Diskriminierung eines Schülers kritisiert hatte und im Anschluss selbst Benachteiligungen ausgesetzt war. Die Bezirksregierung Detmold schwieg. Ende 2020, nach einer mehrmonatigen Krankheitsphase, erhielt ich ein Entlassungsschreiben der Bezirksregierung Detmold. Nachdem ich die Begründung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfahren hatte - die Behörde in Detmold bestritt die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers durch den Fachseminarleiter, es wurden unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in der vorgeworfenen Form nicht existierten - habe ich rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. Während meiner Klage gegen die Entlassungsverfügung gaben das Verwaltungsgericht Minden sowie das Oberverwaltungsgericht Münster der Bezirksregierung Detmold Recht, meine Klage bzw. Antrag auf Wiedereinstellung wurden abgewiesen, obwohl die Gründe, die zu der Entlassung geführt hatten, nahezu in der Summe entkräftet wurden und den Richterinnen und Richtern anhand der Aktenlage klar gewesen sein musste, dass die Bezirksregierung Detmold eine Person loswerden wollte, die strukturellen bzw. institionllen Rassismus in den örtlichen Behörden angesprochen hatte. Den Richterinnen und Richtern war klar, die Aktenlage gab dies her, dass die Behörde in Detmold einen Beamten durch die Entlassungsverfügung dauerhaft loswerden wollte (siehe Anlage: Anwaltschreiben Frau Britta Tornow 22.01.2022). Aus den Akten geht hervor, dass auch die Schulleitung meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden, Frau Plöger, vermeintlich unentschuldigte Fehlzeiten zu Protokoll gab, die es nachweislich in dieser Form nicht gab, während wiederum Einsätze in der Notbetreuung von Schülern während der Corona-Pandemie unerwähnt blieben (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 07.05.2020). Ich war zu diesem Zeitpunkt, als ich die Notbetreuung übernahm, vom Präsenzunterricht befreit und betreute, aufgrund Lehrermangels, dennoch die Schüler; die besagte Schulleiterin hatte mich zuvor nach meiner Kritik im Hinblick auf die Diskriminierung durch den Seminarleiter des bedarfsdeckenden Unterrichts enthoben. Im Hinblick auf die Erfahrungen, auf die investierte Lebenszeit in das Studium sowie finanziellen Einbußen, die auf mich nach der Entlassung zukamen, erwarte ich eine Restitution. In den Jahren 2021 bis 2025 bin ich wiederholt ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Herder Gymnasiums begegnet, sie teilten mir mit, dass ihnen mein Unterricht sehr gefallen hat. Im selben Zeitraum bin ich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen meiner Ausbildungsschule begegnet. Viele grüßten nicht, sie sahen demonstrativ weg. In einigen wenigen Fällen ließen ehem. Kolleginnen während einer Begegnung Sympathien erkennen, trotzdem schien immer wieder eine besondere Form der Autoritätshörigkeit auf.

Bewerbungen auf offene pädagogische Stellen an örtlichen Schulen wurden im Anschluss vielfach nicht beantwortet.

I.

Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule Minden Ende 2021 teilte ich dem Personal im Nachgespräch mit, dass ich am Herder Gymnasium Minden gewirkt habe - die Ausbildungsstelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, wurde nach dem Gespräch nicht an mich vergeben. Auf Nachfrage vom 03.11.2025 im Hinblick auf die Gründe der zuvor versprochenen Nichteinstellung im Jahr 2021 bzw. auf die Frage hin, ob eine Bewerbung auf die aktuelle Stellenausschreibung möglich ist,  gab das Personal an, dass kein Bedarf vorhanden sei (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 19.12.2021 sowie 03.11.2025).  Die Waldorfschule Minden geriet im Jahr 2015 wegen Rechtsextremismus in die Schlagzeilen:

https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/minden/22959754_Rechtsextremer-Lehrer-musste-Waldorfschule-verlassen-Fragen-bleiben-offen.html

Auch ein Vorstellungsgespräch an der Waldorfschule Bielefeld führte im Jahr 2022 zum selben Ergebnis: Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen übersendet hatte und das Vorstellungsgespräch positiv begann, berichtete ich auf Nachfrage von meinen letzten Unterrichtserfahrungen; ich teilte dem Personal mit, dass ich mich u.a. aufgrund von Kritiken im Hinblick auf mehrfacher Diskriminierung an meiner einstigen Ausbildungsschule in einem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold befinde - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, erhielt ich nicht. Herr Wulf Figge von der Walddorfschule Bielefeld beabsichtigte, die Bezirksregierung Detmold zu kontaktieren, um zu erfahren, ob trotz der Entlassugsverfügung eine Ausbildung an der Waldorfschule Bielefeld möglich ist (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 23.02.2022). 

Eine Bewerbung als Pädagoge an der VHS Minden im Jahr 2022 endete auf ähnliche Weise, die Bewerbung führte zu keinem positiven Ergebnis. Ich hatte den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold zuvor transparent gemacht und der Leitung, Herrn Marco Düsterwald, von meinen Erfahrungen in den örtlichen Behörden der Bezirksregierung Detmold berichtet (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 29.112022).

Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule in Hannover/Maschsee im Jahr 2024 teilte ich dem Personal in einem Folgegespräch mit, dass ich an meiner einstigen Ausbildungsschule in Minden Diskriminierungen kritisiert habe und hierbei im Anschluss selbst benachteiligt wurde - die Stelle, die man mir zuvor in Aussicht gestellt hatte, wurde nach dem Gespräch mit dem Hinweis auf Finanzierungsschwierigkeiten nicht an mich vergeben (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 18.11.2024).

Im Frühjahr 2025 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch bei der Elsa-Brandström-Jugendhilfe Minden eingeladen. In dem Gespräch erkundigte sich das Personal über meine ehemalige Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden - eine Tätigkiet an dieser Schule war aus meinem Lebenslauf zu entnehmen. Ich wurde gefragt, ob mir die Kollegen meiner ehemaligen Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden bekannt seien - das Personal ließ durchblicken, dass es, nachdem es meine Unterlagen erhalten hatte,  z u v o r  Kontakt zu diesen aufgenommen hatte. Als ich dies bestätigte, teilte mir das Einstellungspersonal mit, dass es sich im Fall der Stelle, um die ich mich beworben hatte, um keine Vollzeitstelle handle, wie auf der Webseite der Einrichtung zu lesen war und auf die ich mich beworben hatte, sondern (!) um eine Teilzeitstelle. Die Dame riet mir im Vorstellungsgespräch ab, die Stelle anzutreten, es würde mir, wie sie sagte, sicher nicht gefallen, man würde sich bei mir melden, was nicht erfolgte. Die Stellenanzeige war kurze Zeit später nicht mehr online (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 06.12.2024 / 18.12.2024)

Weitere Fälle, in denen Bewerbungen um offene pädagogische Stellen erfolglos blieben, sollen unerwähnt bleiben.

Im Zuge des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold (2020-2022) im Hinblick auf die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf hatte mein Rechtsbeistand während einer Verhandlung die diesseitigen Standpunkte dargelegt, allerdings hatte die Richterin vom Verwaltungsgericht Minden sich offenbar bereits zuvor ein Bild über den Fall gemacht. Rückblickend glich die Verhandlung einer Farce. Die Richterin gab, nachdem auch die Gegenseite angehört wurde, der Behörde in Detmold, was ihre Entlassugsverfügung betrifft, kurzerhand Recht, während sie den beiden Vertretern der Behörde im Gerichtssaal mitteilte, dass sie später mit ihnen (!) telefonieren werde. Der Hinweis auf das interne Telefonat zwischen der Richterin und Vertretern der Bezirksregierung Detmold wurde von der Richterin klar und deutlich in Richtung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes und seiner Anwältin formuliert. Im Anschluss konsultierte ich eine Fachanwältin, der Fall landete beim Oberverwaltungsgericht Münster (Siehe Anlage: Anwaltschreiben Frau Britta Tornow 22.01.2022 / siehe Akteneinsicht in das Verfahren). Nachdem sich der Prozess bei dem Oberverwaltungsgericht Münster in die Länge zog, erwog ich mehrfach, mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen, mein Rechtsbeistand riet mir hiervon ab. Die Anwältin rügte, auf meinem Druck hin, die RichterIn vom Oberverwaltungsgericht Münster. Nachdem ich das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster erhalten hatte, blieben mir zwei Wochen Zeit, die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, einzuschalten. Hierfür hätte ich erneut einen Fachanwalt konsultieren und erneut hohe Kosten aufbringen müssen, was mir in dieser Phase nicht möglich war. Offenkundig hatten es die Richter des Oberverwaltungsgerichtes hierauf, auf die Bildung weiterer Hürden, abgesehen. Die Rechtsschutzstruktur Gegenrechtschutz formuliert diesbezüglich u.a. auf ihrer Seite:

"Zentrales Kriterium dafür, dass der Gegenrechtsschutz aktiv wird, ist die Missbräuchlichkeit hoheitlichen Handelns. Der autoritäre Populismus nutzt als eine ihrer Techniken die sogenannte selektive Gesetzesanwendung. Dazu gehört es, das Gesetz an geeigneten Stellen zu brechen, ohne sich gänzlich vom vermeintlichen Bekenntnis zum Rechtsstaat abzuwenden. Auch das ist Teil der Strategie, sich die Mittel des Rechts zunutze zu machen, um die Grenzen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz Stück für Stück zu verschieben. Sie baut darauf, dass die Betroffenen eine sachfremde Erwägung in der Ermessensausübung der Verwaltung oder eine ideologisch motivierte Weisung in der Behörde einfach hinnehmen. In vielen Fällen könnte die Rechtswidrigkeit zwar vor Gericht nachgewiesen werden. Es scheitert aber an den finanziellen Ressourcen der Betroffenen, oder gar dem Mut, sich juristische Hilfe zu holen und mit dem Staat anzulegen."

https://verfassungsblog.de/gegenrechtsschutz

II.

Während des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold hatte ich den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung Mindener Tageblatt kontaktiert und ihn darum ersucht, über den Fall zu berichten - hierzu kam es nicht. Im Oktober 2023, ca. ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, war es der Chefredakteur der Zeitung, der mich kontaktierte (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 09.10.2023). Er erwähnte weitere Fälle von Machtmissbräuchen in den örtlichen Ausbildungsstrukturen der Bezirksregierung Detmold, der Redakteur erwähnte Gängelungen der Lehramtsauszubildenden durch Vorgesetzte. In dem Gespräch, dass der Redakteur und ich in seinem Büro führten, erkundigte sich dieser nach meinen Erfahrungen während meiner Lehramtsausbildung, er bestätigte meine Wahrnehmung der Situation. Er erwähnte im Anschluss den Suizid einer Lehramtsauszubildenden, die in Minden an einem Gymnasium unterrichtet hatte, während er in einem anderen Fall davon berichtete, dass sich eine Lehramtsauszubildende aufgrund des Machtmissbrauches in therapeutischer Behandlung befinde. Die Eltern der betroffenen Frauen hätten sich an ihn, den Chefredakteur, gewendet, der Redakteur wirkte betroffen. Ich bot dem Journalisten an, über meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch zu berichten. Ich bot ihm an, den Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Lehrkräfte und mir herzustellen - es war ja nunmehr klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelte. Wir vereinbarten, uns weiter über die Fälle auszutauschen. Der Redakteur verwies in den Monaten nach unserem Gespräch auf seinen vollen Terminkalender. Anfang des Jahres 2025 - er wirkte zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Stadt - teilte er mir auf Anfrage mit, dass er nicht wünsche, dass, sollte ich an die Öffentlichkeit gehen, sein Name erwähnt wird, er kündigte rechtliche Mittel an, er verwies auf sein Recht am gesprochenen Wort. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Fälle, denen Machtmissbräuche in Behörden zu Grunde liegen sowie dem Erstarken des Autoritarismus im Land, nehme ich ein übergeordnetes öffentliches Interesse wahr, das Thema des Gesprächs öffentlich zu machen.

In einem Artikel der örtlichen Tageszeitung vom 22.02.2024 wird die Situation um die Lehramtsausbildung aufgegriffen:

https://www.mt.de/lokales/minden/Ein-System-voller-Stress-Lehrer-aus-Minden-erlebten-ihr-Referendariat-als-ueberaus-harte-Zeit-23787833.html


III.

In etwa zeitgleich mit dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold kam es 2019 zu einer Trennung zwischen der Mutter meiner Kinder und mir. Wir haben fünf gemeinsame Kinder. Für die beiden älteren Söhne üben die Kindesmutter und ich das gemeinsame Sorgerecht aus, für drei jüngeren übt die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht aus. Es erfolgten seit der Trennung im Jahr 2019 wiederholt Umgangsvereitelungen, die Kinder wurden, sobald ihr Vater gegen eine Wiederaufnahme der Beziehung war (dokumentiert), ihrem Vater vorenthalten, dann ließ die Mutter der Kinder den Umgang wieder zu, wobei sie die gemeinsamen Kinder über Jahre instrumentalisierte; der Kindesvater wurde hierbei gewissermaßen erpresst. Insbesondere unser erstgeborener Sohn litt unter den wiederkehrenden Umgangsverteitelungen. Das Jugendamt Bielefeld wurde in den Jahren 2011 bis 2013, wir lebten zu diesem Zeitpunkt in Bielefeld, mehrfach über die Vorfälle von Umgangsverteitelungen informiert. 2013 zog die Kindesmutter nach Rostock, wodurch der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater über mehrere Monate unterbrochen wurde; 2014 zog sie zu mir nach Minden. Nach unserer Trennung 2019 vereitelte sie den Umgang wiederholt. Ich habe das Jugendamt Minden zeitnah über die Umgangsvereitelungen informiert, es hat im Zeitraum von 2019 bis 2025 (!) vier SachbearbeiterInnen für unseren Fall beauftragt. Das Jugendamt Minden wurde wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern meine Wohnung aufsuchte, während sie, sobald wir uns in der Öffentlichkeit begegneten, bisweilen die gemeinsamen Kinder aufforderte, wegzulaufen - die verstörten Kinder liefen nicht davon, kurze Zeit später erschien die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern erneut in meiner Wohnung. Das Jugendamt Minden wurde hierüber und auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter die vereinbarte Umgangsregelung wiederholt bricht. Nach einer Auseinandersetzung zwischen der Kindesmutter und mir 2022 unternahm ich, wiederholt einsetztende Umgangsvereitelungen waren vorausgegangen, den Versuch, unsere Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen - ich hatte die beiden älteren Söhne gemeinsam mit ihrer Mutter an dieser Schule angemeldet, die Schulleiterin kannte mich. Nachdem die dortige Schulleiterin, Frau Stein-Willemsen, Partei für die Kindesmutter ergriffen hatte - Versuche, die gemeinsamen Kinder vom Schulhof abzuholen, waren nach der Intervention der Kindsmutter gescheitert - rief diese mich an und sprach ein Schulbetretungsverbot aus, das für die Monate September bis Dezember 2022 galt. Die Schulleiterin hätte der Kindesmutter, alternativ zum Schulbetretungsverbot, dass dazu diente, den Kindesvater zu sanktionieren, mitteilen können, dass die gemeinsamen Kinder freitags, zum vereinbarten Umgangstermin, von ihrem Vater von der Schule abgeholt werden, was nicht erfolgte - tatsächlich wurden auch die gemeinsamen Kinder durch das Schulbetretungsverbot sanktioniert, sie konnten, trotz bestehender, durch das Jugendamt Minden vermittelter Umgangsregelung, ihren Vater über mehrere Monate nicht mehr begegnen. Mit dem ausgesprochenen Schulbetretungsverbot der Schulleiterin wurde der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater über mehrere Monate unterbrochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schulleiterin der Domschule Minden an der Umgangsvereitelung beteiligt. Nachdem ich zu Beginn des Jahres 2023 eine Anhörung vor dem Familiengericht angestrengt hatte, um meine Kinder wiedersehen zu können, erhielt ich vom Jugendamt Minden eine an das Gericht gerichtete Stellungnahme. In einem hierin enthaltenen Passus wurde die Behauptung aufgestellt, dass der Kindsvater im Monat Januar 2023 dabei gesehen worden sei, wie er (!) regelmäßig an der Domschule aufgetaucht sei, um seine Kinder zu beobachten. Die gewählte Wortwahl (regelmäßig/aufgetaucht/beobachten) in der Stellungnahme des Jugendamtes Minden war mehr als verdächtig - die Behauptung war nachweislich unwahr. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden, Frau Selima Dindar, ging in der nachfolgenden Korrespondenz auf den denunzierenden Passus der Stellungnahme ein und bestätigt dem Kindesvater, diesen zu korriegieren. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass sie die Korrektur des Passus aus gesundheitlichen bisher nicht vorgenehmen konnte, sie werde dies aber vor der Anhörung tun (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 07./08.03.2023).

Offenkundig hatte die Schulleitung der Domschule Minden der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden gezielt Falschangaben über meine Person übermittelt, die Wortwahl gibt die verleumderische Absicht der Schulleitung wieder. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes hatte gar keinen Grund, falsche Angaben über meine Person im Umlauf zu bringen, sie konnte die Falschangabe, was mein vermeintliches Auftauchen an der Domschule Minden betrifft, nur von der Schulleitung der Domschule Minden übernommen haben. Nach Erhalt der Stellungnahme hatte ich umgehend die Schulleitung der Domschule Minden kontaktiert und sie aufgefordert, mir die Zeitpunkte zu nennen, an denen ich gesehen worden sein soll (dokumentiert), ich erhielt prompt einen Anruf der Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden, diese sprach von einem (!) Missverständnis, ich sei im gesamtem Monat ein einziges Mal in der Nähe der Domschule gesehen worden, im Beisein unserer gemeinsamen Töchter. Eine im Nachhinein von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold blieb folgenlos; die Behörde in Detmold, mit der ich mich zuvor im Rechtsstreit im Hinblick auf meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf befand, verfolgte die Sache nicht (siehe Anlage Schreiben Bezirksregierung Detmold 19.08.2024). Der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege an meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden. Der Schulleiterin der Domschule Minden konnte der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir nicht entgangen sein. Das von ihr ausgesprochene Schulbetretungsverbot sowie die Falschangabe in der Stellungnahme des Jugendamtes Minden fanden zu einem Zeitpunkt statt, als (!) der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir andauerte. Der Name des Herder-Gymnasiums Minden taucht in den mir vorliegenden Akten im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold auf, hierin finden sich die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten der Schulleitung des Herder-Gymnasiums Minden, die von der Bezirksregierung Detmold als Begründung für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden, die es in dieser Form nicht gab, während beispielsweise Einsätze meiner Person während der Corona-Pandamie von der Schulleitung unerwähnt blieben. Unserem Sohn, der das Herder-Gymnasium Minden zu einem Zeitraum besuchte, als sein Vater mit der Bezirksregierung Detmold einen Rechtsstreit führte, wurde eine Wiederholung der Klassenstufe verweigert, obwohl sein Klassenlehrer zuvor seinen Eltern eine Wiederholung in Aussicht gestellt hatte. Nachdem ich im Zuge der Sorgerechtsstreitigkeiten einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht auch für unsere drei jüngeren Kinder am Familiengericht Minden gestellt hatte, hat mir die Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, auf wiederholten Antrag hin dieses Begehren verwehrt - obschon die Eltern für die beiden älteren Söhne das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wurde dem Vater der Kinder dieses Begehren mit der Begründung der “mangelhaften elterlichen Kommunikation” verwehrt (siehe Anlage: Einforderung der Akteneinsicht in der Familiensache Kacan vs Fiedler / Aktenzeichen 33 F 256/24). Hierbei unterschlug  die Richterin vom Familiengericht Minden geflisstentlich, dass es die Kindesmutter war, die durch wiederholte Umgangsvereitelungen und Alleingänge die elterliche Kommunikation sabottierte, etwa bei der Anmeldung der Söhne an weiterführenden Schulen, für die beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, ohne vorab den Kindesvater zu informieren (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 17.07 / 08.08.2023). Es kam vor, dass ich auf Nachfragen hin Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes erhielt, während mir die Informationen über die schulische Entwicklung des jüngeren Sohnes vorenthalten wurden - beide Söhne, für die unterschiedliche Sorgerechtsstatus bestehen, besuchten bzw. besuchen die Domschule Minden. Die Richterin am Familiengericht Minden, Frau Böke, übt ihre Tätigkeit am Amtsgericht Minden aus, an dem auch die Richterin wirkt, die während des Rechtsstreites zwischen mir und der Bezirksregierung Detmold der Behörde Recht gab.

Unser erstgeborener Sohn besuchte zunächst das Herder-Gymnasium Minden, meine ehemalige Ausbildungsschule. Er ist Ende des Schuljahres 2021/2022, zu diesem Zeitpunkt lebte er bei seiner Mutter, nicht versetzt worden, er musste von der Schule abgehen, sein Klassenlehrer hatte die Möglichkeit einer Wiederholung der Klassenstufe allerdings zuvor in Aussicht gestellt. Unser Sohn besuchte im Anschluss die Käthe-Kollwitz Realschule in Minden. Zu diesem Zeitraum vereitelte die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern erneut. Die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule verweigerte trotz mehrfacher telefonischer sowie schriftlicher Anfragen des Kindesvaters Auskünfte über die schulische Entwicklung des gemeinsamen Sohnes. Unmittelbar vor den Sommerferien 2023 erfuhr ich von meinem Sohn, dass seine Versetzung gefährdet sei, hiernach setzte die Kindesmutter erneut Umgangsvereitelungen ein. Im Juli 2024, (!) wenige Tage vor den Sommerferien, teilte mir die stellvertretende Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule mit, dass unser Sohn das Ziel der Klasse nicht erreicht habe, unser Sohn müsse die Schule verlassen (dokumentiert) - die Schulleiterin hatte Kenntnis davon, dass der Kindesvater die Monate zuvor wiederholt um Auskunft über die schulischen Leistungen seines Sohnes gebeten hat, sie wurde ihm von schulischer Seite verweigert - die über Monate hinweg nicht beantworteten Anfragen via E-Mail und Telefon des sorgeberechtigten Vaters wurden nunmehr von der Schulleitung mit einem “Systemfehler” begründet. Die E-Mail der Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule an den Kindesvater, die (!) wenige Tage vor den Sommerferien 2023 den Abgang des Sohnes von der Schule ankündigte, erreichte den Kindsvater allerdings trotz v e r m e i n t l i c h e m “Systemfehler”. Auf Anfrage hin und Hinweis des Kindesvaters, dass der Sohn zum zweiten Mal die Schule wechseln müsse, sah die Leitung des Jugendamtes Minden im erneuten Schulwechsel unseres Sohnes (!) keine Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage. E-Mail-Korrespondenz 10.07./24.07.2024). Die Richterin am Familiengericht Minden, Frau Böke, wurde über den wiederholten Schulwechsel des Sohnes in Kenntnis gesetzt, sie wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schulleiterinnen sowohl der Domschule Minden wie auch der Käthe-Kollwitz Realschule Minden den sorgeberechtigten Kindesvater ungleich behandeln und benachteiligen, nachweislich zu Ungunsten des Kindeswohles, auch sah das Jugendamt Minden keine Kindeswohlgefährdung im wiederholten Schulwechsel des Jungen - die Richterin vom Familiengericht Minden ignorierte diesen Umstand konsequent. Aufgrund des Vorenthaltens der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes sowie der wiederholten Schulwechsel kontaktierte ich den (ehemaligen) Bürgermeister der Stadt Minden, Herrn Michael Jäcke, er war der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt, allerdings antwortete er mir auf wiederholte Anfragen n i c h t. Der Bürgermeister ist Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden, meiner ehem. Ausbildungsschule. Er ist Parteimitglied der SPD. Der (ehem.) stellvertretende Schulleiter des Herder Gymnasiums in Minden, Peter Kock, ist sein Parteigenosse, er ist nunmehr selbst Bürgermeister, er steht dem Jugendamt Minden vor, das die wiederholten Schulwechsel meines Sohnes n i c h t als kindeswohlgefährdent einstufte. Die Schulleitung des Herder-Gymnasiums Minden, hierzu zählt auch der aktuelle Bürgermeister der Stadt Minden, Peter Kock,  war in den zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir mittelbar involiert. Die Schulleitung gab unentschuldigte Fehlzeiten an, die in dieser Form nachweislich nicht existierten, auch wurden meine Einsätze in der Notbetreuung während der Corona-Pandamie unterschlagen, gleichwohl ignorierten sowohl das Verwaltungsgericht Minden wie auch das Oberverwaltungsgericht Münster die von der Bezirksregierung Detmold unterschlagenen Informationen. Zudem verließ unser erstgeborener Sohn das Herder-Gymnasium Minden zu einem Zeitpunkt, als zwischen seinem Vater und der Bezirksregierung Detmold der Rechtsstreit stattfand, dies obwohl sein Klassenlehrer seinen Eltern zuvor mitteilte, dass der Junge die Klassenstufe wiederholen könne; er hatte sich zum Halbjahresende im Hinblick auf seine Leistung verbessert. Im Zuge der Wahl des neuen Landrates 2022/2023 für den Kreis Minden-Lübbecke nahm ich über Social Media Kontakt mit dem Kandidaten der SPD, Herrn Ali Dogan, auf. Ich wünschte ihm viel Erfolg - wir waren per Du. Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Landrat, er hatte die Stichwahl für sich entscheiden können, übersendete ich dem Landrat ein Schreiben meiner Anwältin, aus dem hervorgeht, dass mich die Bezirksregierung Detmold durch ihre Entlassungsverfügung "dauerhaft" loswerden möchte; ich bat den Landrat um Rat im Hinblick auf weiteres Vorgehen. Der Landrat konnte dem Fall entnehmen, dass das Herder-Gymnasium Minden in dem Rechtsstreit involviert war, sein Parteigenose, Herr Peter Kock, war der Co-Schulleiter des Herder-Gymnasiums Minden, er ist jetztiger Bürgermeister der Stadt Minden, er steht als Bürgermeister dem Jugendamt Minden vor, das wiederkehrende Umgangsvereitelungen in einem Zeitraum von sechs (6) Jahren, zweifachen Schulwechsel meines Sohnes, einer zuletzt ausgesprochene Schulpflichtverletzung des Sohnes nicht als kindeswohlgefährdent einstufte. Der Landrat Ali Dogan antwortete mir auf mein Schreiben nicht. Nachdem die Mutter meiner Kinder die Umgänge erneut vereiltete und auch die Schulleitung der Käthe-Kollwitz Realschule Informationen über die schulische Entwicklungen unseres Sohnes vorenthielt, kontaktierte ich wiederholt das Jugendamt Minden, den Bürgermeister der Stadt Minden (SPD), Herr Jäcke, er war als Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt Ansprechperson, sowie den neuen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD), Herrn Dogan (siehe Anlage: Beispiel: E-Mail-Korrespondenz 06.02.2023). Nachdem die Kindesmutter unsere beiden Töchter und unseren drittjüngsten Sohn an der Grundschule bzw. Gymnasium angemeldet hatte, erfuhr ich von der Kindesmutter, dass die Kinder des Landrates und unsere Kinder d e n  s e l b e n Klassen zugeteilt wurden - dem Ratsgymnasium Minden sowie der Domschule Minden. Die Botschaft, die ich hierbei wahrnahm, glich einem Einschüchterungsversuch.

Die Kindesmutter hatte einen weiteren gemeinsamen Sohn, für den das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, eigenmächtig am Ratsgymansium Minden angemeldet, ohne den Kindesvater hierüber zu informieren (dokumentiert). Der ehem. sowie der gegenwärtige Bürgermeister (SPD), der Landrat (SPD), die Schulleitung der Domschule Minden hatten Kenntnis von dem Elternkonflikt zwischen der Kindesmutter und mir und den wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, sie hatten ferner Kenntnis vom Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, ich habe den Landrat, den Bürgermeister sowie die Domschule Minden wiederholt über die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter informiert. Der ehem. Bürgermeister, Herr Jäcke, ist Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden, der gegenwärtige Bürgermeister, Herr Kock, sein Parteigenosse (SPD), ist der ehem. Co-Schulleiter des Herder-Gymnasiums Minden. Der ehemalige Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung (Redakteur von 1991 bis 2018), Herr Pepper, ist, was die örtliche Vernetzung der besagten Akteure in den Bereichen V e r w a l t u n g, P o l i t i k und M e d i e n (örtliche Tageszeitung) betrifft, ebenfalls Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden. Nach einem verbalen Übergriff eines Lesers meiner (rassismuskritischen) Artikel, die ich für die örtliche Zeitung verfasst hatte, bat ich die Redaktion im Jahr 2016, einen Artikel über den Vorfall zu verfassen - der Chefredakteur zu diesem Zeitpunkt, Herr Pepper, lehnte ab, ich beendete hieraufhin die Zusammenarbeit mit der Zeitung. 2024 kontaktierte ich die Redaktion der örtlichen Tageszeitung, ich wies auf die Korruption, Seilschaften sowie Machtmissbräuche durch Beamtinnen und Beamte in den örtlichen Behörden hin, die Redaktion lehnte eine Berichterstattung ab (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 09.12.2024).

Auch an der nächstfolgenden weiterführenden Schule, die unser erstgeborener Sohn besuchte, der Sekudarschule Petershagen, setzte sich seine Entwicklung fort. Unser Sohn wies bereits früh hohe Fehlzeiten auf.  Sein Klassenlehrer teilte mir in diesem Fall seine Fehlzeiten auf Anfragen mit. Die Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, hat, trotz Kenntnis der Entwicklung unseres Sohnes, nicht interveniert; sie hätte bereits in den sich abzeichnenden zwei Schulwechseln und den vorangehenden Umgangsvereitelungen eine Kindeswohlgefährdung erkennen müssen, ich habe meine Bedenken dem Gericht sowie dem Jugendamt Minden über Jahre mitgeteilt. Jugendamt Minden und Familiengericht Minden haben trotz Kenntnis der kindeswohlgefährdenden Umstände keine Abhilfe geschaffen. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin vom Familiengericht Minden wurde durch das OLG Hamm abgelehnt. Es wurde wiederholt ein Verfahrensbeistand eingeschaltet, deren Kosten der Kindesvater trug und trägt. Offenkundig verfolgt die Richterin vom Familiengericht Minden die Absicht, den Kindesvater zu zermürben - insbesondere die Praktiken wie Victim Blaming/Täter-Opfer-Umkehr sowie Gaslighting sind hier zu nennen, sie wurden wiederholt praktiziert, indem Fakten unterschlagen wurden. In einem Zeitraum von sechs Jahren hätte eine Intervention im Hinblick auf das gefährdete Kindeswohl erfolgen müssen.

Im Jahr 2024 - der gemeinsame Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Schulwechsel hinter sich - einigte ich mich mit der Kindesmutter während einer Anhörung vor dem Familiengericht Minden darauf, einen Therapeuten für unseren Sohn, der therapiebedürftig wurde, zu finden - die Richterin Frau Böke nahm diese elterliche Einigung in ihr Protokoll auf. Die Kindesmutter lehnte zunächst den väterlichen Vorschlag ab, die Therapeutin Frau Charlene Stichling., mit Sitz in Minden, aufzusuchen, willigte dann jedoch vor Gericht ein. Den Ersttermin nahm unser Sohn wahr, er fand die Therapeutin sympathisch. Zum Zweittermin und auch zum dritten Termin erschien er nicht (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 02.12.204). Es wurden Ausreden für sein Nichterscheinen erfunden. Als im Februar 2025 eine Anhörung vor dem Familiengericht Minden stattfand, gab die Kindesmutter über ihren Rechtsbeistand bekannt, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn zum besagten Termin bei der Therapeutin von der Schule in Petershagen abholen werde, dies sei so mit der Schule abgesprochen gewesen - diese Behauptung war nachweislich unwahr. Der gemeinsame Sohn war am besagten Tag nachweislich gar nicht in der Schule. Sein Klassenlehrer, Herr Felix Winhold von der Städitischen Sekundarschule Petershagen hatte mir vor Anhörungsbeginn eine Anwesenheitsliste zukommen lassen, aus der die Fehlzeiten unseres Sohnes hervorgehen. Ich habe der Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, während der Anhörung die Anwesenheitsliste des Klassenlehrers unseres Sohnes übergeben; die Richterin hatte bereits zuvor ein Schreiben erhalten, aus dem die Fehlzeiten des Jungen zu entnehmen waren. Trotzdem nachweislich zu erkennen war, dass die Kindesmutter beabsichtigte, den Besuch des gemeinsamen Sohnes bei der Therepeutin Frau S. zu verhindern - das Nichterscheinen des Sohnes zu den Theraprieterminen diente dem Boykott derselben - hat die Richterin in ihrem Urteil nach der Anhörung die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen. Die Richterin war in Kenntnis der Situation, dass die Kindesmutter beabsichtigte, zu verhindern, dass der gemeinsame Sohn eine vom Kindesvater ausgwählte Therapeutin aufsucht und dieser ggf. von den jahrelang wiederkehrenden Umgangsvereitelungen berichtet - die Richterin vom Familiengericht hatte sich gewissermaßen als verlängerter Arm der Intentionen der Kindesmutter erwiesen. Die anwesende Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden sowie der Verfahrensbeistand nickten das Vorgehen der Richterin ab. Die Vergütungen bzw. die Pauschalen, die ein Verfahrensbeistand im Fall von fünf Kindern über einen Zeitraum von nunmehr (7) Jahren trägt zuletzt der Kindesvater.

Im Zuge der Veröffentlichung des vorliegenden offenen Briefes Ende 2025 erstatte ich eine Strafanzeige gegen die Richterin vom Familiengericht Minden aufgrund von Rechtsbeugungen bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, hatte bereits im Vorfeld den Antrag des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen - für die beiden älteren üben Mutter und Vater es bereits aus - abgelehnt (siehe  Anlage: Akteneinsicht anfordern). Der Kindsvater hatte in Zeiträumen, in denen die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohn erhalten, für den er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter ausübt, während er sie im Fall des anderen, für den die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt, nicht erhielt - beide Jungen besuchten zu diesem Zeitpunkt die Domschule Minden; der Kindesvater aber auch die Kinder wurden durch das Vorgehen der Richterin ungleich behandelt. Die Richterin vom Familiengericht Minden wurde vom Kindesvater darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindesmutter, in Zeiten, in denen sie den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, die beiden älteren Söhne, für die Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben, eigenmächtig an Schulen angemeldet hatte, ohne den Kindessvater hierüber zu informieren. In der Strafanzeige wurde festgehalten, dass die Richterin vom Familiengericht Minden während der Anhörung im Februar 2025 Fakten unterschlagen und die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen hatte. Die Richterin vom Familiengericht Minden sowie das Jugendamt Minden wurde in einem Zeitraum von sieben Jahren wiederholt auf die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter aufmerksam gemacht. Dass wiederkehrende Instrumentalisierungen von Kindern im Elternkonflikt durch den entfremdenden Elternteil Kinder nachhaltig schaden können, dürfte der Richterin vom Familiengericht Minden sowie dem Personal des Jugendamtes Minden bekannt sein. Wenige Tage, nachdem die Richterin vom Familiengericht Minden die Gesundheitsfürsorge im Jahr 2025 auf die Kindesmutter übertragen hatte, sprach die städtische Realschule Petershagen eine S c h u l p f l i c h v e r l e t z u n g  im Fall des erstgeborenen Sohnes aus (siehe Anlage: Schreiben Städtische Sekundarschule Petershagen 26.02.2025). Von der Schulpflichtverletzung hatte auch das Jugendamt Minden sowie die Richterin vom Familiengericht Minden Kenntnis erlangt - allerdings wurde auch dieses Faktum, ein entscheidende Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, durch die besagten Beamtinnen und Beamten unterschlagen.

Die Instrumentalisierung der Kinder während des Sorgerechtsstreites führten seit dem Jahr 2019 zu wiederkehrenden Erkrankungen unseres Sohnes, die schulischen Fehlzeiten, letztlich die Schulpflichverletztung resultierten offenkundig hieraus. Der Richterin vom Familiengericht Minden dürfte die Instrumentalisierung von Kindern durch entfremdende Elternteile gegen abwesende Elternteile nicht fremd sein, trotzdem duldete die Richterin seit dem Jahr 2019 wiederkehrende Umgangsvereitelungen durch die Kindesmutter, mit der dezidiert einseitigen Stärkung der Kindesmutter hat sie deren Umgangsvereitelungen gewissermaßen auch gefördert. Die Verstrickung örtlicher Beamtinnen und Beamter einerseits im Hinblick auf den Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir sowie andererseits im Hinblick auf den nahezu zeitgleich geführten Sorgerechtsstreit zwischen der Kindesmutter und mir vor dem Familiengericht Minden ist offenkundig. Offenkundig wird über die “Schiene” Familiengericht versucht, den unbequemen Kindesvater, der sich mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf strukturellen Rassismus in den örtlichen Behörden angelegt hatte, in Schach zu halten - der Elternkonflikt wird gewissermaßen als Vehikel genutzt, um über die Schulen, das Jugendamt Minden sowie das Familiengericht Minden den Kindesvater zu schikanieren und zu schaden. So wurden u.a. Anträge des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen, abgelehnt. Ob und in welcher Form der Kindesvater Informationen über die  schulischen Entwicklungen seiner Kinder erhält, hängt von der Willkür der Kindesmutter ab. Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung wurden von den besagten Beamtinnen und Beamten in den Behörden geflisstentlich übergangen. Der Kindesvater war in einem Zeitraum von sieben Jahren wiederholt gezwungen, das Familiengericht Minden einzuschalten, um seine Kinder wiederzusehen. Der erstgeborene Sohn befindet sich aufgrund der wiederkehrenden Umgangsverteitelungen in einem Loyalitätskonflikt, er musste von zwei Schulen abgehen, während er die gegenwärtige Schule zum Ende des Halbjahres ohne Schulabschluss verlassen wird - es sein ein weiteres Mal an die Verstrickung der örtlichen Beamtinnen und Beamten in beide Rechtsstreitigkeiten erinnert - jenem mit der Bezirksregierung Detmold sowie jenem im Familienrecht.

Die Kindesmutter betrat in den vergangenen Monaten 2026 wiederholt die Wohnung des Kindesvaters, sobald sie die gemeinsamen Kinder abholen kam, während sie bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit kurz angebunden reagierte, wodurch sie offenbar verhindern möchte, dass sie mit dem Kindesvater zusammen gesehen wird, schließlich müsste sie sich vor Dritten, vor denen sie den Kindesvater diskrediert hat, erklären (Gaslighting). Das Heraushalten des Kindesvaters aus den schulischen Räumen dient ihrer Kontrolle über die Situation. Unterstützung erfährt sie hierbei durch die Beamteninnen und Beamten in den örtlichen Behörden. Der “lachende Dritte” des Elternkonflikts sind die Beamtinnen und Beamten in den örtlichen Behörden, die durch die einseitige Unterstützung der Kindesmutter im Zuge des Elternkonfliktes den unbequemen Kindesvater gewissermaßen “in Schach” halten - hierbei allerdings ist nachweislich auch das Kindeswohl geschädigt worden. Die besagten Beamtinnen und Beamten in den Behörden - Jugendamt Minden, Schulen, Richterin vom Familiengericht Minden - schüren den Elternkonflikt, indem sie die Kindesmutter einseitig unterstützen, während sie den Kindesvater systematisch benachteiligen, Leidtragende sind die gemeinsamen Kinder.

Unser erstgeborener Sohn wurde auch und vor allem durch das Vorgehen der Beamtinnen und Beamten in den örtlichen Behörden in Mitleidenschaft gezogen. Er durfte die Klassenstufe am Herder-Gymnasium Minden nicht wiederholen und musste abgehen, sein Vater hatte während seiner Lehramtsausbildung u.a. an der Schule Diskriminierungen beobachtet und kritisiert, zudem befand sich der Vater des Jungen, als dieser von der Schule abgehen musste, im Rechtsstreit mit der Behörde in Detmold. Die Schulleiterin der Folgeschule, der Käthe-Kollwitz Realschule Minden hielt, auf mehrfache, monatelange Anfragen des sorgeberechtigten Kindesvaters hin Informationen über die schulische Entwicklung des Sohnes zurück. Wenige Tage bevor dieser auch von dieser Schule abgehen musste, informierte die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule den sorgeberechtigten Kindesvater hierüber, sie stellte ihn vor vollendete Tatsachen. Unser Sohn besuchte auch die Städtische Sekundarschule Peterhagen nicht, bzw. nicht regelmäßig. Die ausgesprochene Schulpflichtverletzung als Ergebnis jahrelanger Umgangsvereitelungen wurden von der Richterin vom Familiengericht Minden offenkundig wissentlich unterschlagen. Die Richterin hat Kenntnis vom zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und dem Kindesvater, sie hat Kenntnis von der Involvierung örtlicher Beamtinnen und Beamter, insbesondere der besagten Schulleitungen und des Jugendames Minden in den Fall. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin vom Familiengericht Minden wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamm abgelehnt, die Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichtes Hamm decken gewissermaßen die Richterin vom Familiengericht Minden. Es herrscht ein mehrfacher Machtmissbrauch vor.

Im Februar 2026 erkundigte ich mich bei der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden über deren Einschätzung im Hinblick auf die im Zeitraum von 2019 bis 2025 wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, den zweifachen Schulwechsel unseres Sohnes, die ausgesprochene Schulpflichtverletzung - die dokumentierten Fälle, die unseren Sohn betrafen, wurden vom Jugendamt Minden n i c h t als kindeswohlgefährdent eingestuft. Ich erkundigte mich schriftlich über die Gründe, weshalb das Jugendamt Minden keine Kindeswohlgefährdung im Fall unseres Sohnes erkenne. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden lud mich zu einem Gespräch in die Behörde ein. Nachdem ich v o r a b eine schriftliche Einschätzung des Jugendamtes Minden erbat, aus der hervorgeht, weshalb das Jugendamt Minden trotz jahrelang wiederkehrenden Umgangsvereitelungen sowie zweifachem (teils unfreiwillig erfolgten) Schulwechsel unseres Sohnes sowie einer vorliegenden Schulpflichtverletzung keine Kindeswohlgefährdung ausspricht - diese hätte mögliche Konsequenzen für die Kindesmutter vor dem Familiengericht - sagte die Sachbearbeiterin den Termin ab. Auf Nachfragen hin, mir die Kriterien des Jugendamtes Minden im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung zu nennen, antwortete mir die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden n i c h t mehr. Würde das Jugendamt Minden eine offizielle Kindeswohlgefährdung aussprechen, so würde die Behörde hierdurch implizit ihre Mitverwantwortung im Hinblick auf die Verletzung des Kindeswohls eingestehen - die Verwicklung der örtlichen Beamteninnen und Beamten in den örtlichen Behörden haben das Kindeswohl nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Indem das Jugendamt Minden gewissermaßen einen “Etikettenschwindel” betreibt, die über Jahre wiederkehrenden, dokumentierten Umgangsvereiteilungen, die mehrfachen Schulwechsel des Sohnes sowie die zuletzt ausgesprochene Schulpflichtverletzung n i c h t als Kindeswohlgefährdung einstuft - der erstgeborene Sohn wird Ende des Halbjahres ohne Schulabschluss die Schule verlassen - schützt das Jugendamtpersonal sich selbst sowie weitere Beamtinnen und Beamte in der örtlichen Schulleitungen, zudem bestärkt es seit Jahren durch sein Vorgehen die Kindesmutter im Familienrechtstreit. Angesichts des Verwicklung der besagten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden sowohl in dem Rechtsstreit, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir im Zuge meiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf geführt wurde als auch im Hinblick auf die elterlichen Sorgerechtsstreitigkeiten liegt es nahe, von einer Intrige auszugehen, die von örtlichen Beamtinnen und Beamten gesponnen wurde.

Am 20.03.2026, ein Umgangswochende, beabsichtigte ich meine drei jüngeren Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen (es handelt sich um jene Schule, deren Schulleiterin im September 2022 ein mehrmonatiges Schulbetretungsverbot ausgesprochen und hierdurch verhindert hatte, dass sich Vater und Kinder sehen; die Kindesmutter hatte zu diesem Zeitpunkt erneut den Umgang vereitelt; der Ehegatte der Schulleiterin war mein Kollege am Herder-Gymnasium Minden, meiner ehemaligen Ausbildungsschule während seiner Lehramtsausbildung, deren Schulleitung falsche Angaben im Hinblick auf seine Fehlzeiten zu Protokoll gab, die von der Bezirksregierung Detmold für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden). Meine beiden Töchter liefen glücklich auf mich zu, ihr Bruder sei allerdings erkrankt, so die Mädchen. Nachdem die Töchter ihre Schulranzen geholt hatten, kam eine Mitarbeiterin der Schulleitung in energischen Schritten hinzu, sie teilte mir mit, dass heute ein Termin sei und die Kinder nicht abgeholt werden können - offenkundig war der Termin vor Gericht gemeint - hierbei versuchte die Mitarbeiterin mit der Aussage: “Wir wollen hier kein Aufsehen machen!" Vater und Tochter zu separieren, was der Kindesvater nicht zuließ, er forderte die Mitarbeiterin der Schulleitung auf Abstand zu nehmen, während seine Tochter sich an ihm festhielt. Die Richterin Frau vom Familiengericht Minden hatte den Termin, bei dem die gemeinsamen Kinder vor Gericht erscheinen, offensichtlich gezielt auf den 20.03.2026, 15.30 Uhr, einen Freitagnachmittag, auf ein Umgangswochenende gesetzt (siehe Anlage: Schreiben Amtsgericht/Familiengericht Minden 06.03.2026) - an diesem Tag, um die angegebene Uhrzeit, holt der Vater sein Kinder ab. Die richterliche Schikane war offensichtlich die Retourkutsche für die zuvor erfolgte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld.

In den Monaten April und Mai 2026 haben sich Vater und Kinder begegnen können, allerdings droht jederzeit die Möglichkeit, dass ein erneut einsetzende Umgangsvereitelugen eine Einschaltung des Familiengerichtes Minden notwendig macht. Schaltet der Kindesvater das Jugendamt Minden bzw. das Familiengericht Minden ein, so würde er der Willkürhandlung der Richterin vom Familiengericht Minden weiterhin ausgesetzt werden.

Am 10.06.2026 teilte mir Herr Alexander Hidebrandt auf schriftliche Nachfrage hin mit, dass mein erstgeborener Sohn die Schule zum Ende des Schuljahres “nach jetztigem Stand” ohne Schulabschluss verlassen wird (siehe Anlage: E-Mail-Korrespondenz 10.06.2026).

Ich verweise auf die Prinzipien des Rechtsstaates in Zeiten des erstarkenden Autoritarismus.

Mit freundlichen Grüßen

Bülent Kacan