Institutioneller Rassismus in den Behörden, Klüngelbildung, Korruption, Machtmissbrauch sowie Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung
/ Offener Brief
Sehr geehrte Frau Ferda Ataman,
sehr geehrte Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrte Frau Josefine Paul,
sehr geehrter Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrter Herr Benjamin Limbach,
sehr geehrte Frau Christine Wehner, Leitung Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen,
sehr geehrter Herr Roman Portack, Leitung Deutscher Presserat,
I.
mein Name ist Bülent Kacan, ich bin freier Schriftsteller, wohnhaft in Minden, Westfalen. Während meiner Lehramtsausbildung 2019/2020 habe ich die Diskriminierung eines Schülers wahrgenommen und kritisiert. Der abwesende Schüler, er gehört der Minderheit der Sinti an, wurde vom Fachseminarleiter über Wochen namentlich im Seminar genannt und vorgeführt. Anwesende Lehramtsauszubildende griffen den Schülernamen auf und bezeichneten den Schüler als "asozial", "dumm", "dämlich" etc.. Der Seminarleiter rief die Diffamierung des Schülers gewissermaßen hervor. Nachdem ich erfahren hatte, dass es sich im Fall des Schülers um den Sohn eines Freundes aus Kindertagen handelt, intervenierte ich unmittelbar und bat den Seminarleiter um ein Gespräch (dokumentiert). Der Seminarleiter bestritt eine Diskriminierung des Schülers, in der Konsequenz erfolgte nunmehr eine Benachteiligung meiner Person durch den Seminarleiter (Retourkutsche); sämtliche meiner Leistungen wurden von ihm negativ bewertet. Der Leiter des ZfsL schwieg zunächst, als ich ihm von der Diskriminierung des Schülers berichtete, sodann wiegelte er ab, zuletzt behauptete er, dass in dem besagten Fall keine rassistisch motivierte Diskriminierung vorliegen würde. Nachdem ich den Leiter des ZfsL Minden darauf hingewiesen hatte, dass ich mir Rat von Experten im Hinblick auf institutionellen Rassismus eingeholt habe, ließ dieser ein Gespräch zu, allerdings forderte er mein alleiniges Erscheinen zum Dienstgespräch (dokumentiert). Während dieses Gespräches betrieb der Leiter des ZfsL Minden gemeinsam mit dem anwesenden Seminarleiter und der Kernseminarleiteirn Victim Blaming. So wurde gleich zu Beginn des Gesprächs nicht auf mein Anliegen, die Diskriminierungen zu besprechen und einen Seminarwechsel herbeizuführen, eingegangen, vielmehr rekurrierte der Leiter auf vermeintlich unentschuldigte Fehltage an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Nachdem ich diese bestritt, verließ der Leiter des ZfsL den Raum, kündigte einen Anruf bei der Ausbildungsschule an und kehrte mit der Information zurück, dass es keine Fehlzeiten gäbe. Durch dieses Vorgehen des Vorgesetzten sollte mir vor Augen geführt werden, wer "am längeren Hebel" sitzt, es wurde eine "Daumenschraube" angesetzt. Ausbildungskoordinatoren an meiner Ausbildungsschule, die ich auf das Vorgehen meiner Vorgesetzten ansprach, zuckten mit der Schulter und reagierten mit Gleichgültigkeit. Mir wurde wiederholt von Kolleginnen und Kollegen geraten, zu schweigen, bzw. sie rieten mir, den Fokus auf das Zweite Staatsexamen zu richten, ich wurde gewissermaßen dazu angehalten, mich zu "unterwerfen" und die Missstände zu ignorieren. Der Seminarleiter für das Fach Geschichte nutzte die Nachgespräche der Unterrichtsbesuche, um mir sein Weltbild mitzuteilen - so verwies er, im Hinblick auf den Rassismus, den ich im Unterricht thematisiert hatte, auf den Inhalt der Geschichtsbücher; er deutete an, dass sich der Inhalt der Bücher jederzeit ändern könne oder aber er bestritt die Benachteiligung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA, die Tötung von George Floyd lag wenige Wochen zurück. Auch die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule ließ eine rassistische Einstellung erkennen. So kritisierte sie meinen Unterrichtsentwurf im Fach Deutsch. Ich hatte im Hinblick auf die Varietäten der deutschen Sprache das Buch "Kanak Sprak" (Feridun Zaimoglu) für den Deutschunterricht ausgewählt. Die Schulleiterin kritisierte meine Auswahl in der Nachbesprechung des Unterrichtsbesuches mit der Begründung, dass die Sprache "Kanak Sprak" an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vorbeigehe, während meine Ausbildungslehrerin das Thema begrüßte. Ich sprach die Schulleiterin auf den Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund im Kollegium an. Während die Klassenverbände in ihrer Vielfalt die Realität der bundesdeutschen Gesellschaft widerspiegelten, gab es im Kollegium selbst kaum oder gar keine Lehrkraft mit bspw. türkisch-, türkeistämmigen, persischen, arabischen etc. Migrationshintergrund - dies galt, sobald man auf die Webseiten ging und sich die Namenslisten der Lehrkräfte ansah, für die drei Mindener Gymnasien insgesamt. Offenbar hatte man in der Stadt in Fragen der Personalpolitik eine bundesweite Entwicklung hin zu einem pluraleren, interkulturell geschulten Kollegium verpasst; ich hatte gewissermaßen einen neuralgischen Punkt angesprochen. Auch wurde ich bei meiner Aufnahme der Tätigkeit von der Schulleiterin dem Kollegium nicht vorgestellt, während sie die übrigen LehramtsanwärterInnen, die etwas später ihre Tätigkeit aufnahmen, vorstellte. Offenbar kannten mich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bereits. Ich hatte Jahre zuvor Artikel im Mindener Tageblatt, der örtlichen Tageszeitung, veröffentlicht; es handelte sich u.a. auch um rassismuskritische Beiträge. Nachdem ich wiederholt das diskriminierende Vorgehen des Seminarleiters ansprach und auch den Widerspruch der Schule in ihrem Selbstverständnis als sog. "Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage" angesprochen hatte, folgte eine Mobbingphase durch LehramtsanwärterkollegInnen, die, nachdem sie vom Konflikt zwischen dem Seminarleiter und mir erfahren hatten, Abstand von mir nahmen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschule Herder Gymnasium mobbten mich, während altgediente LehrerInnen Verständnis für meine Situation zeigten, sie rieten mir jedoch wiederholt, den Fokus auf das Examen zu richten. Eine längere Krankheitsphase war die Folge des Mobbings und Machtmissbrauchs. Als im Zuge des Eintretens der Corona-Pandemie eine sachgemäße Vorbereitung für das Zweite Staatsexamen verunmöglicht wurde - ein Seminarwechseln erfolgte nicht, wenige Monate vor dem Examen wurden die Schulen geschlossen, bzw. die Ausbildungslehrerinnen, bei denen ich hospitiert hatte, waren durch die Einschränkungen selbst ratlos, ein Antrag, die Prüfung zu verschieben, wurde von der Bezirksregierund Detmold abgelehnt - entschied ich mich im Sommer 2020 meine Lehramtsausbildung abzubrechen bzw. zu unterbrechen. Die Option auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt war gegeben, die Verordnung gibt dies im Fall einer langwierigen Erkrankung oder einer Kindeserziehung her. Gleichwohl bestritt der Leiter des ZfsL die Option der Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt; dieser hätte es besser wissen müssen. Ich habe mein Kündigungsschreiben einen Tag später revidiert und der Bezirksregierung Detmold mitgeteilt, dass ich meine Ausbildung fortsetzen möchte, ich habe sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Zuge meiner Ausbildung das Vorgehen meiner Vorgesetzten, was die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers betrifft, kritisiert hatte und im Anschluss selbst Benachteiligungen ausgesetzt war. Die Bezirksregierung Detmold schwieg. Ende 2020, nach einer mehrmonatigen Krankheitsphase, erhielt ich ein Entlassungsschreiben der Bezirksregierung Detmold. Nachdem ich die Begründung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfahren hatte - die Behörde in Detmold bestritt die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers durch den Fachseminarleiter, es wurden unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in der Form nicht existierten - habe ich rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. Während meiner Klage gegen die Entlassungsverfügung gaben das Verwaltungsgericht Minden sowie das Oberverwaltungsgericht Münster der Bezirksregierung Detmold Recht, meine Klagen bzw. Antrag auf Wiedereinstellung wurden abgewiesen, obwohl die Gründe, die zu der Entlassung geführt hatten, nahezu in der Summe entkräftet wurden. Den Gerichten war klar, die Aktenlage gab dies her, dass die Behörde in Detmold mich durch die Entlassungsverfügung dauerhaft loswerden wollte. Aus den Akten geht hervor, dass auch die Schulleitung meiner Ausbildungsschule vermeintlich unentschuldigte Fehlzeiten zu Protokoll gab, die es nachweislich so nicht gab, während wiederum Einsätze in der Betreuung von Schülern während der Corona-Pandemie (dokumentiert) unerwähnt blieben. Beide Gerichte haben das Victim Blaming der Schule und des ZfsL Minden fortgesetzt. Im Hinblick auf die traumatisierenden Erfahrungen, auf die investierte Lebenszeit in das Studium und die Kosten sowie finanziellen Einbußen, die auf mich nach der Entlassung zukamen, erwarte ich eine Entschädigung. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Courage, die eine Person im Hinblick auf strukturellen bzw. institutionellen Rassismus in den Behörden zeigt mit Machtmissbrauch beantwortet wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bin ich wiederholt ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Herder Gymnasiums begegnet, sie teilten mir mit, dass ihnen mein Unterricht sehr gefallen hat. Im selben Zeitraum bin ich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen meiner Ausbildungsschule begegnet, im Supermarkt, auf offener Straße. Viele grüßten mich nicht, sie sahen weg, taten so, als würden sie mich nicht kennen, in einem Fall blickte mich eine Kollegin grimmig an, es war dem Korpsgeist der Beamtin geschuldet. Bewerbungen auf offene pädagogische Stellen an örtlichen Schulen, die ich später schrieb, wurden nicht beantwortet. Im Frühjahr 2025 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Gespräch erkundigte sich das Personal über meine ehemalige Ausbildungsschule. Ich wurde gefragt, ob ich die Kollegen meiner ehemaligen Ausbildungsschule kennen würde, als ich bestätigte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich im Fall der Stelle, um die ich mich beworben hatte, nicht um eine Vollzeitstelle handle, wie auf der Webseite der Einrichtung zu lesen war, sondern um eine Teilzeitstelle. Die Dame riet mir ab, die Stelle anzutreten, es würde mir sicher nicht gefallen, man würde sich bei mir melden, was nicht erfolgte. Die Stellenanzeige war kurze Zeit später nicht mehr online. Ein weiterer Fall liegt zurück. Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule Minden Ende 2021 teilte ich dem Personal in einem Gespräch mit, dass ich am Herder Gymnasium Minden gewirkt habe - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, wurde nach dem Gespräch nicht an mich vergeben.
II.
Während des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold hatte ich den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung Mindener Tageblatt kontaktiert und ihn darum ersucht, über den Fall zu berichten. Hierzu kam es nicht. Im Oktober 2023, ca. ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, war es nunmehr der Chefredakteur der Zeitung, der mich um ein Gespräch bat. Er kontaktierte mich und erwähnte weitere Fälle von Machtmissbräuchen in den hiesigen Ausbildungsstrukturen, der Redakteur erwähnte Gängelungen der Lehramtsauszubildenden durch Vorgesetzte. In dem Gespräch, dass der Redakteur und ich in seinem Büro führten, erkundigte sich dieser nach meinen Erfahrungen während meiner Lehramtsausbildung. Er erwähnte im Anschluss den Suizid einer Lehramtsauszubildenden, während er in einem anderen Fall davon berichtete, dass sich eine Lehramtsauszubildende aufgrund des Machtmissbrauches in therapeutischer Behandlung befinde. Die Eltern der betroffenen Frauen hätten sich an ihn, den Chefredakteur, gewendet, der Redakteur wirkte betroffen. Ich bot dem Journalisten an, über meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch zu berichten. Ich bot ihm an, den Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Lehrkräfte und mir herzustellen - es war ja nunmehr klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelte. Wir vereinbarten, uns weiter über die Fälle auszutauschen. Der Redakteur verwies in den Monaten nach unserem Gespräch auf seinen vollen Terminkalender. Anfang des Jahres 2025 - er wirkte zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Stadt - teilte er mir auf Anfrage mit, dass er nicht wünsche, dass sein Name erwähnt wird, sollte ich an die Öffentlichkeit gehen, er drohte mit rechtlichen Mitteln, er verwies auf sein Recht am gesprochenen Wort. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Fälle, denen Machtmissbräuche in Behörden zu Grunde liegen sowie dem Erstarken der AfD, nehme ich ein übergeordnetes öffentliches Interesse wahr, das Thema des Gesprächs öffentlich zu machen.
III.
In etwa zeitgleich mit dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold kam es 2019 zu einer Trennung zwischen der Mutter meiner Kinder und mir. Wir haben fünf gemeinsame Kinder. Für die beiden älteren Söhne üben die Kindesmutter und ich das gemeinsame Sorgerecht aus, für drei jüngeren übt die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht aus. Es erfolgten seit der Trennung im Jahr 2019 wiederholt Umgangsvereitelungen, die Kinder wurden ihrem Vater vorenthalten, dann ließ die Mutter den Umgang wieder zu. Insbesondere unser erstgeborener Sohn litt unter den wiederkehrenden Umgangsverteitelungen, das Jugendamt Bielefeld wurde in den Jahren 2011 bis 2013, wir lebten zu diesem Zeitpunkt in Bielefeld, mehrfach über die Vorfälle informiert. 2013 zog die Kindesmutter nach Rostock, 2014 zog sie zu mir nach Minden. Nach unserer Trennung 2019 vereitelte sie den Umgang wiederholt. Ich habe das Jugendamt Minden zeitnah über die Umgangsvereitelungen informiert, es hat im Zeitraum von 2019 bis 2025 vier SachbearbeiterInnen für unseren Fall beauftragt. Das Jugendamt Minden wurde wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern meine Wohnung aufsuchte, während sie, sobald wir uns in der Öffentlichkeit begegneten, die gemeinsamen Kinder aufforderte, wegzulaufen - die verstörten Kinder liefen nicht davon. Kurze Zeit später erschien die Kindsmutter erneut mit den gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Das Jugendamt Minden wurde darüber informiert, dass die Kindsmutter die vereinbarte Umgangsregelung bricht. Nach einer Auseinandersetzung zwischen der Kindesmutter und mir 2022 unternahm ich den Versuch, unsere Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen. Nachdem die dortige Schulleiterin Partei für die Kindesmutter ergriffen hatte, rief diese mich an und sprach ein Schulbetretungsverbot aus, das für die Monate September bis Dezember 2022 galt. Die Schulleitung hätte der Kindesmutter alternativ mitteilen können, dass die gemeinsamen Kinder freitags, zum vereinbarten Umgang, von ihrem Vater von der Schule abgeholt werden. Mit dem Schulbetretungsverbot wurde der Kontakt zu meinen Kindern über mehrere Monate unterbrochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schulleitung der Domschule Minden an der Umgangsvereitelung der Mutter meiner Kinder beteiligt. Nachdem ich im Januar 2023 eine Anhörung vor dem Familiengericht angestrengt hatte, um meine Kinder wiedersehen zu können, erhielt ich vom Jugendamt Minden eine an das Gericht gerichtete Stellungnahme. Die Schulleiterin der Domschule Minden behauptete hierin, dass der Kindsvater im gesamten Monat Januar 2023 dabei gesehen worden sei, wie er an der Domschule erschienen ist, um seine Kinder zu sehen, diese Behauptung war nachweislich erlogen. Nachdem ich umgehend die Schulleitung kontaktiert hatte und sie aufforderte, mir die Tage bzw. Uhrzeiten zu nennen, an denen ich gesehen worden sein soll, erhielt ich prompt einen Anruf der Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden, sie sprach von einem "Missverständnis", ich sei im gesamtem Monat ein einziges Mal in der Nähe der Domschule gesehen worden, im Beisein unserer gemeinsamen Töchter (eine später von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung bei der Bezirksregierung Detmold blieb folgenlos). Der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Der Schulleitung der Domschule Minden kann der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir nicht entgangen sein. Der Name des Herder Gymnasiums taucht in den mir vorliegenden Akten im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold auf, hierin finden sich die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten, die von der Bezirksregierung Detmold u.a. als Begründung für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden. Nachdem ich im Zuge der Sorgerechtsstreitigkeiten einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht auch für unsere drei jüngeren Kinder beim Gericht gestellt hatte, hat mir die Richterin B. vom Familiengericht Minden auf wiederholten Antrag hin dieses Begehren verwehrt - obschon für die beiden älteren Söhne ein gemeinsames Sorgerecht existiert. Es kam vor, dass ich Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes erhielt, während mir die Informationen über die schulische Entwicklung des jüngeren Sohnes aus Datenschutzgründen vorenthalten wurden - beide Söhne, für die unterschiedliche Sorgerechtsstatus bestehen, besuchten bzw. besuchen die Domschule Minden. Die Richterin B. des Familiengerichtes Minden übt ihre Tätigkeit am Amtsgericht Minden aus, in dem auch die Richterin wirkt, die während des Rechtsstreites zwischen mir und der Bezirksregierung Detmold der Behörde Recht gab.
Unser erstgeborener Sohn besuchte zunächst das Herder Gymnasium Minden, meine ehemalige Ausbildungsschule. Er ist Ende des Schuljahres 2021/2022 nicht versetzt worden, er musste von der Schule abgehen, gleichwohl hat sein Klassenlehrer die Möglichkeit einer Wiederholung der Klassenstufe zuvor in Aussicht gestellt - zu diesem Zeitpunkt fand der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und seinem Vater statt. Unser Sohn besuchte im Anschluss die Käthe-Kollwitz Realschule in Minden. In diesem Zeitraum vereitelte die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern erneut, die Schulleitung der Realschule verweigerte trotz mehrfacher Anfragen Auskünfte über die schulische Entwicklung unseres Sohnes. Unmittelbar vor den Sommerferien 2023 erfuhr ich von meinem Sohn, dass seine Versetzung gefährdet sei. Im Juli 2024, wenige Tage vor den Sommerferien, teilte mir die stellvertretende Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule mit, dass unser Sohn das Ziel der Klasse nicht erreicht habe, unser Sohn müsse die Schule verlassen - die Schulleiterin hatte Kenntnis davon, dass der Kindesvater die Monate zuvor wiederholt um Auskunft über die schulischen Leistungen seines Sohnes gebeten hat, sie wurde ihm verweigert. Auf Anfrage hin sah die Leitung des Jugendamtes Minden im erneuten Schulwechsel des Sohnes keine Kindeswohlgefährdung. Die Richterin am Familiengericht Minden wurde über den wiederholten Schulwechsel des Sohnes in Kenntnis gesetzt. Der erstgeborene Sohn hat bereits massiv unter den Umzügen seiner Mutter von Bielefeld nach Rostock 2013 und zurück nach Minden 2014 und den seit 2019 einsetzenden Umgangsvereitelungen gelitten. Bereits aus dieser Entwicklung sowie aus den wiederkehrenden Schulwechseln hätten das Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden eine (drohende) Kindeswohlgefährdung erkennen müssen; der Kindesvater hat wiederholt seine Besorgnis diesbezüglich geäußert. Ich habe unseren erstgeborenen Sohn in diesem Jahr 2025 zwei Mal stundenweise gesehen, auch im Fall der übrigen Kinder droht eine Eltern-Kind-Entfremdung einzutreten. Aufgrund des Vorenthaltens der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes sowie des wiederholten Schulwechsels kontaktierte ich den (ehemaligen) Bürgermeister Herrn J. der Stadt Minden, er war der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt. Allerdings antwortete mir der Bürgermeister auf wiederholte Anfragen nicht. Der Bürgermeister ist Absolvent des Herder Gymnasiums Minden, er ist Parteimitglied der SPD. Der stellvertretende Schulleiter des Herder Gymnasiums in Minden, meiner ehemaligen Ausbildungsschule, ist sein Parteigenosse. Im Zuge der Wahl des neuen Landrates 2022/2023 für den Kreis Minden-Lübbecke nahm ich über Social Media Kontakt mit dem Kandidaten der SPD, Herrn D. auf. Ich wünschte ihm viel Erfolg - wir waren per Du. Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Landrat übersendete ich dem Landrat ein Einschreiben meiner Anwältin im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold, aus dem hervorgeht, dass mich die Bezirksregierung durch ihre Entlassungsverfügung "dauerhaft" loswerden möchte; ich bat den Landrat um Unterstützung im Hinblick auf weiteres Vorgehen. Der Landrat antwortete mir nicht. Nachdem die Mutter meiner Kinder die Umgänge erneut vereiltete und auch die Schulleitung Informationen über die schulische Entwicklungen unseres erstgeborenen Sohnes zurückhielt, kontaktierte ich wiederholt das Jugendamt Minden, den Bürgermeister der Stadt Minden (SPD) sowie den neuen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD). Der Landrat wies darauf hin, dass er sich nicht in das laufende Verfahren zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir einmischen werde; er verwies an den Bürgermeister der Stadt Minden, seinem Parteigenossen, der nicht auf meine Schreiben reagierte. Nachdem die Kindesmutter unsere beiden Töchter und unseren drittjüngsten Sohn an der Grundschule bzw. Gymnasium angemeldet hatte, erfuhr ich, dass die Kinder des Landrates und unsere Kinder den selben Klassen zugeteilt wurden (u.a. in der Domschule Minden). Der Bürgermeister (SPD), der Landrat (SPD), die Schulleitung der Domschule Minden hatten Kenntnis von dem Konflikt zwischen der Kindesmutter und mir, sie waren in Kenntnis vom Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold. Der ehem. Bürgermeister ist Absolvent des Herder Gymnasiums, der aktuelle Bürgermeister ist Co-Schulleiter des Herder Gymnasiums - Landrat, ehemaliger sowie amtierender Bürgermeister sind Parteigenossen.
Im Mai 2020 trat mir der erstgeborene Sohn, nachdem ich ihn mehrfach darum bat, nicht gleichzeitig Chips zu essen und auf dem Trampolin zu springen, in den Unterleib, worauf ich ihn ohrfeigte. Seine Mutter ist mit ihm am Folgetag zum Kinderarzt, hat sich hier ein Attest besorgt und hat mich bei der Polizei denunziert. Unser Sohn hat mir hiervon wenige Tage später erzählt. Ich habe den Kinderarzt kontaktiert und ihn um nähere Informationen gebeten, der Arzt konfrontierte mich mit der Frage, ob ich sorgeberechtigter Vater sei, die Kindesmutter habe ihm mitgeteilt, dass die Sorgerechtsverhältnisse nicht eindeutig geklärt seien. Der Kinderarzt kannte mich, ich hatte ihn als sorgeberechtigter Vater zuvor mit den Kindern aufgesucht. Wenige Monate nach dem Vorfall fuhren die Kindesmutter und ich mit den gemeinsamen Kindern in den Urlaub nach Soltau, eine Erklärung fürihe Verhalten erhielt ich nicht.
Auch an der nächstfolgenden weiterführenden Schule, die unser erstgeborener Sohn besucht, der Sekudarschule Petershagen, setzte sich seine Entwicklung fort. Unser Sohn wies bereits früh hohe Fehlzeiten auf. Sein Klassenlehrer teilte mir seine Fehlzeiten mit. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden hat, trotz Kenntnis der Entwicklung unseres Sohnes, nicht rechtzeitig interveniert. Sie hat zudem den Antrag des Kindesvater im Hinblick auf das gemeinsame Sorgerecht, was die drei gemeinsamen jüngeren Kinder betrifft, abgelehnt. Jugendamt Minden und Familiengericht Minden haben trotz Kenntnis der kindeswohlgefährdenden Umstände keine Abhilfe geschaffen. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde durch das OLG Hamm abgelehnt. Es wurde wiederholt ein Verfahrensbeistand von der Richterin B. eingeschaltet, deren Kosten der Kindesvater trug und trägt. Offenkundig verfolgt die Richterin B. vom Familiengericht Minden das Ziel, den Kindesvater zu zermürben. In einem Zeitraum von sechs Jahren hätte eine Intervention im Hinblick auf das gefährdete Kindeswohl erfolgen müssen. Im Jahr 2023 - der gemeinsame Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Schulwechsel hinter sich - einigte ich mich mit der Kindesmutter darauf, einen Therapeuten für unseren Sohn, der therapiebedürftig wurde, zu finden. Die Kindesmutter lehnte zunächst den väterlichen Vorschlag ab, die Therapeutin S., mit Sitz in Minden, aufzusuchen, willigte dann jedoch ein. Den Ersttermin nahm unser Sohn wahr, er fand die Therapeutin sympathisch. Zum Zweittermin und auch zum dritten Termin erschien er nicht. Es wurden Ausreden für sein Nichterscheinen erfunden. Als im Februar 2024 eine Anhörung vor dem Familiengericht Minden stattfand, gab die Kindesmutter über ihren Rechtsbeistand bekannt, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn zum besagten Termin bei der Therapeutin von der Schule in Petershagen abholen werde, dies sei so mit der Schule abgesprochen gewesen - diese Aussage war nachweislich falsch. Der gemeinsame Sohn war am besagten Tag gar nicht in der Schule. Sein Klassenlehrer hatte mir vor Anhörungsbeginn eine Anwesenheitsliste zukommen lassen, aus der die Fehlzeiten unseres Sohnes hervorgehen. Ich habe der Richterin B. vom Familiengericht Minden während der Anhörung die Anwesenheitsliste des Klassenlehrers unseres Sohnes übergeben; die Richterin hatte bereits zuvor ein Schreiben erhalten, aus dem die Fehlzeiten des Jungen zu entnehmen waren. Die Richterin hat in ihrem Urteil nach der Anhörung die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen. Die Richterin B. hätte erkennen müssen, dass die Intention der Kindesmutter war, zu verhindern, dass der gemeinsame Sohn eine vom Kindesvater ausgwählte Therapeutin aufsucht.
Wenige Wochen nach der Anhörung vom Februar 2025 sprach die Sekundarschule Petershagen eine offizielle Kindeswohlgefährdung aus. Die Instrumentalisierung der Kinder während des Sorgerechtsstreites führten seit dem Jahr 2019 und führen zu wiederkehrenden Erkrankungen unseres Sohnes. Der Richterin B. dürfte das Phänomen des psychischen Missbrauchs von Kindern durch aktiv entfremdende Elternteile nicht fremd sein. Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden tragen eine Mitverantwortung für die Situation unseres Sohnes, ferner unserer übrigen Kinder, die mit Duldung der Behörden zusehends von ihrem Vater enfremdet werden.
Die Kindesmutter betrat in den vergangenen Monaten wiederholt meine Wohnung, sobald sie die gemeinsamen Kinder abholen kam, während sie bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit kalt und schroff reagierte (Gaslighting), sie möchte verhindern, dass wir zusammen gesehen werdenn, schließlich müsste sie sich erklären; sie diffarmiert den Kindesvater seit Jahren, das Heraushalten des Kindesvaters aus den schulischen Räumen dient ihrer Kontrolle. Unterstützung erfährt sie hierbei durch die Behörden.
Spätestens mit der offiziellen Bekanntmachung einer Kindeswohlgefährdung unseres Sohnes durch die Sekundarschule Petershagen sehe ich mich gezwungen, mit den Vorfällen an die Öffentlichkeit zu treten. Unser Sohn wurde auch und vor allem durch das Vorgehen der Behörden in Mitleidenschaft gezogen. Es besteht für meine Person im Hinblick auf das Familiengericht Minden keine Rechtssicherheit mehr, mein Antrag auf Befangenheit der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamm abgelehnt; ich bin der Willkür der Richterin ausgesetzt. Es herrscht ein mehrfacher Machtmissbrauch vor. Gehe ich mit den geschilderten Vorfällen nicht an die Öffentlichkeit, laufen auch die übrigen Kinder Gefahr, in eine das Kindeswohl gefährdende Situation zu geraten, sie werden zusehends entfremdet – auch der zweitälteste Sohn nimmt die Umgänge mit seinem Vater immer seltener wahr.
Es stellt sich nach der hier geschilderten Lage die Frage, ob eine Intrige im Gang ist; die Klüngelbildung der BeamtenInnen vor Ort bietet sich für diesen Erklärungsansatz geradezu an. Auslöser für eine Intrige wären in diesem Fall a) meine Intervention im Hinblick auf die Diskriminierung durch den Seminarleiter während meiner Lehramtsausbildung, b) meine Hinweise im Hinblick auf die Zusammensetzung des Kollegiums meiner Ausbildungsschule (hinsichtlich der Unterbesetzung des Kollegiums mit Lehrkräften mit Migrationshintergrund), c) der Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmolt, d) die im Vorfeld erschienenen rassismuskritischen Beiträge in der örtlichen Tageszeitung; ferner und abschließend, e) dass ein Nachkomme von Gastarbeitern aus der Türkei am besagten Gymnasium die Fächer Deutsch und Geschichte unterrichtete und hier die Missstände kritisierte, f) meine literarischen Arbeiten, in denen auch Phänomene wie Machtmissbrauch und Rassismus einfließen.
Ich verweise auf die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates in Zeiten des erstarkenden Autoritarismus. Mit meinen Interventionen bin ich für die Werte des Rechtsstaates eingetreten. Ich erwarte eine kritische Berichterstattung was das Vorgehen der Behörden betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Bülent Kacan
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes:
Der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden, Herr J., oberster Dienstherr des Jugendamtes Minden, wurde vom Verfasser des offenen Briefes wiederholt zeitnah auf die Umgangsvereitelungen sowie das Vorenthalten von Informationen über die schulische Entwicklung seines Sohnes informiert (dokumentiert) - er antwortete nicht. Der Landrat, Herr D., sein Parteigenosse, verwies auf diesen, nachdem sich der Verfasser wiederholt an den Landrat gewendet hatte, sie waren zuvor per Du - der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden antwortete nicht. Während Jugendamt Minden, der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden (SPD), der Landrat (SPD) über die wiederkehrenden Schulwechsel des Sohnes des Verfassers des offenen Briefes informiert werden, intervenieren diese nicht - zuletzt sprach die Sekundarschule Petershagen eine Kindeswohlgefährdung aus, während der Leiter des Jugendamtes Minden diese zuvor nicht sah; der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden Herr J. antwortete erst gar nicht. Der ehem. Bürgermeister Herr J. ist Absolvent des Herder Gymnasiums Minden; der ehem. Ausbildungsschule des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes. Die Schule spielt eine signifikante Rolle im zurückliegenden Rechtsstreit des Verfassers des offenen Briefes mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf beanstandete Diskriminierungen, Mobbing, Machtmissbrauch.
Die Kindesmutter erwähnte in den zurückliegenden Monaten wiederholt, dass die gemeinsamen Töchter von der Ehefrau des Landrates abgeholt werden, sie besuchen mit deren Tochter die selbe Schulklasse. Auch der gemeinsame Sohn besuchte mit dem Sohn des Landrates die selbe Klasse am Gymnasium - der Landrat hatte Kenntnis von den wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, respektive von den Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen den Eltern; er war auch darüber informiert, dass der ehem. Bürgermeister der Stadt Minden, sein Parteigenosse, der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden nicht auf die Anfragen des Kindesvaters, des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes, reagiert. Es stellt sich nach der hier geschilderen Lage die Frage, ob die Zuteilung der gemeinsamen Kinder sowie der Kinder des Landrates in die selben Schulklassen zufällig erfolgte oder aber ob die Nähe zur Kindesmutter gesucht wurde, auch und vor allen Dingen, um dem “unbequemen” Kindsvater eine Botschaft zu vermitteln; wird doch versucht, diesen aus den besagten Räumen herauszuhalten. Die Schulleitung der Domschule Minden hatte Ende 2022 ein Schulbetretungsverbot ausgesprochen, der Kindesvater, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes konnte seine Kinder über mehrere Monate nicht sehen.
https://www.mt.de/lokales/minden/Saebelrasseln-Mindens-Buergermeister-Michael-Jaecke-wegen-Aussagen-ueber-Foerdermittel-unter-Druck-22875989.html
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes II:
Im Zuge der Abholung seiner Kinder vom Schulhof der Domschule Minden am 07.11.2025 verwickelte eine Erzieherin den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes in ein Gespräch. Die Erzieherin erkundigte sich beim Kindesvater danach, ob er die Kinder nicht außerhalb des Schulhofes abhole wolle, dies sei, so die Behauptung, mit der Kindesmutter besprochen worden. Nachdem der Kindesvater der Erzieherin mitteilte, dass es solch eine Vereinbarung nicht gibt, dass er seine Kinder vom Schulhof abholt, bat die Erzieherin die Kinder des Kindsvaters "wegzugehen"; die Kinder hatten soeben ihren Vater freudig auf dem Schulhof begrüßt. Der Kindsvater teilte der Erzieherin mit, dass er seine Kinder jetzt abhole, dass er keine weitere Diskussion führen wird, dass die Sache mit der Mutter besprochen ist. Die Erzieherin ließ nicht locker - offenkundig hatte sie, so der Eindruck des Verfassers der vorliegenden offenen Briefes, "Order" von oben bekommen. Offenkundig war die Erscheinung des Kindsvaters, der seine Kinder vom Schulhof abholen kam, ein Problem für die Schulleitung der Domschule Minden. Die Kinder des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes bekamen die Diskussion zwischen ihrem Vater und der Erzieherin mit. Nachdem der Kindsvater seine Kinder abgeholt hatte, dauerte es einige Minuten, bis er den Vorfall vorerst ausgeblendet hatte.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes III:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, der am Gymnasium unterrichtet hat, erinnert sich an ein Gespräch mit einer Schülerin. Die Schülerin, deren Muttersprache Dari ist, trat nach dem Deutschunterricht an den Lehrer heran und teilte diesem mit, dass er der erste Lehrer sei, der ihren Namen richtig ausgesprochen habe, das Mädchen offenbarte ihre Feststellung geradezu, während sie glücklich lächelte. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erkannte auf Anhieb, dass die Schülerin den Eindruck gewonnen hatte, gewonnen haben musste, dass der Lehrer sie "gesehen" hatte, hatte er sich doch zuvor nach der richtigen Aussprache ihres Namens und seiner Bedeutung bei ihr erkundigt, tatsächlich hatte er sich bewusst Zeit dafür genommen, sämtliche Schülerinnen und Schüler auf diese Weise kennenzulernen; ein Vorgehen, das, so sein Eindruck, bei den Schülerinnen und Schülern für Verwunderung sorgte; offenkundig kannten sie solch einen Vorgang nicht, jedenfalls nicht in dieser Form. Nachdem der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes der Schulleitung diese, seine Erfahrung mit der Schülerin mitteilte und darauf hinwies, dass eine authentische Begegnung zwischen Lehrkräften und Schülern bereits mit einer gegenseitigen Vorstellung ihrer Namen, respektive mit dem Interesse der Lehrkraft im Hinblick auf die richtige Aussprache der Namen der Schüler sowie ihrer Bedeutung beginne, konnte die Schulleitung mit seiner Eingabe überhaupt nichts anfangen, sie schien, so sein Eindruck, mit seinem Hinweis überfordert zu sein. Es ist diese Form des ignoranten Stumpfsinns, die der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes während seiner Lehrtätigkeit am Gymnasium wiederholt beobachtet hatte. Die Schülerin, die sich mit dem Hinweis auf die richtige Aussprache ihres Namens ihrem Lehrer anvertraut hatte, sprach gleichzeitig aus, dass zuvor - und womöglich danach - sämtliche Lehrkräfte des Gymnasiums ihren Namen falsch ausgesprochen hatten.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes IV:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes kann sich gut daran erinnern, dass ihn eine Kollegin frühmorgens auf dem Flur des Gymnasiums mit "Salam Aleykum" begrüßte. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich noch gut daran, wie verwundert er über dieses morgenländische Begrüßungsritual war, er ist sich ziemlich sicher, dass er am besagten Morgen keinen Kaftan trug, auch hatte er keinen Gebetsteppich ausgerollt, einen Säbeltanz hatte er ebensowenig aufgeführt. Nein, die Kollegin meinte es ganz sicher nicht böse, als sie den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes frühmorgens auf dem Flur des Gymnasiums mit "Salam Aleykum" begrüßte, sie wirkte nur unfassbar unbeholfen. Die Kollegin wollte ihre Weltläufigkeit, technisch gesprochen ihre interkulturellen Kompetenzen lediglich unter Beweis stellen, als sie den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes frühmorgens auf dem Flur des Gymnasiums mit "Salam Aleykum" begrüßte. Womöglich war sie ein großer Fan von Karl May gewesen, hatte etwas von Ali-Baba-und-die-Vierzig-Räuber gehört und meinte nunmehr ihren Kollegen, den sie als einen Orientalen klassifiziert hatte - womöglich sah sie Sindbad den Seefahrer in ihm - in landesunüblicher Manier zu begrüßen. Ihr Kollege, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, grüßte sie seinerseits kurzerhand mit "Mojn, Mojn". Womöglich klärte er die Kollegin auch darüber auf, dass sich Türkeistämmige in der Regel mit "Günaydin/ Guten Morgen" begrüßen, dass er als gebürtiger Mindener aber für gewöhnlich ein "Guten Morgen" favorisiere, hierin, im letzten Punkt, ist er sich allerdings nicht mehr sicher.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes V:
Der Verfasser der vorliegenden offenen Briefes erinnert sich an eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden; er hatte gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf geklagt, welche zuvor von der Bezirksregierung Detmold veranlasst wurde. Die Gründe für seine Entlassung, insbesondere die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten waren weitestgehend widerlegt worden, die Absicht der Behörde, den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes dauerhaft "loszuwerden", hätte der Richterin vom Verwaltungsgericht Minden ins Auge stechen müssen - der Umstand des Machtmissbrauchs in den Behörden, insbesondere der vom Kläger beanstandete institutionelle bzw. strukturelle Rassismus in den Behörden, der für seine Erkrankung verantwortlich zeichnete, der allerdings von der Bezirksregierung Detmold bestritten wurde, hätte der Richterin vor Augen führen müssen, dass von Seiten der Behörde Victim Blaming betrieben wurde (die im Nachhinein vom ehem. Chefredakteur des Mindener Tageblatts erwähnten Machtmissbräuche, denen weitere Lehramtsauszubildende zum Opfer gefallen waren, legen nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelte, vielmehr muss es eine Genese der behördlich betriebenen Machtmissbräuche geben, die einer investigativ-journalistischen bzw. wissenschaftlichen Untersuchung harren). Die Anwältin des Verfassers der vorliegenden offenen Briefes hatte in der Verhandlung die diesseitigen Standpunkte dargelegt, allerdings hatte die Richterin sich offenbar bereits im Vorfeld ein Bild über den Fall gemacht, rückblickend glich die Verhandlung einer Farce. Die Richterin gab, nachdem auch die Gegenseite angehört wurde, der Behörde in Detmold Recht, während sie den beiden Vertretern der Behörde mitteilte, dass sie später noch mit ihnen telefonieren werde. Der Hinweis auf das interne Telefonat zwischen der Richterin und Vertretern der Bezirksregierung Detmold wurde von der Richterin klar und deutlich in Richtung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes und seines Rechtsbeistandes formuliert. Vor dem Gebäude des Amtsgerichtes Minden wies die Anwältin des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes diesen darauf hin, dass die Grenzen ihrer fachanwaltlichen Kompetenzen erreicht seien, dass dieser nunmehr einen anderen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen müsse; sie wies auf die nahezu identischen Briefköpfe des Amtsgerichtes Minden sowie der Bezirksregierung Detmold hin, wodurch sie dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes mitteilen wollte, dass die Behörden den Fall bereits im Vorfeld untereinander abgewickelt hatten.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes VI:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich an einen Vorfall aus dem Jahr 2016. Er hatte, auf Anfrage der Redaktion, für die örtliche Tageszeitung Mindener Tageblatt Beiträge zu diversen Themen beigesteuert, was offenbar nicht jedem Leser gefiel. Als der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes an einem sommerlichen Nachmittag am Hauptbahnhof der Stadt Minden stand und hier auf ein öffentliches Verkehrsmittel wartete, sah ihn ein Taxifahrer, stieg der Taxifahrer aus dem Pkw und trat, mit einem ausgeschnittenen Artikel des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes in der Hand an eben diesen wütend heran, tatsächlich handelte es sich im Fall des Taxifahrers um einen Wutbürger. Der Mann mokierte sich lauthals über den Text, offenkundig war er überhaupt nicht mit den Aussagen darin einverstanden, der Taxifahrer fletschte geradezu mit den Zähnen, als er dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes seine Meinung geigte. Der auf diese Weise angegeigte Verfasser des vorliegenden offenen Briefes überlegte kurz, ob er dem Taxifahrer, der ihm immer näher kam, in die dämliche Fresse schlägt, was immerhin ein Statement gewesen wäre, er entschied sich allerdings dafür, diesem in einem sachlichen Ton mitzuteilen, dass er sich mit seiner Meinung gerne an die Redaktion des Mindener Tageblatts wenden könne, hiernach bestieg der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes das öffentliche Verkehrsmittel und fuhr ab. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes informierte die Redaktion der örtlichen Tageszeitung über den Vorfall und kündigte an, über die Belästigung, die er kurz zuvor erfahren hatte, einen Beitrag verfassen zu wollen, wobei er sich Unterstützung von Seiten der Kolleginnen und Kollegen erhoffte und erbat. Nachdem ihm diese verweigert wurde, stellte er den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung vor die Wahl, entweder der Artikel wird gedruckt oder die Mitarbeit wird beendet - der Chefredakteur griff die Ankündigung des Noch-Kollegen auf und legte diesem gewissermaßen nahe, die Mitarbeit von sich aus zu beenden, was dann auch geschah. Der zu diesem Zeitpunkt wirkende Chefredakteur des Mindener Tageblatts ist Absolvent des Herder Gymnasiums Minden. Ende 2024 erkundigte sich der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes bei der Redaktion der örtlichen Tageszeitung im Hinblick darüber, ob diese über die Korruption, Seilschaften etc. in den hiesigen Behörden berichten wolle – die Redaktion lehnte eine Berichterstattung ab.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes VII:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich an eine Situation während seiner Lehramtsausbildung, die gewissermaßen Bände sprach. Nachdem er das Sekretariat des Herder Gymnasiums betreten und auf einem Stuhl Platz genommen hatte - ein Gesprächstermin mit der Schulleitung stand unmittelbar bevor - sah er, wie eine Kollegin auf eine Schülerin einsprach und dieser mitteilte, dass alle Plätze vergeben seien; das Mädchen hatte offenbar in Begleitung ihrer Schwester und ihres Vaters das Sekretariat aufgesucht. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich gut daran, wie die Kollegin auf die Schülerin einsprach und ihr wiederholt mitteilte, dass es keinen Platz mehr am Gymnasium gäbe, während das Mädchen die Aussagen der Kollegin übersetzte und ihrem Vater vermittelte. Der Vater des Mädchens selbst wiederum ließ nicht locker, er sprach offenkundig in einem kurdischen Dialekt auf das Mädchen ein, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erkannte die Sprache an ihrer Prosodie, an ihrem melodischen Erscheinungsbild. In einem Moment, in dem die Kollegin, die ein Dokument in der Hand hielt und der Vater des Mädchens auf die Schülerin einredeten, trafen sich die Blicke der Kollegin und des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes, die Blicke froren für Bruchteile einer Sekunde ein. Der Verfasser des vorliegenden Briefes nahm eine Art Angst, eine Art Ur-Angst in den Augen der Kollegin wahr. Offenbar befürchtete diese, nachdem ihr gewahr wurde, dass der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, der dem Gespräch zwischen ihr und dem Vater der Mädchen beigewohnt hatte, dass dieser intervenieren könnte; ja, die Kollegin fühlte sich, so sein Eindruck, ertappt, ertappt in einer Situation, in der sie den Vater, der sich aufgemacht hatte, eine weitere Tochter am Gymnasium anzumelden, abwimmeln wollte. Die Ur-Angst der Kollegin beschränkte sich jedoch nicht nur darauf, dass der Verfasser des vorliegenden Briefes intervenieren könnte - hatte dieser doch bereits zuvor durch seine Interventionen von sich Reden gemacht - dass er sich von seinem Stuhl erheben, dass er dazwischen gehen, der Kollegin das Dokument - eine Liste? - abnehmen und aus diesem eine Art Quotenregelung entnehmen könnte; eine Quote, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund regelte und letztlich dafür sorgte, dass nicht zu viele "Migrantenkinder" aufgenommen wurden. Die Ur-Angst, die der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes dem Blick der Kollegin entnahm, war - vorausgesetzt, es handelte sich nicht um seine eigenen Projektionen, wogegen spricht, dass die Kollegin den Vater der Mädchen loswerden wollte, der sich selbst nicht abwimmeln ließ - Ausdruck einer Befürchtung, die Kontrolle nicht nur über die Situation an Ort und Stelle zu verlieren, sondern die Angst vor einem Kontrollverlust überhaupt, was die Zugänge von "Migrantenkindern" zur Schule, ihrem späteren sozialen Aufstieg, den Sachverhalt ihrer Einflussnahme auf Deutungshoheiten etc. betraf. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes wurde, noch bevor er intervenieren konnte, in das Büro der Schulleitung eingelassen.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes VIII:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes ist freier Schriftsteller, er ist allerdings nicht vogelfrei, gleichwohl hat er es mit “Gegnern” in den örtlichen Behörden zu tun, die ihre Machtpositionen missbrauchen und versuchen, den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes wie einen Vogelfreien zu behandeln. Nachdem dessen Meistererzählung Wir, Rotköpfe im Jahr 2023 von einer hochkarätig besetzten Jury in Hohenems, Österreich für preiswürdig erachtet, der Verfasser des Textes, der aus der vom Hauptstrom der neuesten deutschsprachigen Literatur völlig abgeschnittenen ostwestfälischen Provinzstadt Minden stammende Preisträger in Österreich ausgezeichnet, hier gleichsam hofiert wurde - man trug den Autor, einem morgenländischen Dichterfürsten gleich, in einer Sänfte durch Hohenems, während man ihm auf Schritt und Tritt Wein und Weintrauben anbot, auch wurde sein Hemd auf Bitten hin gebügelt - nachdem also die Meistererzählung Wir, Rotköpfe des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes im deutschsprachigen Ausland prämiert wurde, herrschte, was das - um mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu zu sprechen - erworbene symbolische Kapital des Preisträgers betrifft, in der von den neuesten Entwicklungen der neuesten deutschsprachigen Literatur völlig abgeschnittenen ostwestfälischen Provinzstadt Minden Funkstille. Hätte es den Kontakt zwischen dem zu dieser Zeit wirkenden Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung und dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes nicht gegeben, so wäre nicht einmal ein kleiner Beitrag über die Auszeichnung des Ausgezeichneten darin erschienen. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes möchte im 8. Teil seiner Anmerkungen zu dem vorliegenden offenen Brief die Frage aufstellen, ob es sich im Fall der sogenannten Funkstille nicht um eine penetrante Form von Culture Cancel handelt, mit der sich dieser konfrontiert sieht; die örtlichen zweit- und drittklassigen Honorationen haben, nach den im Vorfeld geschilderten Ereignissen, was die Machtmissbräuche in den Behörden sowie die gegenseitige Vernetzung der Akteure anbelangt, allen Grund, den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes „klein zu halten“, diesen gleichsam nicht zu Wort kommen zu lassen, jedenfalls nicht vor Ort. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes wird den Leserinnen und Lesern im vorliegenden 8. Teil seiner Anmerkungen Antworten auf die von ihrem Verfasser gestellte Frage liefern, die seiner Auffassung nach ausschlaggebend dafür sind, weshalb es zu keinen Lesungen kam, wieso der Preisträger eines im deutschsprachigen Raum durchaus renommierten Literaturpreises nicht zu literarischen Veranstaltungen eingeladen wurde. Während die wenigen, an der Hand abzählbaren literarischen Vereine vor Ort und in der Region nach außen hin den Anschein einer Weltläufigkeit erwecken, ganz so, als wären sie, was die neuesten Entwicklungen der neuesten deutsprachigen Literatur betrifft, auf dem Laufenden, handelt es sich, nach Auffassung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes, im Fall ihrer Vorstände um drittklassige, kleinbürgerliche, ressentimentbeladene Literaturschnösel, die alles andere sind, nur nicht auf der Höhe der Zeit (Vollpfosten wäre, angesichts des Stumpfsinns, der im Ort mit den Händen greifbar ist, ein Synonym hierfür). Im Grunde genommen ergeben sich die Antworten auf die vom Verfasser des vorliegenden offenen Briefes gestellt Frage nach dem Phänomen des Culture Cancel bereits durch die Lektüre der vorangehenden Anmerkungen von selbst. Ausgrenzende Lokalitäten verdienen keine Loyalitäten!
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes IX:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes ist dem besagten Seminarleiter, dessen Vorgehen er während seiner Lehramtsausbildung kritisiert hatte und mit dessen Retourkutsche er im Anschluss konfrontiert wurde, vor Jahren auf dem Parkplatz des Supermarktes begegnet, der Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold war zu diesem Zeitpunkt bereits beigelegt. Sie standen sich plötzlich gegenüber, er und der Seminarleiter, wie zwei Figuren, die sich in einem klassischen Westernfilm gegenüberstehen, sie schuben lediglich Einkaufswagen vor sich her. Der Seminarleiter wich dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes nach wenigen Metern aus, er scheute eine Konfrontation, während er den Vorbeiziehenden mit einem aufgesetzten Lächeln grüßte. Offenkundig war, dass er sich außerhalb der hierarchisch gegliederten Ordnung aufhielt, in der er, der Seminarleiter, etwas zu sagen, in der etwas zu melden hatte. Hier auf dem Parkplatz war er ein ganz gewöhnlicher Typ. Sicher hatte er rassistische Vorurteile, allerdings unterschied ihn dieser Sachverhalt nicht von anderen Einheimischen, die, mal mehr, mal weniger ein manifestes rassistisches Verhalten an den Tag legen. Der entscheidende Unterschied war, dass der Seminarleiter in einer hierarchisch strukturierten Ordnung eingebunden war, in der er Macht über Lehramtsauszubildende ausüben konnte, er konnte sie auch missbrauchen, er konnte sich hierbei u.U. auf seine Dienstherren verlassen, die ihm den Rücken stärkten, diese wiederum konnten sich u.U. auf ihre Dienstherren verlassen usw.usf. - der Korpsgeist war eine, dies leuchtete dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes ein, ungemein gefährliche Angelegenheit. Im “Dritten Reich”, unter den Nationalsozialisten hat er sein Unwesen getrieben, haben sich die Massenmörder auch im Nachhinein gegenseitig gedeckt. Dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes juckte es für Bruchteile einer Sekunde in den Fingern, für einen kurzen Moment sah es so aus, als würde er dem Seminarleiter gehörig die Leviten lesen. Der Seminarleiter konnte sich auf dem Parkplatz des Supermaktes nicht auf die Rückendeckung seiner Dienstherren verlassen, Korpsgeist war vorerst nicht gegeben - der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes hat dem ehemaligen Seminarleiter selbstredent nicht die Leviten gelesen, schließlich vertraut er der Macht des Wortes. Er ist sich darin sicher, dass der Mensch, der Ungerechtigkeiten an- und ausspricht, die vertuscht werden, die nicht zur Sprache gebracht werden (dürfen), die er allerdings öffentlich macht, auf dass diese offensichtlich werden, zugleich auch ihre Urheber benennt, die bestenfalls zur Rechenschaft gezogen werden, es ist der Rechtsstaat, der idealiter eine lückenlose Aufklärung von Unrechtstaten ermöglicht. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes ist der Auffassung, dass die Macht des Wortes den herrschenden Machtverhältnissen weit überlegen ist, sie ist es in Augenblicken, in denen es der Sprache gelingt, trotz drohender Repressionen, Tatsachen auszusprechen, die die herrschenden Machtverhältnisse mitunter selbst in Frage stellen. Sicher, es ist legitim, sich offensichtlichen Tatsachen zu verschließen, sie abzustreiten, sie zu leugnen, sofern ihr Vorhandensein die gegenwärtige eigene Existenz, in der man sich eingerichtet hat, gefährdert, die Existenz der Tatsachen, ihr Vorhandensein, kann nicht verhindert werden; man kann keine offenkundigen Tatsachen aus der Welt schaffen, außer, man verschließt vor ihnen die Augen und selbst dann, ja, gerade dann, wenn man sie ignoriert, kann man ihre Existenz in Wahrheit nicht von der Hand weisen, beweist man durch die eigene Ignoranz geradezu ihr Vorhandensein. Man kann jederzeit auf sie zu- oder zurückgreifen und sie in die eigene Existenz integrieren. Die Tatsachen sind da, sie sind existent, sie verfügen über eine gewisse Verweildauer, die endet, sobald sie widerlegt wurden, d.h. sobald sie als Behauptungen, die sie von vornherein waren und als die sie im Nachhinein klar und deutlich erscheinen, enttarnt wurden. Im Widerspruch gegenüber weitverbreiteten Tatsachenbehauptungen, der in offenen Gesellschaften zugelassen wird, können und dürfen diese widerlegt werden. Wird der Widerspruch nicht zugelassen, so bedeutet dies, dass nicht hinterfragt werden darf, was allerdings fragwürdig ist, was in Frage gestellt werden sollte, was hinterfragt werden muss, soll die Offenheit einer Gesellschaft, in der Widersprüche möglich sind, gewährleistet bleiben. Nicht wenige Tatsachenbehauptungen dienen der Aufrechterhaltung von herrschenden Machtverhältnissen; rufen diese selbst Repressionen hervor, so ist Widerspruch erforderlich, so ist Widerstand geboten. Bereits der Begriff Widerstand erscheint Personen, die es gewohnt sind, sich vom großen breiten Strom tragen zu lassen, als ungeheure Provokation…
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes X:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich an eine Begegnung mit dem Co-Schuldirektor seiner ehemaligen Ausbildungsschule, sie fand unmittelbar nach der Beendigung des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold statt. Nachdem er den örtlichen Baumarkt betreten hatte, sah er den Co-Schuldirektor mit einem Einkaufswagen vor der Kasse stehen; d.h. der Co-Schuldirektor muss den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes zuerst gesehen haben, schließlich sah er ostentativ weg, ja, dieser machte sich klein, ganz klein, er verschmolz geradezu mit seinem Einkaufswagen zu einer Art sich (weg-)duckenden Zentaur, der über vier rollende Räder verfügte, und zwar nachdem er den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, der geradewegs an ihm vorbeiging, gesehen hatte, gesehen haben musste, daran führte kein Weg vorbei. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich sodann an eine Begegnung mit der Schuldirektorin seiner ehemaligen Ausbildungsschule, die Begegnung fand ebenso zufällig statt, sie muss ebenso zufällig stattgefunden habe, nachdem dieser mit dem Hohenemser Literaturpreis ausgezeichnet wurde. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes hatte kurz zuvor das Haus verlassen, um zu laufen, um seine Runde zu drehen, er erinnert sich gut daran, dass er deutlich mehr Kondition besaß, nachdem man ihm mit dem Literaturpreis ausgezeichnet hatte, tatsächlich lief er auch schneller als sonst, ob er weiter lief, ob er eine längere Strecke lief als sonst, daran kann er sich nicht mehr so gut erinnern, es ist allerdings gut möglich. Die Begegnung zwischen ihm und der Schuldirektorin fand auf der rückwärtigen Seite des Gymnasiums statt, d.h. sie erfolgte im Mindener Glacis. Bereits von Weitem hatte der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes die Schulleiterin seiner ehemaligen Ausbildungsschule gesehen, auch diese muss diesen schon von Weitem erblickt haben, schließlich erschrak sie, so sein Eindruck, ja, sie blieb fest verwurzelt an Ort und Stelle stehen, nachdem sie den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes von Weitem auf sie zulaufen sah, d.h. es führte kein Weg daran vorbei, der Laufweg des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes führte geradewegs an der rückwärtigen Seite des Gymnasiums entlang, vor dem die Schuldirektorin für einen kurzem Moment allein, wie versteinert, dastand, nachdem sie den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes auf sie zulaufen sah. Die Schulleitung der ehemaligen Ausbildungsschule des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes hatte während des Rechtsstreites, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und ihm geführt wurde, unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in dieser Form nicht existierten, auch hatte sie sein Engagement währen der Corona-Zeit unterschlagen, außerdem handelt es sich um jenes Gymnasium, das der Sohn des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes während des Rechtsstreites, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und diesem geführt wurde, besucht hatte, das er allerdings nach der 6. Klasse verlassen musste, obwohl der Klassenlehrer den Eltern des Kindes vor der Schulkonferenz mitgeteilt hatte, dass eine Wiederholung der Klasse möglich ist - ein Schelm, wer dabei Böses denkt! Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, dem die Angst der Schulleiterin seiner ehemaligen Ausbildungsschule während der sich anbahnenden Annäherung bewusst wurde - er konnte diese förmlich an ihrem Gesicht ablesen - senkte, als er an ihr vorbeilief, den Blick und lief geradewegs an dieser vorbei, er tat geradeso, als hätte er sie nicht gesehen.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes XI:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich an ein Telefongespräch mit der Schulleiterin der Domschule Minden. Diese hatte ihn im Jahr 2022 kontaktiert, nachdem dieser wiederholt den Versuch unternommen hatte, seine Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen, eine Übergabe der Kinder vor der Wohnung ihrer Mutter wurde verunmöglicht. Der Vater der gemeinsamen Kinder wich in der Folge auf den Schulhof der Domschule Minden aus und versuchte hier, während der Umgangszeiten, seine Kinder abzuholen. Nachdem die Schulleiterin der Domschule Minden telefonisch ein Schulbetretungsverbot aussprach, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes den Doppelnachnamen der Schulleiterin nicht in voller Länge aussprach, reagierte diese barsch, sie schrie den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes durch das Telefon an, während sie diesen nachdrücklich auf ihren Doppelnachnamen aufmerksam machte, den in voller Länge der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes vergaß auszusprechen. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes erinnert sich daran, dass er während seiner letzten, zurückliegenden Versuche im August 2022, seine Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen, beobachtet hatte, dass mehrere Erzieherinnen eine Art Spalier um seine Söhne gebildet hatten; Erzieherinnen, die dem Vater der Kinder argwöhnisch gegenüberstanden; der Kindesvater, der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes, bahnte sich vorsichtig einen Weg zu seinen Kindern, die aufgrund des Verhaltens der Erzieherinnen, die sich zwischen den Kindern und ihren Vater gestellt hatten, verunsichert wurden, verunsichert worden sein mussten; die Atmosphäre war angespannt, weil die Körper, die im Raum agierten, angespannt waren. Offenkundig hatten die Erzieherinnen die Order von oben bekommen, den Kindsvater symbolisch - durch das von ihnen gebildete Spalier - davon abzuhalten, ungehindert seinen Kindern zu begegnen, während der Vater der Kinder, dem die ablehnende Haltung der Erzieherinnen durch ihre angespannte Körpersprache, dem Spalier, das sie gebildet hatten, bewusst wurde, seinerseits eine angespannte Körperhaltung annahm, annehmen musste, es war gar nicht anders möglich, die Übertragung war unvermeidlich, was seinen Kindern wiederum nicht entgehen konnte, gar nicht entgangen sein dürfte, auch diese waren angespannt. Mit der Aussprache des Schulbetretungsverbotes im Jahr 2022 hat sich die Schulleitung der Domschule Minden an dem Vorhaben der Kindesmutter, den Umgang zwischen Vater und Kindern zu vereiteln, beteiligt. Die Schulleitung hätte der Mutter der Kinder alternativ mitteilten können, dass das Jugendamt Minden, unabhängig des elterlichen Konfliktes, am geregelten Umgang festhält, der Vater der Kinder hätte seine Kinder freitags ungehindert von der Schule abholen können. Allerdings beteiligte sich die Schulleitung der Domschule Minden mit dem Schulbetretungsverbot an einem mehrmonatigen Umgangsboykott. Im Januar 2023, nach Ablauf des Schulbetretungsverbotes, erhielt der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes eine Stellungnahme des Jugendamtes Minden, aus dem hervorgeht, dass dieser im Monat Januar wiederholt dabei gesehen worden sein soll, wie er an der Schule erscheint, um seine Kinder zu sehen; diese Behauptung war nachweislich erlogen. Auf Intervention des Verfasser des vorliegenden offenen Briefes hin kontaktierte die zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden den Vater der Kinder und korrigierte den Passus in ihrer Stellungnahme; es hieß nunmehr, der Vater der Kinder sei im Monat Januar 2023 ein einziges Mal in der Nähe der Schule gesehen worden, und zwar im Beisein seiner Töchter. Vorausgesetzt, der Vater der Kinder hätte tatsächlich im Monat Januar 2023 mehrfach den Versuch unternommen, seine Kinder an der Domschule Minden zu sehen, wer könnte an diesem, elterlichen Vorgehen, die eigenen Kinder zu sehen, Anstoß finden - und zwar, nachdem von der Schulleitung der Domschule Minden zuvor ein mehrmonatiges Schulbetretungsverbot ausgesprochen wurde? Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes geht vielmehr von einer versuchten Diffamierung seiner Person durch die Schulleitung der Domschule Minden aus, diese wollte sozusagen noch einmal "nachtreten" und den Verfasser des vorliegenden offenen Briefes mit der Unterstellung in ein schlechtes Licht rücken. Der Ehegatte der Schulleitung der Domschule Minden sowie der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes waren Kollegen am Herder Gymnasium Minden, ihr kann der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und dem Verfasser des vorliegenden offenen Briefes nicht entgangen sein, der in einer Phase geführt wurde, als das Schulbetretungsverbot ausgesprochen wurde. Die Schulleitung der ehemaligen Ausbildungsschule des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes hatte während des Rechtsstreites, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und ihm geführt wurde, unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in dieser Form nicht existierten, es handelt es sich um jenes Gymnasium, das der Sohn des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes während des Rechtsstreites, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und diesem geführt wurde, besucht hatte, von dem er allerdings nach der 6. Klasse abgehen musste, obwohl der Klassenlehrer den Eltern des Kindes vor der Schulkonferenz mitgeteilt hatte, dass eine Wiederholung der Klasse möglich ist.
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes verweist auf den zweiten Teil seiner Anmerkungen (röm. II), er verweist insbesondere darauf, dass weiterhin der Versuch unternommen wird, diesen, während der Abholung seiner Kinder, aus den besagten Räumen herauszuhalten.
Anmerkung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes XII:
Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes möchte mit dem zwölften Teil (röm. XII) seiner Anmerkungen seine Anmerkungsreihe zum vorliegenden offenen Briefes schließen. Seiner Auffassung nach ist, im Hinblick auf den instititutionellen, respektive den strukturellen Rassismus, der in den örtlichen Behörden förmlich “mit den Händen greifbar” ist, nichts mehr hinzuzufügen, die Dinge sprechen für sich, vorausgesetzt, man lässt sie zu Wort kommen. Der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes schließt seine Anmerkungsreihe im zwölften Teil mit einer Prosaskizze sowie einem den Text ergänzenden Foto. Gut möglich, dass der Text Eingang in einen größeren Erzähltext findet, hier und heute findet er jedenfalls Einlass in die Anmerkungsreihe.
Traumaräume und Toxische Plätze. - Ein aufmerksamer Besucher, den es nach Minden, in die ostwestfälische Provinz verschlagen hat, könnte, kaum, dass er sich aufgemacht hat, das Stadtzentrum zu erkunden, auf die Frage kommen, worauf die Kanonen gerichtet sind, die die Siegessäule mit dem preußischen Adler auf ihrer Spitze auf dem Großen Domhof flankieren, die zur Feier der preußischen Siege in den Deutsch-Dänischen Kriegen von 1864 und 1866 und zum Gedenken an die Gefallenen aus dem Regierungsbezirk errichtet wurde. Ihre Mündungen weisen unzweifelhaft in Richtung Osten. Nehmen sie etwa, so könnte sich der ortsfremde Besucher fragen, einen Gegner aus jüngster Zeit ins Visier? Etwa die Russen in der besetzten Ostukraine? Oder deren Groß- und Urgroßväter aus den beiden Weltkriegen? Die aus dem südöstlichen Europa vorrückenden Osmanen aus dem 16. Jahrhundert? Die Mongolen aus dem 13. Jahrhundert? Möglicherweise die aus dem südöstlichen Raum vorstoßenden Magyaren aus dem 10. Jahrhundert? Gar die Hunnen aus der Völkerwanderungszeit?? Werden womöglich sämtliche "asiatischen Völkerschaften" symbolisch unter Beschuss genommen? Ist es möglich, dass die Kanonen, vorausgesetzt, sie nehmen keinen historisch greifbaren Gegner ins Visier, gar nicht auf einen äußeren Feind gerichtet sind? Die Konzentration der administrativ-moralischen Macht, die den Platz atmosphärisch beschwert, die ihn spürbar belastet, sie wird auch dem ortsfremden Besucher nicht entgangen sein. Ist es gar möglich, so könnte sich dieser fragen, dass die Kanonen auf einen nebulösen inneren Gegner symbolisch zielgerichtet sind? Möglicherweise auf die Einwanderer, die man sich, was ihre allmähliche, unweigerliche gesellschaftliche Partizipation an den Stellschrauben der Macht, dem deutschen Beamtenapparat, anbelangt, vom Leibe, vom verwaltungstechnischen Corpus halten möchte? In dem Bürgerbüro, das sich in dem Verwaltungsgebäude gleich hinter dem Mahnmal befindet, es trägt den Namen „Alte Regierung“, ist die Ausländerbehörde untergebracht und gleich daneben befindet sich die städtische Polizeistation. Die unmittelbare Nähe beider Behörden, ihre Nachbarschaft, ist sie, so könnte sich der ortsfremde Besucher weiter fragen, nicht bezeichnend für das behördliche Misstrauen, das den „Ausländern“ entgegengebracht wird? Das Dreieck, das aus dem Denkmal, seinen Kanonen, der Ausländerbehörde und der gleich danebenliegenden Polizei besteht, welch ungeheure Gewalt konzentriert sich darin? Das Beamtendeutsch, das in den Räumen der „Alten Regierung“ gesprochen wird, wie oft hat es Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, erniedrigt, schikaniert, wie oft hat es sie ausgegrenzt, abgewiesen, wie oft hat es sie ausgewiesen? Womöglich wird hier nicht erst seit 5.45 Uhr (zurück-)geschossen, sondern seit Jahren und Jahrzehnten, mit Begriffen, die scharf genug sind, Menschen in ihren Grundrechten zu verletzen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Kanonen, die unmittelbar vor der Ausländerbehörde aufgestellt sind, zeugen sie nicht von einem eklatanten Mangel an interkulturellen Kompetenzen der örtlichen Honorationen, von einem Mangel an Empathie, vom Fehlen eines Taktgefühls? Der an diesem Ort mit den Händen greifbare Stumpfsinn, er dürfte dem ortsfremden Besucher nicht entgangen sein. Kommt der ortsfremde Besucher, den es in diese ostwestfälische Provinzstadt verschlagen hat, nicht zwangsläufig auf den Gedanken, dass eine Gesellschaft, die Begriffe wie Fremdarbeiter - Zwangsarbeiter - Gastarbeiter geprägt hat, ausnahmslos kalte, eiskalte Konstrukte, sterile Komposita durch und durch, allesamt Euphemismen, die die Ausbeutungspraxen der Deutschen Wirtschaft verharmlosten und verschleierten, dass eine derartige Menschenlebenverwertungsgesinnung nicht auch ohne weiteres Kanonen vor einer Ausländerbehörde aufstellen würde? Nun könnte man einwenden, dass die Kanonen zu erst da waren, während die Ausländerbehörde nachträglich ins Leben gerufen wurde! Gut möglich, an dem eklatanten Mangel an Empathie, am Fehlen eines Taktgefühls, der den örtlichen Honorationen dieser ostwestfälischen Provinzstadt ganz offensichtlich abgeht, würde dieser Umstand, träfe er zu, jedoch wenig ändern, er würde die vorherrschende Ignoranz vielmehr unterstreichen. Es handelt sich um ein von Geschützen flankiertes preußisches Mahnmal, das Menschen – Ausländer - wie sie im Beamtendeutsch genannt werden, zunächst passieren mussten und müssen, eine Art symbolisches Spießrutenlaufen, bevor sie sich den Beamten und ihrem Behördendeutsch stellen mussten und nach wie vor stellen müssen, beispielsweise wenn sie ihren Aufenthaltsstatus überprüfen lassen müssen; ein Behördendeutsch mit rauchenden Mündern wohlgemerkt! Sprach nicht auch Adolf Eichmann ein ‘exzellentes’ Beamtendeutsch, ein herrisches, ein herrenmenschliches Verhalten heraufbeschwörendes, ein bisweilen auf blinde Gefolgschaft abzielendes, ein auf Effektivität ausgerichtetes, latent mörderisches, massenmörderisches Beamtendeutsch? Gewiss, es wäre nicht richtig, den vielen pflichtbewussten und zuvorkommenden Beamtinnen und Beamten, die unzweifelhaft auch in dieser ostwestfälischen Provinzstadt ihrer Arbeit nachgehen, ein eichmann'sches Beamtendeutsch in den Mund zu legen – und doch, genügte es nicht schon, die Spitze der Behördenhierarchie mit einer entsprechend weisungsbefugten Person zu besetzen, um, im Fall der Fälle, dem Ernstfall sozusagen, zu bewirken, dass sämtliche Untergebenen die menschenverachtende, zur Massendeportationen und zum Massenmord veranlagte Sprache, das eichmannn'sche Beamtendeutsch ihres obersten Dienstherrn sprechen? Führer befiehl, wir folgen dir! Der Befehlston ist der Grundton der deutschen Beamtenschaft, sie ist zum Mitläufertum, schlimmstenfalls zur Mittäterschaft prädestiniert. Die Kanonen auf dem Großen Domhof in der ostwestfälischen Provinzstadt Minden, sie sind symbolisch auch auf Menschen gerichtet, die man sich vom verwaltungstechnischen Leibe halten möchte. Der Rassismus, der tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist, er wird dem aufmerksamen, ortsfremden Besucher auch in dieser ostwestfälischen Provinzstadt nicht entgangen sein. Dem ortsfremden Besucher sei gesagt, dass im 16. und 17. Jahrhundert, nicht unweit von Minden, im ostwestfälischen Lemgo, landesweit mit die intensivsten Hexenprozesse durchgeführt wurden. Das Verbrennen verfolgter Menschen, auf diesen Gedanken könnte der ortsfremde Besucher nicht zufällig stoßen, es wiederholt sich, es wiederholt sich nicht nur in der Region, wir dürfen dem ortsfremden Besucher diese, seine Assoziationen des Grauens nicht verübeln. Glücklicherweise handelt es sich hier und heute um den Geruch verbrannten Holzes, der in der Luft liegt, das Osterfeuer liegt einen Tag zurück. Der systematische Ausschluss von Minderheiten aus dem deutschen Beamtenapparat hat, so könnte der aufmerksame Besucher folgern, offenbar Tradition. Die wenigen, vereinzelt anzutreffenden Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund, die in den Behörden im ostwestfälischen Minden ihrer Arbeit nachgehen, sie lassen auf eine vorsichtige Öffnung des Beamtenapparates schließen, man ist geneigt zu sagen: Möge sie nicht dem Zeitgeist geschuldet sein! Im harten Kern jedoch, dass heißt, was die entscheidenden Machtbefugnisse anbelangt, werden die Posten und Positionen in aller Regel von alteingesessenen Einheimischen besetzt. In den seltenen Fällen, in denen diese von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund besetzt werden, handelt es sich um Ausnahmen von der Regel. Nicht selten inszenieren sich diese Ausnahmebeamten in ausgesprochen preußischer Manier, dass heißt, sie laufen strikt und streng die Fluren ihrer Behörden auf und ab, halten, wo sie es nur können, die Vorschriften und Verordnungen hoch, sind äußerst penibel, d.h. pünktlich und überaus akkurat, während sie immerzu einen Blick über die Schulter werfen: Den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen, dass die Dienstherrinnen und Dienstherren gerade ihnen, deren Eltern ein, zwei Generationen zuvor als Gastarbeiter oder Geflüchtete nach Deutschland eingewandert waren, kritisch auf die Finger schauen, werden sie nicht so ohne weiteres los. Die Devise lautet, möchte man nicht auffallen: Anpassung zur Überanpassung.
Nachwort: Während der Corona-Pandemie machte der Verfasser des vorliegenden offenen Briefes die Stadt Minden darauf aufmerksam, dass Menschen, die vor dem Seiteneingang des Gebäudes (nicht im Bild) auf Einlass warteten - der Haupteingang war geschlossen - und hierbei, während ihres Wartevorgangs, von mehreren, nebeneinanderstehenden großen Müllcontainern flankiert wurden, die vor dem Seiteneingang aufgereiht waren.
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