Institutioneller (struktureller) Rassismus in den Behörden der Bezirksregierung Detmold (NRW), Klüngelbildung, Korruption, Machtmissbrauch sowie Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung und Eltern-Kind-Entfremdung
/ Offener Brief (überarbeitet)
Sehr geehrte Frau Ferda Ataman,
sehr geehrte Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrte Frau Josefine Paul,
sehr geehrter Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrter Herr Benjamin Limbach,
sehr geehrte Frau Christine Wehner, Leitung Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen,
sehr geehrter Herr Roman Portack, Leitung Deutscher Presserat,
I.
mein Name ist Bülent Kacan, ich bin freier Schriftsteller, wohnhaft in Minden, Westfalen. Während meiner Lehramtsausbildung 2019/2020 habe ich die Diskriminierung eines Schülers wahrgenommen und kritisiert. Der abwesende Schüler, er gehört der Minderheit der Sinti an, wurde vom Fachseminarleiter über Wochen namentlich im Seminar genannt und vorgeführt. Anwesende Lehramtsauszubildende griffen den Schülernamen auf und bezeichneten den Schüler als "asozial", "dumm", "dämlich" etc.. Der Seminarleiter rief die Diffamierung des Schülers gewissermaßen hervor. Nachdem ich erfahren hatte, dass es sich im Fall des Schülers um den Sohn eines Freundes aus Kindertagen handelt, intervenierte ich unmittelbar und bat den Seminarleiter um ein Gespräch (dokumentiert). Der Seminarleiter bestritt eine Diskriminierung des Schülers, in der Konsequenz erfolgte nunmehr eine Benachteiligung meiner Person durch den Seminarleiter (Retourkutsche); sämtliche meiner Leistungen wurden von ihm negativ bewertet. Der Leiter des ZfsL schwieg zunächst, als ich ihm von der Diskriminierung des Schülers berichtete, sodann wiegelte er ab, zuletzt behauptete er, dass in dem besagten Fall keine rassistisch motivierte Diskriminierung vorliegen würde. Nachdem ich den Leiter des ZfsL Minden darauf hingewiesen hatte, dass ich mir Rat von Experten im Hinblick auf institutionellen Rassismus eingeholt habe, ließ dieser ein Gespräch zu, allerdings forderte er mein alleiniges Erscheinen zum Dienstgespräch (dokumentiert). Während dieses Gespräches betrieb der Leiter des ZfsL Minden gemeinsam mit dem anwesenden Seminarleiter und der Kernseminarleiteirn Victim Blaming. So wurde gleich zu Beginn des Gesprächs nicht auf mein Anliegen, die Diskriminierungen zu besprechen und einen Seminarwechsel herbeizuführen, eingegangen, vielmehr rekurrierte der Leiter auf vermeintlich unentschuldigte Fehltage an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Nachdem ich diese bestritt, verließ der Leiter des ZfsL den Raum, kündigte einen Anruf bei der Ausbildungsschule an und kehrte mit der Information zurück, dass es keine Fehlzeiten gäbe. Durch dieses Vorgehen des Vorgesetzten sollte mir vor Augen geführt werden, wer "am längeren Hebel" sitzt, es wurde eine "Daumenschraube" angesetzt. Ausbildungskoordinatoren an meiner Ausbildungsschule, die ich auf das Vorgehen meiner Vorgesetzten ansprach, zuckten mit der Schulter und reagierten mit Gleichgültigkeit. Mir wurde wiederholt von Kolleginnen und Kollegen geraten, zu schweigen, bzw. sie rieten mir, den Fokus auf das Zweite Staatsexamen zu richten, ich wurde gewissermaßen dazu angehalten, mich zu "unterwerfen" und die Missstände zu ignorieren. Der Seminarleiter für das Fach Geschichte nutzte die Nachgespräche der Unterrichtsbesuche, um mir sein Weltbild mitzuteilen - so verwies er, im Hinblick auf den Rassismus, den ich im Unterricht thematisiert hatte, auf den Inhalt der Geschichtsbücher; er deutete an, dass sich der Inhalt der Bücher jederzeit ändern könne oder aber er bestritt die Benachteiligung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA, die Tötung von George Floyd lag wenige Wochen zurück. Auch die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule ließ eine rassistische Einstellung erkennen. So kritisierte sie meinen Unterrichtsentwurf im Fach Deutsch. Ich hatte im Hinblick auf die Varietäten der deutschen Sprache das Buch "Kanak Sprak" (Feridun Zaimoglu) für den Deutschunterricht ausgewählt. Die Schulleiterin kritisierte meine Auswahl in der Nachbesprechung des Unterrichtsbesuches mit der Begründung, dass die Sprache "Kanak Sprak" an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vorbeigehe, während meine Ausbildungslehrerin das Thema begrüßte. Ich sprach die Schulleiterin auf den Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund im Kollegium an. Während die Klassenverbände in ihrer Vielfalt die Realität der bundesdeutschen Gesellschaft widerspiegelten, gab es im Kollegium selbst kaum oder gar keine Lehrkraft mit bspw. türkisch-, türkeistämmigen, persischen, arabischen etc. Migrationshintergrund - dies galt, sobald man auf die Webseiten ging und sich die Namenslisten der Lehrkräfte ansah, für die drei Mindener Gymnasien insgesamt. Offenbar hatte man in der Stadt in Fragen der Personalpolitik eine bundesweite Entwicklung hin zu einem pluraleren, interkulturell geschulten, zu einem Kollegium auf der Höhe der Zeit verpasst; ich hatte gewissermaßen einen neuralgischen Punkt angesprochen. Auch wurde ich bei meiner Aufnahme der Tätigkeit von der Schulleiterin dem Kollegium nicht vorgestellt, während sie die übrigen LehramtsanwärterInnen, die etwas später ihre Tätigkeit aufnahmen, vorstellte. Offenbar kannten mich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bereits. Ich hatte Jahre zuvor Artikel im Mindener Tageblatt, der örtlichen Tageszeitung, veröffentlicht; es handelte sich u.a. auch um rassismuskritische Beiträge. Nachdem ich wiederholt das diskriminierende Vorgehen des Seminarleiters ansprach und auch den Widerspruch der Schule in ihrem Selbstverständnis als sog. "Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage" angesprochen hatte, folgte eine Mobbingphase durch LehramtsanwärterkollegInnen, die, nachdem sie vom Konflikt zwischen dem Seminarleiter und mir erfahren hatten, Abstand von mir nahmen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschule Herder Gymnasium mobbten mich, während altgediente LehrerInnen Verständnis für meine Situation zeigten, sie rieten mir jedoch wiederholt, den Fokus auf das Examen zu richten. Eine längere Krankheitsphase war die Folge des Mobbings und Machtmissbrauchs. Als im Zuge des Eintretens der Corona-Pandemie eine sachgemäße Vorbereitung für das Zweite Staatsexamen verunmöglicht wurde - ein Seminarwechseln erfolgte nicht, wenige Monate vor dem Examen wurden die Schulen geschlossen, bzw. die Ausbildungslehrerinnen, bei denen ich hospitiert hatte, waren durch die Einschränkungen selbst ratlos, ein Antrag, die Prüfung zu verschieben, wurde von der Bezirksregierund Detmold abgelehnt - entschied ich mich im Sommer 2020 meine Lehramtsausbildung abzubrechen bzw. zu unterbrechen. Die Option auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt war gegeben, die Verordnung gibt dies im Fall einer langwierigen Erkrankung oder einer Kindeserziehung her. Gleichwohl bestritt der Leiter des ZfsL die Option der Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt; dieser hätte es besser wissen müssen. Ich habe mein Kündigungsschreiben e i n e n Tag später revidiert (dokumentiert) und der Bezirksregierung Detmold mitgeteilt, dass ich meine Ausbildung fortsetzen möchte. Ich habe sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Zuge meiner Ausbildung das Vorgehen meiner Vorgesetzten, was die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers betrifft, kritisiert hatte und im Anschluss selbst Benachteiligungen ausgesetzt war. Die Bezirksregierung Detmold schwieg. Ende 2020, nach einer mehrmonatigen Krankheitsphase, erhielt ich ein Entlassungsschreiben der Bezirksregierung Detmold. Nachdem ich die Begründung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfahren hatte - die Behörde in Detmold bestritt die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers durch den Fachseminarleiter, es wurden unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in der Form nicht existierten - habe ich rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. Während meiner Klage gegen die Entlassungsverfügung gaben das Verwaltungsgericht Minden sowie das Oberverwaltungsgericht Münster der Bezirksregierung Detmold Recht, meine Klage bzw. Antrag auf Wiedereinstellung wurden abgewiesen, obwohl die Gründe, die zu der Entlassung geführt hatten, nahezu in der Summe entkräftet wurden und den Gerichten anhand der Aktenlage klar gewesen sein musste, dass die Bezirksregierung Detmold eine Person loswerden wollte, die strukturellen bzw. institionllen Rassismus in den örtlichen Behörden aufgedeckt und angesprochen hatte. Den Gerichten war klar, die Aktenlage gab dies her, dass die Behörde in Detmold mich durch die Entlassungsverfügung dauerhaft loswerden wollte. Aus den Akten geht hervor, dass auch die Schulleitung meiner Ausbildungsschule vermeintlich unentschuldigte Fehlzeiten zu Protokoll gab, die es nachweislich so nicht gab, während wiederum Einsätze in der Betreuung von Schülern während der Corona-Pandemie (dokumentiert) unerwähnt blieben. Beide Gerichte haben das Victim Blaming der Schule und des ZfsL Minden fortgesetzt. Im Hinblick auf die traumatisierenden Erfahrungen, auf die investierte Lebenszeit in das Studium und die Kosten sowie finanziellen Einbußen, die auf mich nach der Entlassung zukamen, erwarte ich eine Entschädigung. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Courage, die eine Person im Hinblick auf strukturellen bzw. institutionellen Rassismus in den Behörden zeigt mit Machtmissbrauch beantwortet wird - das Phänomen Victim Blaming, ausgeübt von BeamtenInnen in Machtpositionen, ist besonders hervorzuheben. In den Jahren 2021 bis 2025 bin ich wiederholt ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Herder Gymnasiums begegnet, sie teilten mir mit, dass ihnen mein Unterricht sehr gefallen hat. Im selben Zeitraum bin ich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen meiner Ausbildungsschule begegnet, im Supermarkt, auf offener Straße. Viele grüßten nicht, in einigen wenigen Fällen ließen ehem. Kolleginnen Sympathien erkennen, was ich als menschliche Stärke werte. Bewerbungen auf offene pädagogische Stellen an örtlichen Schulen wurden nicht beantwortet.
Im Frühjahr 2025 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Gespräch erkundigte sich das Personal über meine ehemalige Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Ich wurde gefragt, ob ich die Kollegen meiner ehemaligen Ausbildungsschule kennen würde - das Personal ließ durchblicken, dass es zuvor Kontakt zu diesen aufgenommen hatte. Als ich bestätigte, teilte mir das Personal mit, dass es sich im Fall der Stelle, um die ich mich beworben hatte, um keine Vollzeitstelle handle, wie auf der Webseite der Einrichtung zu lesen war und auf die ich mich beworben hatte, sondern um eine Teilzeitstelle. Die Dame riet mir ab, die Stelle anzutreten, es würde mir, wie sagte, sicher nicht gefallen, man würde sich bei mir melden, was nicht erfolgte. Die Stellenanzeige war kurze Zeit später nicht mehr online.
Ein weiterer Fall liegt zurück. Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule Minden Ende 2021 teilte ich dem Personal in einem Gespräch mit, dass ich am Herder Gymnasium Minden gewirkt habe - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, wurde nach dem Gespräch nicht an mich vergeben. An der Waldorfschule Minden ist das Thema Rechtsextremismus kein Fremdwort:
https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/minden/22959754_Rechtsextremer-Lehrer-musste-Waldorfschule-verlassen-Fragen-bleiben-offen.html
Auch ein Vorstellungsgespräch an der Waldorfschule Bielefeld führte 2022 zum selben Ergebnis: Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen übersendet hatte und das Vorstellungsgespräch positiv begann, berichtete ich auf Nachfrage von meinen letzten Unterrichtserfahrungen; ich teilte dem Personal mit, dass ich mich u.a. aufgrund von Kritiken im Hinblick auf mehrfacher Diskriminierung an meiner einstigen Ausbildungsschule in einem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold befinde - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, erhielt ich nicht.
Auch eine Bewerbung als Pädagoge an der VHS Minden führte zu einem identischen Ergebnis, meine Bewerbung führte zu keinem positiven Ergebnis; ich hatte die Sache zuvor transparent gemacht und der Leitung von meinen Erfahrungen mit dem strukturellen bzw. Alltagsrassismus in den örtlichen Behörden der Bezirksregierung Detmold berichtet.
Weitere Fälle, die darauf schließen lassen, dass der Versuch unternommen wird, zu unterbinden, dass ich als Pädagoge in Minden Fuß fasse, sollen hier unerwähnt bleiben.
II.
Während des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold hatte ich den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung Mindener Tageblatt kontaktiert und ihn darum ersucht, über den Fall zu berichten. Hierzu kam es nicht. Im Oktober 2023, ca. ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, war es nunmehr der Chefredakteur der Zeitung selbst, der mich um ein Gespräch bat. Er kontaktierte mich und erwähnte weitere Fälle von Machtmissbräuchen in den örtlichen Ausbildungsstrukturen der Bezirksregierung Detmold, der Redakteur erwähnte Gängelungen der Lehramtsauszubildenden durch Vorgesetzte. In dem Gespräch, dass der Redakteur und ich in seinem Büro führten, erkundigte sich dieser nach meinen Erfahrungen während meiner Lehramtsausbildung, er bestätigte meine Wahrnehmung der Situation. Er erwähnte im Anschluss den Suizid einer Lehramtsauszubildenden, während er in einem anderen Fall davon berichtete, dass sich eine Lehramtsauszubildende aufgrund des Machtmissbrauches in therapeutischer Behandlung befinde. Die Eltern der betroffenen Frauen hätten sich an ihn, den Chefredakteur, gewendet, der Redakteur wirkte betroffen. Offensichtlich waren die Eltern der betroffenen Frauen, so mein Eindruck, auf Schweigen auf Seiten der Behörden gestoßen, sie hätten sonst nicht, so sagte ich mir, den Redakteur kontaktiert. Ich bot dem Journalisten an, über meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch zu berichten. Ich bot ihm an, den Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Lehrkräfte und mir herzustellen - es war ja nunmehr klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelte. Wir vereinbarten, uns weiter über die Fälle auszutauschen. Der Redakteur verwies in den Monaten nach unserem Gespräch auf seinen vollen Terminkalender. Anfang des Jahres 2025 - er wirkte zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Stadt - teilte er mir auf Anfrage mit, dass er nicht wünsche, dass sein Name erwähnt wird, sollte ich an die Öffentlichkeit gehen, er drohte mit rechtlichen Mitteln, er verwies auf sein Recht am gesprochenen Wort. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Fälle, denen Machtmissbräuche in Behörden zu Grunde liegen sowie dem Erstarken der AfD, nehme ich ein übergeordnetes öffentliches Interesse wahr, das Thema des Gesprächs öffentlich zu machen.
https://www.mt.de/lokales/minden/Ein-System-voller-Stress-Lehrer-aus-Minden-erlebten-ihr-Referendariat-als-ueberaus-harte-Zeit-23787833.html
III.
In etwa zeitgleich mit dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold kam es 2019 zu einer Trennung zwischen der Mutter meiner Kinder und mir. Wir haben fünf gemeinsame Kinder. Für die beiden älteren Söhne üben die Kindesmutter und ich das gemeinsame Sorgerecht aus, für drei jüngeren übt die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht aus. Es erfolgten seit der Trennung im Jahr 2019 wiederholt Umgangsvereitelungen, die Kinder wurden, sobald ihr Vater gegen eine Wiederaufnahme der Beziehung mit ihrer Mutter war (dokumentiert), ihrem Vater vorenthalten, dann ließ die Mutter den Umgang wieder zu, wobei sie die gemeinsamen Kinder über Jahre instrumentalisierte; der Kindesvater wurde gewissermaßen erpresst. Insbesondere unser erstgeborener Sohn litt unter den wiederkehrenden Umgangsverteitelungen. Das Jugendamt Bielefeld wurde in den Jahren 2011 bis 2013, wir lebten zu diesem Zeitpunkt in Bielefeld, mehrfach über die Vorfälle informiert. 2013 zog die Kindesmutter nach Rostock, wodurch der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater über mehrere Monate unterbrochen wurde; 2014 zog sie zu mir nach Minden. Nach unserer Trennung 2019 vereitelte sie den Umgang wiederholt. Ich habe das Jugendamt Minden zeitnah über die Umgangsvereitelungen informiert, es hat im Zeitraum von 2019 bis 2025 vier SachbearbeiterInnen für unseren Fall beauftragt. Das Jugendamt Minden wurde wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern meine Wohnung aufsuchte, während sie, sobald wir uns in der Öffentlichkeit begegneten, bisweilen die gemeinsamen Kinder aufforderte, wegzulaufen - die verstörten Kinder liefen nicht davon, kurze Zeit später erschien die Kindsmutter erneut mit den gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Das Jugendamt Minden wurde auch darüber informiert, dass die Kindsmutter die vereinbarte Umgangsregelung wiederholt bricht. Nach einer Auseinandersetzung zwischen der Kindesmutter und mir 2022 unternahm ich, nachdem erneut der Umgang vereiltet wurde, den Versuch, unsere Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen. Nachdem die dortige Schulleiterin Partei für die Kindesmutter ergriffen hatte, rief diese mich an und sprach ein Schulbetretungsverbot aus, das für die Monate September bis Dezember 2022 galt. Die Schulleitung hätte der Kindesmutter, alternativ zum Schulbetretungsverbot, dass dazu diente, den Kindesvater zu sanktionieren, mitteilen können, dass die gemeinsamen Kinder freitags, zum vereinbarten Umgang, von ihrem Vater von der Schule abgeholt werden. Mit dem Schulbetretungsverbot wurde der Kontakt zu meinen Kindern über mehrere Monate unterbrochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schulleitung der Domschule Minden an der Umgangsvereitelung der Mutter meiner Kinder beteiligt. Nachdem ich im Januar 2023 eine Anhörung vor dem Familiengericht angestrengt hatte, um meine Kinder wiedersehen zu können, erhielt ich vom Jugendamt Minden eine an das Gericht gerichtete Stellungnahme (Zeugin: Sachbearbeiterin Jugendamt Minden, Frau S. D.). Die Schulleiterin der Domschule Minden behauptete hierin, dass der Kindsvater im gesamten Monat Januar 2023 dabei gesehen worden sei, wie er an der Domschule erschienen ist, um seine Kinder zu sehen. Diese Behauptung war nachweislich erlogen. Nachdem ich umgehend die Schulleitung kontaktiert und sie aufgefordert hatte, mir die Zeitpunkte zu nennen (dokumentiert), an denen ich gesehen worden sein soll, erhielt ich prompt einen Anruf der Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden, sie sprach von einem "Missverständnis", was den Passus in ihrer Stellungnahme betrifft, ich sei im gesamtem Monat ein einziges Mal in der Nähe der Domschule gesehen worden, im Beisein unserer gemeinsamen Töchter (eine im Nachhinein von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold blieb folgenlos; die Behörde verfolgte die Sache nicht). Der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege an meiner Ausbildungsschule, dem Herder Gymnasium Minden. Der Schulleiterin der Domschule Minden konnte der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir nicht entgangen sein; das Schulbetretungsverbot erfolgte im Zeitraum als der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir stattfand. Der Name des Herder-Gymnasium Minden taucht in den mir vorliegenden Akten im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold auf, hierin finden sich die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten der Schulleitung des Herder Gymnasium, die von der Bezirksregierung Detmold u.a. als Begründung für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden. Unserem Sohn wurde eine Wiederholung der Klassenstufe auf dieser Schule in einem Zeitraum verweigert, in dem sein Vater einen Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold führte. Nachdem ich im Zuge der Sorgerechtsstreitigkeiten einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht auch für unsere drei jüngeren Kinder beim Gericht gestellt hatte, hat mir die Richterin B. vom Familiengericht Minden auf wiederholten Antrag hin dieses Begehren verwehrt - obschon für die beiden älteren Söhne ein gemeinsames Sorgerecht existiert, wurde eine Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch auf die drei jüngeren Kinder mit der Begründung einer “mangelhaften elterlichen Kommunikation” abgelehnt - hierbei unterschlug die Richterin B. vom Familiengericht Minden, dass es die Kindesmutter war, die durch wiederholte Umgangsvereitelungen und durch Alleingänge, etwa bei der Anmeldung der Söhne an weiterführenden Schulen, die elterliche Kommunikation sabotierte. Es kam vor, dass ich auf Nachfragen hin Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes erhielt, während mir die Informationen über die schulische Entwicklung des jüngeren Sohnes vorenthalten wurden - beide Söhne, für die unterschiedliche Sorgerechtsstatus bestehen, besuchten bzw. besuchen die Domschule Minden; die Richterin am Familiengericht Minden hatte auch hierüber Kenntnis. Die Richterin B. des Familiengerichtes Minden übt ihre Tätigkeit am Amtsgericht Minden aus, in dem auch die Richterin wirkt, die während des Rechtsstreites zwischen mir und der Bezirksregierung Detmold der Behörde Recht gab.
Unser erstgeborener Sohn besuchte zunächst das Herder Gymnasium Minden, meine ehemalige Ausbildungsschule. Er ist Ende des Schuljahres 2021/2022, zu diesem Zeitpunkt lebte er bei seiner Mutter, nicht versetzt worden, er musste von der Schule abgehen, gleichwohl hat sein Klassenlehrer die Möglichkeit einer Wiederholung der Klassenstufe zuvor in Aussicht gestellt - zu diesem Zeitpunkt fand der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und seinem Vater statt. Unser Sohn besuchte im Anschluss die Käthe-Kollwitz Realschule in Minden. Zu diesem Zeitraum vereitelte die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern erneut, sie instrumentalisierte die gemeinsam Kinder, die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule verweigerte trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Anfragen des Kindesvaters diesem Auskünfte über die schulische Entwicklung unseres Sohnes (dokumentiert). Unmittelbar vor den Sommerferien 2023 erfuhr ich von meinem Sohn, dass seine Versetzung gefährdet sei, hiernach setzte die Kindesmutter erneut Umgangsvereitelungen ein. Im Juli 2024, wenige Tage vor den Sommerferien, teilte mir die stellvertretende Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule mit, dass unser Sohn das Ziel der Klasse nicht erreicht habe, unser Sohn müsse die Schule verlassen (dokumentiert) - die Schulleiterin hatte Kenntnis davon, dass der Kindesvater die Monate zuvor wiederholt um Auskunft über die schulischen Leistungen seines Sohnes gebeten hat, sie wurde ihm von schulischer Seite verweigert - die über Monate hinweg nicht beantworteten Anfragen via E-Mail und Telefon des sorgeberechtigten Vaters wurden nunmehr von der Schulleitung mit einem “Systemfehler” begründet. Die E-Mail der Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule an den Kindesvater, die wenige Tage vor den Sommerferien 2023 den Abgang des Sohnes von der Schule ankündigte, erreichte den Kindsvater allerdings trotz v e r m e i n t l i c h e m “Systemfehler”. Auf Anfrage hin sah die Leitung des Jugendamtes Minden im erneuten Schulwechsel unseres Sohnes keine Kindeswohlgefährdung. Die Richterin Frau B. am Familiengericht Minden wurde über den wiederholten Schulwechsel des Sohnes in Kenntnis gesetzt, sie wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schulleiterinnen den sorgeberechtigten Kindesvater ungleich behandeln und benachteiligen, zu Ungunsten des Kindeswohles. Der erstgeborene Sohn hat bereits massiv unter den Umzügen seiner Mutter von Bielefeld nach Rostock 2013 und zurück nach Minden 2014 und den seit 2019 einsetzenden Umgangsvereitelungen gelitten. Bereits aus dieser Entwicklung sowie aus den wiederkehrenden Schulwechseln hätten das Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden eine (drohende) Kindeswohlgefährdung erkennen müssen; der Kindesvater hat wiederholt seine Besorgnis diesbezüglich geäußert. Aufgrund des Vorenthaltens der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes sowie des wiederholten Schulwechsels kontaktierte ich den (ehemaligen) Bürgermeister Herrn J. der Stadt Minden, er war der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt, allerdings antwortete er mir auf wiederholte Anfragen n i c h t. Der Bürgermeister ist A b s o l v e n t des Herder Gymnasium Minden, er ist Parteimitglied der SPD. Der (ehem.) stellvertretende Schulleiter des Herder Gymnasiums in Minden, Herr K., meiner ehemaligen Ausbildungsschule, ist sein Parteigenosse, er ist nunmehr selbst Bürgermeister - die Schulleitung des Herder Gymnasium war in den zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir involiert, die Schulleitung gab vermeintliche unentschuldigte Fehlzeiten an, die es nachweislich in dieser Form nicht gab; auch verließ unser Sohn das Herder Gymnasium Minden zu einem Zeitpunkt, als zwischen seinem Vater und der Bezirksregierund Detmold der Rechtsstreit stattfand; der Klassenlehrer der Jungen teilte seinen Eltern zuvor mit, dass der Junge die Klassenstufe wiederholen könn. Im Zuge der Wahl des neuen Landrates 2022/2023 für den Kreis Minden-Lübbecke nahm ich über Social Media Kontakt mit dem Kandidaten der SPD, Herrn D. auf. Ich wünschte ihm viel Erfolg - wir waren per Du. Der Landrat bat mich, Wahlwerbung für ihn innerhalb der migrantischen Gemeinde zu machen. Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Landrat übersendete ich dem Landrat ein Einschreiben meiner Anwältin, aus dem hervorgeht, dass mich die Bezirksregierung Detmold durch ihre Entlassungsverfügung "dauerhaft" loswerden möchte; ich bat den Landrat um Rat im Hinblick auf weiteres Vorgehen. Der Landrat antwortete mir hieraufhin nicht mehr. Nachdem die Mutter meiner Kinder die Umgänge erneut vereiltete und auch die Schulleitung der Käthe-Kollwitz Realschule Informationen über die schulische Entwicklungen unseres erstgeborenen Sohnes vorenthielt, kontaktierte ich wiederholt das Jugendamt Minden, den Bürgermeister der Stadt Minden (SPD) sowie den neuen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD); ich wies auf die Benachteiligungen hin, die durch örtliche Beamteninnen und Beamte erfolgten. Der Landrat teilte mir mit, dass er sich nicht in das laufende Verfahren zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir einmischen werde; er verwies, was das Vorenthalten der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes durch die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule Minden anbelangt, an den Bürgermeister der Stadt Minden, seinem Parteigenosse, der nicht auf meine Anfragen reagierte; der ehemalige Co-Schulleiter des Herder Gymnasium, jener Schule, die nachweislich falsche Angaben im Hinblick auf meinen zuvor erfolgten Rechtsstreit mit der Bezirksregierund Detmold angab, jener Schule, von der mein erstgeborener Sohn abgehen musste, ist ebenfalls sein Parteigenosse. Nachdem die Kindesmutter unsere beiden Töchter und unseren drittjüngsten Sohn an der Grundschule bzw. Gymnasium angemeldet hatte, erfuhr ich, dass die Kinder des Landrates und unsere Kinder den selben Klassen zugeteilt wurden (dem Ratsgymnasium Minden sowie der Domschule Minden; die Schulleiterin der letztgenannten Schule hatte im September 2022, bei Versuchen, meine Kinder an den Umgangsterminen vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen, ein mehrmonatiges Schulbetretungsverbot ausgesprochen). Die Kindesmutter hatte den Sohn, für den das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, eigenmächtig am Ratsgymansium Minden angemeldet, ohne den Kindesvater hierüber zu informieren, der gemeinsame Sohn teilt dies dem Vater mit, offenkundig hatte die Kindesmutter die Existenz des Kindesvaters bei der Anmeldung unterschlagen. Der Bürgermeister (SPD), der Landrat (SPD), die Schulleitung der Domschule Minden hatten Kenntnis von dem Elternkonflikt zwischen der Kindesmutter und mir und den wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, sie hatten ferner Kenntnis vom Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, ich habe den Landrad, den Bürgermesiter sowie die Domschule wiederholt über die kindeswohlgefährdenden Umgangsvereitelungen der Kindesmutter informiert. Der ehem. Bürgermeister Herr J. ist Absolvent des Herder Gymnasium, sein Vorgänger Herr B. ist sein Parteigenosse (SPD), er ist ebenfalls Absolvent des Herder Gymnasium, er befindet sich im Aufsichtsrat der Mindener Stadtwerke. Der gegenwärtige Bürgermeister ist Co-Schulleiter des Herder Gymnasiums, Herr K., befindet sich ebenfalls im Aufsichtsrat der Mindener Stadtwerke. Landrat, ehemaliger sowie amtierender Bürgermeister sind Parteigenossen. Landrat, ehem. Bürgermeister sowie gegenwärtiger Bürgermeister, allesamt Parteigenossen (SPD), waren über die wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, die von Kindesmutter ausgeübt wurden, informiert (dokumentiert), sie hatten Kenntnis von dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold. Es ist m.E. kein Zufall, dass die Kinder des Landrates mit unseren Kindern ein und dieselben Klassen zugewiesen wurden. Die Kindesmutter berichtete dem Kindesvater hiernach nicht ohne Stolz wiederholt, dass die gemeinsamen Kinder von der Frau des Landrates abgeholt werden, dies in einem Zeitraum, in dem die Kindesmutter wiederholt Umgangsvereitelungen ausübte und die Schulleitungen versuchten, den (sorgeberechtigten) Kindesvater aus den Räumen der Schule(n) auszugrenzen. Der ehemalige Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung (Redakteur von 1991 bis 2018) ist, was die örtliche Vernetzung der besagten Akteure in den Bereichen V e r w a l t u n g, P o l i t i k und M e d i e n (örtliche Tageszeitung) aufzeigt, ebenfalls Absolvent des Herder Gymnasium Minden. Nach einem Übergriff eines Lesers meiner (rassismuskritischen) Artikel, die ich für die örtliche Zeitung verfasst hatte, bat ich die Redaktion im Jahr 2016, einen Artikel über den Vorfall zu verfassen - der besagte Chefredakteur lehnte ab, ich beendete hieraufhin die Zusammenarbeit. 2024 kontaktierte ich die Redaktion der örtlichen Tageszeitung, ich wies auf die Korruption, Seilschaften sowie Netzwerke in den örtlichen Behörden hin, die Redaktion lehnte eine Berichterstattung ab - zu diesem Zeitpunkt hatte der Chefredakteur, der mich im Jahr 2023 aufgrund weiterer Machtmissbrauchsfälle in den örtlichen Lehramtsausbildungsstrukturen kontaktiert hatte, die Redaktion bereits verlassen.
Im Mai 2020 trat mir der erstgeborene Sohn, nachdem ich ihn mehrfach darum bat, nicht gleichzeitig Chips zu essen und auf dem Trampolin zu springen, in den Unterleib, worauf ich ihn ohrfeigte. Seine Mutter ist mit ihm am Folgetag zum Kinderarzt. Sie hat sich ein Attest besorgt und mich bei der Polizei denunziert. Unser Sohn hat mir hiervon wenige Tage später erzählt. Ich habe den Kinderarzt kontaktiert und ihn um nähere Informationen gebeten, der Arzt konfrontierte mich mit der Frage, ob ich sorgeberechtigter Vater sei (dokumentiert), die Kindesmutter habe ihm mitgeteilt, dass die Sorgerechtsverhältnisse nicht eindeutig geklärt seien, was nicht der Wahrheit entspricht. Der Kinderarzt kannte mich, ich hatte ihn als sorgeberechtigter Vater zuvor mit den Kindern aufgesucht; allerdings hatte ich den Eindruck, dass hier ein Arzt rassistisch vorgegangen und den migrantisch gelesenen Kindesvater aus rassistischen Motiven benachteiligt hatte. Wenige Monate nach dem Vorfall fuhren die Kindesmutter und ich mit den gemeinsamen Kindern in den Urlaub nach Soltau. Eine Erklärung für ihr Vorgehen, bei dem der gemeinsame Sohn instrumentalisiert wurde, erhielt ich nicht.
Auch an der nächstfolgenden weiterführenden Schule, die unser erstgeborener Sohn besuchte, der Sekudarschule Petershagen, setzte sich seine Entwicklung fort. Unser Sohn wies bereits früh hohe Fehlzeiten auf. Sein Klassenlehrer teilte mir in diesem Fall seine Fehlzeiten auf Anfragen mit (dokumentiert). Die Richterin B. vom Familiengericht Minden hat, trotz Kenntnis der Entwicklung unseres Sohnes, nicht rechtzeitig interveniert; sie hätte bereits in den sich abzeichnenden Schulwechseln eine Kindeswohlgefährdung erkennen müssen. Jugendamt Minden und Familiengericht Minden haben trotz Kenntnis der kindeswohlgefährdenden Umstände keine Abhilfe geschaffen. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde durch das OLG Hamm abgelehnt. Es wurde wiederholt ein Verfahrensbeistand von der Richterin B. eingeschaltet, deren Kosten der Kindesvater trug und trägt. Offenkundig verfolgt die Richterin B. vom Familiengericht Minden die Absicht, den Kindesvater zu zermürben - insbesondere die Praktiken wie Victim Blaming (Täter-Opfer-Umkehr) und Gaslighting sind hier zu nennen. In einem Zeitraum von sechs Jahren hätte eine Intervention im Hinblick auf das gefährdete Kindeswohl erfolgen müssen. Im Jahr 2023 - der gemeinsame Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Schulwechsel hinter sich - einigte ich mich mit der Kindesmutter darauf, einen Therapeuten für unseren Sohn, der therapiebedürftig wurde, zu finden. Die Kindesmutter lehnte zunächst den väterlichen Vorschlag ab, die Therapeutin S., mit Sitz in Minden, aufzusuchen, willigte dann jedoch vor Gericht ein. Den Ersttermin nahm unser Sohn wahr, er fand die Therapeutin sympathisch. Zum Zweittermin und auch zum dritten Termin erschien er nicht. Es wurden Ausreden für sein Nichterscheinen erfunden. Als im Februar 2024 eine Anhörung vor dem Familiengericht Minden stattfand, gab die Kindesmutter über ihren Rechtsbeistand bekannt, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn zum besagten Termin bei der Therapeutin von der Schule in Petershagen abholen werde (dokumentiert), dies sei so mit der Schule abgesprochen gewesen - was nachweislich erlogen war. Der gemeinsame Sohn war am besagten Tag nachweislich gar nicht in der Schule (dokumentiert). Sein Klassenlehrer hatte mir vor Anhörungsbeginn eine Anwesenheitsliste zukommen lassen, aus der die Fehlzeiten unseres Sohnes hervorgehen. Ich habe der Richterin B. vom Familiengericht Minden während der Anhörung die Anwesenheitsliste des Klassenlehrers unseres Sohnes übergeben; die Richterin hatte bereits zuvor ein Schreiben erhalten, aus dem die Fehlzeiten des Jungen zu entnehmen waren. Trotzdem nachweislich zu erkennen war, dass die Kindesmutter beabsichtigte, den Besuch des gemeinsamen Sohnes bei der Therepeutin Frau S. zu sabottieren, hat die Richterin in ihrem Urteil nach der Anhörung die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen. Die Richterin B. war in Kenntnis der Situation, dass die Kindesmutter beabsichtigte, zu verhindern, dass der gemeinsame Sohn eine vom Kindesvater ausgwählte Therapeutin aufsucht und dieser ggf. von den jahrelang wiederkehrenden Umgangsvereitelungen berichtet - die Richterin B. vom Familiengericht hatte sich gewissermaßen als verlängerter Arm der Intentionen der Kindesmutter erwiesen. Die anwesende Sachbearbeiterin Frau D. vom Jugendamt Minden sowie der Verfahrensbeistand nickten das Vorgehen der Richterin ab - die Vergütungen bzw. die Pauschalen, die ein Verfahrensbeistand im Fall von fünf Kindern über einen Zeitraum von nunmehr (7) Jahren erhält sind enorm, diese Kosten trägt zuletzt der Kindesvater.
Im Zuge der Veröffentlichung des vorliegenden offenen Briefes Ende 2025 erfolgte eine Strafanzeige gegen die Richterin B. vom Familiengericht Minden aufgrund Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden hatte bereits im Vorfeld den Antrag des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen - für die beiden älteren üben Mutter und Vater es bereits aus - abgelehnt. Der Kindsvater hatte in Zeiträumen, in denen die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohn erhalten, für den er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter ausübt, während er sie im Fall des anderen, für den die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt, nicht erhielt - beide Jungen besuchten zu diesem Zeitpunkt die Domschule Minden; der Kindesvater aber auch die Kinder wurden durch das Vorgehen der Richterin B. ungleich behandelt. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde vom Kindesvater darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindesmutter, in Zeiten, in denen sie den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, die beiden älteren Söhne, für die Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben, eigenmächtig an Schulen angemeldet hatte, ohne den Kindessvater hierüber zu informieren. In der Strafanzeige wurde festgehalten, dass die Richterin B. vom Familiengericht Minden während der Anhörung im Februar 2025 Fakten unterschlagen und die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen hatte; die Richterin B. vom Familiengericht Minden hatte faktisch Rechtsbeugung betrieben. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden sowie das Jugendamt Minden wurde in einem Zeitraum von sechs Jahren wiederholt auf die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter aufmerksam gemacht. Dass wiederkehrende Instrumentalisierungen von Kindern im Elternkonflikt durch den entfremdenden Elternteil Kinder nachhaltig schaden können, dürfte der Richterin B. vom Familiengericht Minden bekannt sein. Wenige Tage, nachdem die Richterin B. die Gesundheitsfürsorge im Jahr 2025 auf die Kindesmutter übertragen hatte, sprach die städtische Realschule Petershagen eine Schulpflichverletzung im Fall des erstgeborenen Sohnes aus, von dieser hatte auch das Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden Kenntnis erlangt. Wenige Wochen nach der Erstattung der Strafanzeige Ende 2026 reagierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, sie wies die Anzeige ab. Am s e l b e n Tag, als die Abweisung der Strafanzeige wegen Befangenheit und Rechtsbeugung der Richterin B. vom Familiengericht Minden durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld erfolgte, lag, zufällig oder nicht, ein Schreiben der Richterin B. vom Familiengericht Minden im Postkasten des Kindesvaters. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld, eine Schwesterbehörde des Familiengerichtes Minden, war der Richterin B. vom Familiengericht Minden gewissermaßen zur Seite gesprungen.
Die Instrumentalisierung der Kinder während des Sorgerechtsstreites führten seit dem Jahr 2019 zu wiederkehrenden Erkrankungen unseres Sohnes - die Kindesmutter vereitelte zwischen 2011 bis 2013 bereits Umgänge in Bielefeld. Der Richterin B. wurden während der Sorgerechtsstreitigkeiten Dokumente übermittelt, die nahelegen, dass die Kindesmutter narzisstischen Missbrauch betreibt - die wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, bei denen die gemeinsamen Knder instrumentalisiert wurden und werden, sollten dies bereits nahegelegt haben. Der Richterin B. vom Familiengericht Minden dürfte die Instrumentalisierung von Kindern durch entfremdende Elternteile gegen abwesende Elternteile nicht fremd sein, trotzdem duldet die Richterin B. vom Familiengericht Minden seit dem Jahr 2019 wiederkehrende Umgangsvereitelungen durch die Kindesmutter - die Kindesmutter ist Frau, Mutter und Deutsche, während der Kindesvater offenkundig als Mann, Vater und als “Migrant” gelesen wird; es liegt eine Form des strukturellen bzw. institutionellen Rassismus vor. Jugendamt Minden sowie die Richterin B. vom Familiengericht Minden tragen eine Mitverantwortung für die Situation unseres Sohnes bzw. die Entfremdung zwischen dem Vater und seinen Kindern, den wiederkehrenden Schulabgängen des Erstgeborenen, der ausgesprochenen Schulpflichtverletzung, der nicht ausgesprochenen Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt Minden. Die Verstrickung der örtlichen Beamtinnen und Beamten in den Fall einerseits im Hinblick auf den Rechtsstreit, den ich mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf meine vereitetle Lehramtsausbildung geführt habe sowie andererseits im Hinblick auf den zeitgleich geführten Sorgerechtsstreit mit der Kindesmutter vor dem Familiengericht Minden ist evident. Offenkundig wird über die “Schiene” Familiengericht versucht, den unbequemen Kindesvater, der sich mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf strukturellen Rassismus in den örtlichen Behörden angelegt hatte, der zudem als Schriftsteller das in seiner Geburtsstadt Minden in Westfalen grassierende Phänomen Rassismus aufgreift, gewissermaßen in Schach zu halten. Die Kindesmutter wird hierbei von Seiten der Beamtinnen und Beamten gewissermaßen a u f g e b a u t - so wurden Anträge des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter auch auf die drei jüngeren Kinder auszudehnen, abgelehnt. Auch ließ die Richterin B. vom Familiengericht Minden, offenkundig mit dem Absicht, die Kindesmutter im Streit um das Sorgerecht zu schützen, die offiziell ausgesprochene Schulpflichtverletzung des Erstgeborenen in ihren richterlichen Bewertungen außer Acht.
Die Kindesmutter betrat in den vergangenen Monaten 2026 wiederholt die Wohnung des Kindesvaters, sobald sie die gemeinsamen Kinder abholen kam, während sie bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit kalt und schroff reagierte (Gaslighting), hierdurch möchte sie offenbar verhindern, dass sie mit dem Kindesvater zusammen gesehen wird, schließlich müsste sie sich vor Dritten, vor denen sie den Kindesvater diskrediert hat, erklären. Das Heraushalten des Kindesvaters aus den schulischen Räumen dient ihrer Kontrolle über die Situation. Unterstützung erfährt sie hierbei durch die Beamteninnen und Beamten der örtlichen Behörden. Der “lachende Dritte” des Elternkonflikts sind die Beamtinnen und Beamten in den Behörden, die durch die einseitige Unterstützung der Kindesmutter den unbequemen Kindesvater gewissermaßen “in Schach” halten - hierbei allerdings ist nachweislich das Kindeswohl geschädigt worden.
Spätestens mit der offiziellen Bekanntmachung einer Schulpflichtverletzung unseres Sohnes durch die Sekundarschule Petershagen 2025 sehe ich mich gezwungen, mit den erfolgten Machtmissbräuchen durch Beamtinnen und Beamte der Bezirksregierung Detmold an die Öffentlichkeit zu treten. Unser Sohn wurde auch und vor allem durch das Vorgehen der Beamtinnen und Beamten in den örtlichen Behörden in Mitleidenschaft gezogen. Er durfte die Klassenstufe am Herder-Gymnasium Minden nicht wiederholen und musste abgehen, sein Vater hatte während seiner Lehramtsausbildung u.a. an der Schule Diskriminierungen beobachtet und kritisiert, zudem befand sich der Vater des Jungen, als dieser von der Schule abging, im Rechtsstreit mit der Behörde in Detmold. Die Schulleiterin der Folgeschule, der Käthe-Kollwitz Realschule Minden hielt, auf mehrfache, monatelange Anfragen des sorgeberechtigten Kindesvaters (dokumentiert) Informationen über die schulische Entwicklung des Sohnes zurück; erst wenige Tage bevor dieser aufgrund seiner Leistungen auch von dieser Schule abgehen musste, informierte die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule den sorgeberechtigten Kindesvater hierüber. Nachdem dieser darauf hinwies, dass die Schulleitung den Zeitraum zuvor nicht auf desssen Anfragen reagiert hatte, gab die Schulleiterin als Ausrede hierfür einen vermeintlichen “Fehler im System” an (dokumentiert). Unser Sohn besuchte auch die Städtische Sekundarschule Peterhagen nicht, bzw. nicht regelmäßig. Die ausgesprochene Schulpflichtverletzung als Ergebnis jahrelanger Umgangsvereitelungen wurden von der befangenen Richterin B. vom Familiengericht Minden m.E. wissentlich unterschlagen. Die Richterin hat Kenntnis vom zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und dem Kindesvater, sie hat Kenntnis von der Involvierung örtlicher Beamtinnen und Beamter (Herder Gymnasium Minden, Domschule Minden, Jugendamt Minden etc.) in den Fall. Es besteht für meine Person im Hinblick auf das Familiengericht Minden keine Rechtssicherheit mehr. Mein Antrag auf Befangenheit der autoritär agierenden Richterin B. vom Familiengericht Minden wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamm abgelehnt, die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Hamm decken gewissermaßen die Richterin B. vom Familiengericht Minden. Es herrscht ein mehrfacher Machtmissbrauch vor. Gehe ich mit den geschilderten Vorfällen nicht an die Öffentlichkeit, laufen auch die übrigen Kinder Gefahr, in eine das Kindeswohl gefährdende Situation zu geraten, sie werden wiederholt instrumentalisiert – auch der zweitälteste Sohn nimmt die Umgänge mit seinem Vater immer seltener wahr.
Nach dem Wechsel unseres Sohnes von der Käthe-Kollwitz Realschule Minden erkundigte ich mich bei dem Leiter des Jugendamtes Minden danach, ob er nach dem zweiten Schulwechsel eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen würde, der Leiter sah in der Situation keine Kindeswohlgefährdung vorliegen (dokumentiert). Nachdem unser Sohn auch zusehends der Schule in Petershagen fernblieb und von schulischer Seite 2025 eine Schulpflichtverletzung ausgesprochen wurde, erkundigte ich mich beim Leiter des Mindener Jugendamtes ein weiteres Mal, ob dieser eine Kindeswohlgefährdung erkenne; der Leiter des Mindener Jugendamtes antwortete mir hieraufhin nicht mehr. Im Februar 2026 erkundigte ich mich bei der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden über deren Einschätzung im Hinblick auf die im Zeitraum von 2019 bis 2025 wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, den zweifachen Schulwechsel unseres Sohnes, die erfolgte Schulpflichtverletzung. Ich erkundigte mich zu Beginn des Jahres 2026 darüber, weshalb das Jugendamt Minden keine Kindeswohlgefährdung im Fall unseres Sohnes sehe, dies obwohl unser Sohn zwei Mal die Schule weschseln musste und zuletzt von schulischer Seite eine Schulpflichtverletzung ausgesprochen wurde, das Jugendamt Minden und dessen Leitung wurden seit dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2025 wiederholt über die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter informiert, unter denen unsere Kinder, insbesondere aber der älteste Sohn litt. Die Sachbearbeiterin Frau D. vom Jugendamt Minden lud mich, auf Anfrage, weshalb das Jugendamt Minden in der Situation um meinen Sohn keine Kindeswohlgefährdung sehe, Anfang des Jahres 2026 zu einem Gespräch in die Behörde ein, eine schriftliche Erklärung wollte sie nicht abgeben. Nachdem ich vorab eine schriftliche Einschätzung des Jugendamtes Minden einholen wollte, aus der hervorgeht, weshalb das Jugendamt Minden trotz wiederkehrenden Umgangsvereitelungen sowie zweifachem (teils erzwungenen) Schulwechsel unseres Sohnes sowie einer vorliegenden Schulpflichtverletzung keine Kindeswohlgefährdung ausspricht bzw. diese zurückgenommen hat, sagte die Sachbearbeiterin den Termin ab. Auf Nachfragen, mir die Kriterien des Jugendamtes Minden im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung zu nennen, antwortete mir die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden nicht. Würde das Jugendamt Minden eine offizielle Kindeswohlgefährdung aussprechen, so würde die Behörde hierdurch auch ihre Mitverwantwortung in dieser von ihr nicht ausformlierten Kindeswohlgefährdung eingestehen müssen, die Korruption sowie die Inkompetenz der örtlichen BeamtenInnen zeichnen ahierfür mit-verantwortlich. Dadurch, dass das Jugendamt Minden einen “Etikettenschwindel” betreibt, die über Jahre wiederkehrenden, dokumentierten Umgangsvereiteilungen, die mehrfachen Schulwechsel des Sohnes sowie die ausgesprochene Schulpflichtverletzung nicht als Kindeswohlgefährdung einstuft, schützt das Jugendamtpersonal sich selbst, zudem bestärkt es durch dieses Vorgehen auch die Kindesmutter im Familienrechtstreit. Der ehem. Bürgermeister J. stand dem Jugendamt Minden vor; er sowie der Landrat D. sind Parteigenossen. Der Bürgermeister reagierte in den vergangenen Jahren auf wiederholte Hinweise im Hinblick auf wiederkehrende Umgangsvereitelungen der Kindesmutter nicht, während der Landrat auf Anfragen auf seinen Parteigenossen, den Bürgermeister J. verwies, der nicht reagierte; der ehem. Bürgermeister J. ist Absolvent des Herder-Gymnasium Minden; meiner einstigen Ausbildungsschule. Der ehem. Bürgermeister J. sowie Landrat D. waren in Kenntnis über die Streitigkeiten der Eltern gesetzt worden, insbesondere darüber, dass die Kindesmutter wiederholt die gemeinsamen Kinder gegen ihren Vater instrumentalisierte, die Kinder über Jahre das eine Mal von ihrem Vater fernhielt, sie dann wieder zu ihrem Vater ließ, hierdurch aber das Kindeswohl der Kinder gefährderte. Der ehem. Bürgermeister sowie der Landrat hatten darüber hinaus Kenntnis von dem Rechtsstreit, der aufgrund meiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zwischen der Bezirskregierung Detmold und mir geführt wurde; ich hatte den Landrat mehrfach hierüber in Kenntnis gesetzt. Beide, der dem Jungendamt Minden vorstehende ehm. Bürgermeister J. sowie der Landrat hatten zudem Kenntnis von dem Versuch der Schulleiterin der Domschule Minden, den Kindesvater aus den schulischen Räumen auszugrenzen - sie hatten Kenntnis von dem Schulbetretungsverbot aus dem Jahr 2022, das die Schulleiterin der Domschule Minden gegen den Kindesvater ausgesprochenen hatte, diese hatte hierdurch den Kontakt zwischen Kindesvater und seinen Kindern über Monate verhindert; der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege am Herder Gymnasium, jener Schule, an der ich rassistisch motivierte Diskriminierungen beobachtet und kritisiert hatte. Zum Zeitpunkt, als das Schulbetretungsverbot ausgesprochen wurde, befand ich mich im Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold.
Während einer Anhörung am 05.03.2026 vor dem Familiengericht Minden ließen die Beteiligten - die Richterin B., die Sachbearbeiterin Frau D. vom Jugendamt Minden, der Verfahrensbeistand Herr B. - ganz unverhohlen ihre Parteinahme für die Kindesmutter erkennen - offenkundig war den Anwesenden der offene Brief bekannt, den der Kindesvater Ende des Jahres 2025 veröffentlich hatte (die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte sich der Sache angenommen). Die Kindesmutter, im Bewusstsein, dass sie in Anwesenheit der Richterin erneut leichtes Spiel mit dem Kindesvater haben würde, forderte in arroganger Weise von dem anwesenden Kindesvater, dass er sämtliche Geburtsdaten seiner Kinder aufsage, diese wisse er nämlich nicht, so die Kindesmutter - der Kindesvater ging nicht auf diese Schikane ein. Sodann führte die Kindesmutter die unentschuldigten Fehlzeiten des gemeinsamen Sohnes auf die Schule in Petershagen zurück; das “Schulsystem habe versagt” und die Anwesenheit des Sohnes nicht registiert, so die Kindesmutter. Der Kindesvater gab zu Protokoll, dass er mit dem Klassenlehrer des Sohnes im Kontakt sei und ihm dieser wiederholt, über Monate hinweg, mitteilt, dass der Sohn nicht regelmäßig zur Schule gehe, folglich die Aussagen der Kindesmutter unwahr seien. Tatsächlich hatte die Schule in Petershagen vergangenes Jahr eine Schulpflichtverletzung ausgesprochen, was die Frage, ob der Sohn regelmäßig zur Schule gehe oder nicht beantworte (das Jugendamt Minden hatte Etikettenschwindel betrieben und die über Jahre hinweg vollzogenen Umgangsvereitelungen sowie die Schulwechsel des Sohnes, letztlich die offizielle Schulpflichtverletzung nicht als Kindeswohlgefährdung eingestuft; hätte es dies getan, hätte es die Involvierung seines Personals eingestanden). Die Schulpflichtverletzung lag der Richterin B. vom Familiengericht Minden vor, ihr lag auch die Fehlzeitenliste des Klassenlehrers der Schule in Petershagen im Hinblick auf den gemeinsamen Sohn vor. Allerdings ging die Richterin auf die Faktenlage nicht ein, sondern stellte die Aussagen der Kindesmutter jenen des Kindesvaters gegenüber, ganz so, als würde sie beide Elternteile gleich behandeln, während sie tatsächlich die Daten der Schule in Petershagen, welche die Aussagen der Kindesmutter Lügen gestraft hätten, außer Acht ließ. Der Richterin B. vom Familiengericht Minden war bekannt, dass der Kindesvater diese selbst Ende Dezember 2025 aufgrund Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld angezeigt hatte. Die Richterin hatte zuvor zugelassen, dass der gemeinsame Sohn nicht, wie vor Gericht mit der Kindesmutter vereinbart, die Therapeutin Frau S. in Minden aufsucht, sondern eine von der Kindesmutter ausgewählte Therapeutin; die Kindesmutter hatte die Besuche des Sohnes bei der von ihm ausgesuchten Therapeutin sabotiert; die Richterin B. hatte diesen Vorgang unter Außerachtlassung der Fakten hingenommen. Der Kindesvater hatte bereits zuvor einen Befangenheitsantrag bei der OLG Hamm gestellt, der abgelehnt wurde; das Gericht in Hamm war der Richterin vom Familiengericht Minden gewissermaßen zur Seite gesprungen - so wurden dem Kindesvater auf wiederholte Versuche, dass gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen, verwehrt; die gemeinsamen Kinder wurden ungleich behandelt; so erhielt der Kindesvater Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes, während ihm diese im Fall des anderen verweigert wurde, beide Söhne besuchten zu diesem Zeitpunkt die Domschule Minden. Der Kindesvater beantragte während der Anhörung vom 05.03.2026 das alleinige Sorgerecht im Hinblick auf die gemeinsamen fünf Kinder. Wenige Tage später erhielt der Kindesvater Post. In dem Schreiben der Richterin B. vom Familiengericht Minden wurden die Aussagen des Kindesvaters, die er am 05.03.2026 während der Anhörung traf, verkehrt wiedergegeben. In einem weiteren Schreiben kündigte die Richterin B. vom Familiengericht Minden an, am 20.03.2026 um 15.30 Uhr - einem Freitag - die gemeinsamen fünf Kinder dahingehend zu befragen, wo diese leben möchte, bei ihrer Mutter oder bei ihrem Vater. Die Richterin B. vom Familiengericht Minden hatte diesen Termin auf einen Freitagnachmittag gelegt, undzwar an einem Umgangswochende, an diesem Tag hätte der Kindesvater seine Kinder abgeholt. Am 19.03.2026 teilte der Kindesvater dem Verfahrensbeistand sowie der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden schriftlich mit, dass er seinen Antrag vorerst aussetzt, er verwies hierbei auf Korruption in den örtlichen Behörden, unter denen das Kindeswohl gelitten hat. Am 20.03.2026 wollte der Kindesvater seine drei jüngeren Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abholen (es handelt sich um jene Schule, deren Schulleiterin im September 2022 ein mehrmonatiges Schulbetretungsverbot ausgesprochen und hierdurch verhindert hatte, dass sich Vater und Kinder sehen; die Kindesmutter hatte zu diesem Zeitpunkt erneut den Umgang vereitelt; der Ehegatte der Schulleiterin war der Kollege des Kindesvaters am Herder Gymnasium, seiner ehemaligen Ausbildungsschule während seiner Lehramtsausbildung, deren Schulleitung falsche Angaben im Hinblick auf seine Fehlzeiten zu Protokoll gab, die von der Bezirksregierung Detmold für seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden; jener Schule außerdem, von der der erstgeborene Sohn zu einem Zeitpunkt abgehen musste, als sein Vater den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold führte und der Klassenlehrer des Jungen den Eltern mitteilte, dass der gemeinsame Sohn die Klassenstufe wiederholen könne). Seine beiden Töchter liefen glücklich auf ihren Vater zu, ihr Bruder sei allerdings erkrankt, so die Mädchen. Nachdem die Töchter ihre Schulranzen geholt hatten, kam eine Mitarbeiterin der Schulleitung in energischen Schritten hinzu, sie teilte dem Kindesvater mit, dass heute ein Termin sei und die Kinder nicht abgeholt werden können - offenkundig war der Termin vor Gericht gemeint - hierbei versuchte die Mitarbeiterin mit der Aussage: “Wir wollen hier kein Aufsehen machen!" Vater und Tochter zu separieren, was der Kindesvater nicht zuließ, er forderte die Mitarbeiterin der Schulleitung auf Abstand zu nehmen, während seine Tochter sich an ihm festhielt. (Die Richterin Frau B. vom Familiengericht Minden hatte den Termin, bei dem die gemeinsamen Kinder vor Gericht erscheinen, gezielt auf den 20.03.2026, 15.30 Uhr, einen Freitagnachmittag, auf ein Umgangswochenende gesetzt. Diese Schikane war die Retourkutsche für die zuvor erfolgte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld durch den Kindesvater sowie dem offenen Brief, in dem er die u.a. die Korruption in den Behörden der Bezirksregierung Detmold angeprangert hatte). Nachdem der Kindesvater seinen Töchtern - seine zweite Tochter kam nun hinzu - mitteilte, dass diese heute mit ihrer Mutter einen Termin haben, verabschiedete er sich von beiden. Wenige Stunden später kontaktierte der Kindesvater die Kindesmutter, die nicht ans Telefon ging. Auch am Folgetag konnte er sie nicht erreichen, offenbar unterband die Kindesmutter an diesem Wochenende den Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater. Wenige Tage später erhielt der Kindesvater ein Schreiben vom Familiengericht Minden, aus dem hervorgeht, dass die gemeinsamen Kinder mit der Richterin B. vom Familiengericht Minden gesprochen und ihr mitgeteilt hätten, bei ihrer Mutter, nicht aber bei ihrem Vater leben zu wollen; sie würden den Vater weiterhin zeitlich begrenzt sehen wollen. Aus dem Schreiben kann der Kindesvater entnehmen, dass die gemeinsamen Kinder zuvor manipuliert worden sind, ihre Aussagen weisen unverkennbar darauf hin - der Erstgeborene unterliegt seit Jahren Umgangsvereitelungen. Seit dem 20.03.2026 unterbindet die Kindesmutter der gemeinsamen Kinder den Kontakt zwischen dem Vater und seinen Kindern; der Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater wurde von der Mutter willkürlich, ohne vorherige Rücksprache, auf 10. April gesetzt - Rückendeckung erhält sie hierbei in der Regel von w e i s s e n Beamtinnen und Beamten der Behörden der Bezirksregierung Detmold.
Es stellt sich nach der hier geschilderten Lage die Frage, ob eine Intrige im Gang ist; die Klüngelbildung der BeamtenInnen vor Ort bietet sich für diesen Erklärungsansatz geradezu an. Auslöser für eine Intrige wären in diesem Fall a) meine Intervention im Hinblick auf die Diskriminierung durch den Seminarleiter während meiner Lehramtsausbildung, b) meine Hinweise im Hinblick auf die Zusammensetzung des Kollegiums meiner Ausbildungsschule (hinsichtlich der Unterbesetzung des Kollegiums mit Lehrkräften mit Migrationshintergrund), c) der Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmolt, d) die im Vorfeld erschienenen rassismuskritischen Beiträge in der örtlichen Tageszeitung; ferner und abschließend, e) dass ein Nachkomme von Gastarbeitern aus der Türkei am besagten Gymnasium die Fächer Deutsch und Geschichte unterrichtete und hier die Missstände kritisierte, f) meine literarischen Arbeiten, in denen auch Phänomene wie Machtmissbrauch und Rassismus einfließen.
Ich verweise auf die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates in Zeiten des erstarkenden Autoritarismus. Mit meinen Interventionen bin ich für die demokratischen Werte des Rechtsstaates eingetreten. Ich erwarte eine kritische Berichterstattung was das Vorgehen der Behörden betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Bülent Kacan