Institutioneller (struktureller) Rassismus in den Behörden der Bezirksregierung Detmold (NRW), Klüngelbildung, Korruption, Machtmissbrauch sowie Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung und Eltern-Kind-Entfremdung

Offener Brief (überarbeitet)

Sehr geehrte Frau Ferda Ataman,

sehr geehrte Familienministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrte Frau Josefine Paul,

sehr geehrter Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sehr geehrter Herr Benjamin Limbach,

sehr geehrte Frau Christine Wehner, Leitung Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen,

sehr geehrter Herr Roman Portack, Leitung Deutscher Presserat,

mein Name ist Bülent Kacan, ich bin freier Schriftsteller, wohnhaft in Minden, Westfalen. Während meiner Lehramtsausbildung 2019/2020 habe ich die Diskriminierung eines Schülers wahrgenommen und meinen Vorgesetzten kritisiert. Der abwesende Schüler, er gehört der Minderheit der Sinti an, wurde vom Fachseminarleiter über Wochen namentlich im Seminar genannt und vorgeführt. Anwesende Lehramtsauszubildende griffen den Schülernamen auf und bezeichneten den Schüler als "asozial", "dumm", "dämlich" etc.. Der Seminarleiter rief die Diffamierung des Schülers gewissermaßen hervor. Nachdem ich erfahren hatte, dass es sich im Fall des Schülers um den Sohn eines Freundes aus Kindertagen handelt, intervenierte ich unmittelbar und bat den Seminarleiter um ein Gespräch (dokumentiert). Der Seminarleiter bestritt eine Diskriminierung des Schülers, in der Konsequenz erfolgte nunmehr eine Benachteiligung meiner Person durch den Seminarleiter (Retourkutsche); sämtliche meiner Leistungen wurden von ihm negativ bewertet. Der Leiter des ZfsL-Minden (zu diesem Zeitpunkt) schwieg zunächst, als ich ihm von der Diskriminierung des Schülers berichtete, sodann wiegelte er ab, zuletzt behauptete er, dass in dem besagten Fall keine rassistisch motivierte Diskriminierung vorliegen würde. Nachdem ich den Leiter des ZfsL-Minden darauf hingewiesen hatte, dass ich mir Rat von Experten im Hinblick auf institutionellen Rassismus eingeholt habe, ließ dieser ein Gespräch zu, allerdings forderte er mein alleiniges Erscheinen zum Dienstgespräch (dokumentiert). Während dieses Gespräches betrieb der Leiter des ZfsL Minden gemeinsam mit dem anwesenden Seminarleiter und der Kernseminarleiteirn Victim Blaming (Täter-Opfer-Umkehr). So wurde gleich zu Beginn des Gesprächs nicht auf mein Anliegen, die Diskriminierungen zu besprechen und einen Seminarwechsel herbeizuführen, eingegangen, vielmehr rekurrierte der Leiter auf vermeintlich unentschuldigte Fehltage an meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden. Nachdem ich diese bestritt, verließ der Leiter des ZfsL Minden den Raum, kündigte einen Anruf bei der Ausbildungsschule an und kehrte mit der Information zurück, dass es keine Fehlzeiten gäbe. Durch dieses Vorgehen des Vorgesetzten sollte mir vor Augen geführt werden, wer "am längeren Hebel" sitzt, es wurde eine "Daumenschraube" angesetzt. Ausbildungskoordinatoren an meiner Ausbildungsschule, die ich auf das Vorgehen meiner Vorgesetzten ansprach, zuckten mit der Schulter und reagierten mit Gleichgültigkeit. Mir wurde wiederholt von Kolleginnen und Kollegen geraten, zu schweigen, bzw. sie rieten mir, den Fokus auf das Zweite Staatsexamen zu richten, ich wurde gewissermaßen dazu angehalten, mich zu "unterwerfen" und die Missstände zu ignorieren. Der Seminarleiter für das Fach Geschichte nutzte die Nachgespräche der Unterrichtsbesuche, um mir sein Weltbild mitzuteilen - so verwies er, im Hinblick auf den Rassismus, den ich im Unterricht thematisiert hatte, auf den Inhalt der Geschichtsbücher; er deutete an, dass sich der Inhalt der Bücher jederzeit ändern könne oder aber er bestritt die Benachteiligung der afroamerikanischen Bevölkerung in den USA, die Tötung von George Floyd lag wenige Wochen zurück. Auch die Schulleiterin meiner Ausbildungsschule ließ eine rassistische Einstellung erkennen. So kritisierte sie meinen Unterrichtsentwurf im Fach Deutsch. Ich hatte im Hinblick auf die Varietäten der deutschen Sprache das Buch "Kanak Sprak" (Feridun Zaimoglu) für den Deutschunterricht ausgewählt. Die Schulleiterin kritisierte meine Auswahl in der Nachbesprechung des Unterrichtsbesuches mit der Begründung, dass die Sprache "Kanak Sprak" an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler vorbeigehe, während meine Ausbildungslehrerin das Thema begrüßte. Ich sprach die Schulleiterin auf den Mangel an Lehrkräften mit Migrationshintergrund im Kollegium an. Während die Klassenverbände in ihrer Vielfalt die Realität der bundesdeutschen Gesellschaft widerspiegelten, gab es im Kollegium selbst kaum oder gar keine Lehrkraft mit sog. Migrationshintergrund - dies galt, sobald man auf die Webseiten ging und sich die Namenslisten der Lehrkräfte ansah, für die drei Mindener Gymnasien insgesamt. Offenbar hatte man in der Stadt in Fragen der Personalpolitik eine bundesweite Entwicklung hin zu einem pluraleren, interkulturell geschulten, zu einem Kollegium auf der Höhe der Zeit verpasst; ich hatte gewissermaßen einen neuralgischen Punkt angesprochen. Auch wurde ich bei meiner Aufnahme der Tätigkeit von der Schulleiterin dem Kollegium nicht vorgestellt, während sie die übrigen LehramtsanwärterInnen, die etwas später ihre Tätigkeit aufnahmen, vorstellte. Offenbar kannten mich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen bereits. Ich hatte Jahre zuvor Artikel im Mindener Tageblatt, der örtlichen Tageszeitung, veröffentlicht; es handelte sich u.a. auch um rassismuskritische Beiträge. Nachdem ich wiederholt das diskriminierende Vorgehen des Seminarleiters ansprach und auch den Widerspruch der Schule in ihrem Selbstverständnis als sog. "Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage" angesprochen hatte, folgte eine Mobbingphase durch LehramtsanwärterkollegInnen, die, nachdem sie vom Konflikt zwischen dem Seminarleiter und mir erfahren hatten, auf Distanz gingen, sie wollten es sich nicht, so mein Eindruck, mit dem Seminarleiter verscherzen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschule Herder-Gymnasium Minden gingen auf Distanz, während altgediente LehrerInnen Verständnis für meine Situation zeigten, sie rieten mir jedoch wiederholt, den Fokus auf das Examen zu richten. Eine längere Krankheitsphase war die Folge des Mobbings und Machtmissbrauchs. Als im Zuge des Eintretens der Corona-Pandemie eine sachgemäße Vorbereitung für das Zweite Staatsexamen verunmöglicht wurde - mein Begehren, einen Seminarwechsel herbeizuführen, wurde nicht stattgegeben, wenige Monate vor dem Examen wurden die Schulen geschlossen, bzw. die AusbildungslehrerInnen, bei denen ich hospitiert hatte, waren durch die Einschränkungen selbst ratlos, ein Antrag, die Prüfung zu verschieben, wurde von der Bezirksregierund Detmold abgelehnt - entschied ich mich im Sommer 2020 meine Lehramtsausbildung abzubrechen bzw. zu unterbrechen. Die Option auf eine Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt war gegeben, die Verordnung gibt dies im Fall einer langwierigen Erkrankung oder einer Kindeserziehung her. Gleichwohl bestritt der Leiter des ZfsL-Minden die Option einer Wiederaufnahme der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt; dieser hätte es besser wissen müssen. Ich habe mein Kündigungsschreiben e i n e n Tag später revidiert (dokumentiert) und der Bezirksregierung Detmold mitgeteilt, dass ich meine Ausbildung fortsetzen möchte. Mit der schriftlichen Revision meiner Entlassungsabsicht hätte es im Fortgang keine Entlassungsverfügung geben dürfen. Ich habe die Bezirksregierung Detmold darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Zuge meiner Ausbildung das Vorgehen meiner Vorgesetzten im Hinblick auf die rassistisch motivierte Diskriminierung eines Schülers kritisiert hatte und im Anschluss selbst Benachteiligungen ausgesetzt war (Retourkutsche). Die Bezirksregierung Detmold schwieg. Ende 2020, nach einer mehrmonatigen Krankheitsphase, erhielt ich ein Entlassungsschreiben der Bezirksregierung Detmold. Nachdem ich die Begründung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf erfahren hatte - die Behörde in Detmold bestritt die rassistisch motivierte Diskriminierung des Schülers durch den Fachseminarleiter, es wurden unentschuldigte Fehlzeiten angegeben, die nachweislich in der behaupteten Form nicht existierten - habe ich rechtlichen Beistand in Anspruch genommen. Während meiner Klage gegen die Entlassungsverfügung gaben das Verwaltungsgericht Minden sowie das Oberverwaltungsgericht Münster der Bezirksregierung Detmold Recht, meine Klage bzw. Antrag auf Wiedereinstellung wurden abgewiesen, obwohl die Gründe, die zu der Entlassung geführt hatten, nahezu in der Summe entkräftet wurden und den Richterinnen und Richtern anhand der Aktenlage klar gewesen sein musste, dass die Bezirksregierung Detmold eine Person loswerden wollte, die strukturellen bzw. institionllen Rassismus in den örtlichen Behörden angesprochen hatte. Den Gerichten war klar, die Aktenlage gab dies her, dass mich die Behörde in Detmold durch die Entlassungsverfügung dauerhaft loswerden wollte. Aus den Akten geht hervor, dass auch die Schulleitung meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden, vermeintlich unentschuldigte Fehlzeiten zu Protokoll gab, die es nachweislich in dieser Form nicht gab, während wiederum Einsätze in der Notbetreuung von Schülern während der Corona-Pandemie (dokumentiert) unerwähnt blieben. Im Hinblick auf die traumatisierenden Erfahrungen, auf die investierte Lebenszeit in das Studium sowie finanziellen Einbußen, die auf mich nach der Entlassung zukamen, erwarte ich eine Entschädigung. In den Jahren 2021 bis 2025 bin ich wiederholt ehemaligen Schülerinnen und Schülern des Herder Gymnasiums begegnet, sie teilten mir mit, dass ihnen mein Unterricht sehr gefallen hat. Im selben Zeitraum bin ich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen meiner Ausbildungsschule begegnet. Viele grüßten nicht, sie sahen demonstrativ weg. In einigen wenigen Fällen ließen ehem. Kolleginnen während einer Begegnung Sympathien erkennen. Bewerbungen auf offene pädagogische Stellen an örtlichen Schulen wurden im Anschluss vielfach nicht beantwortet.

I.

Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule Minden Ende 2021 teilte ich dem Personal im Nachgespräch mit, dass ich am Herder Gymnasium Minden gewirkt habe - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, wurde nach dem Gespräch nicht an mich vergeben.  Die Waldorfschule Minden geriet im Jahr 2015 wegen Rechtsextremismus in die Schlagzeilen:

https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/minden/22959754_Rechtsextremer-Lehrer-musste-Waldorfschule-verlassen-Fragen-bleiben-offen.html

Auch ein Vorstellungsgespräch an der Waldorfschule Bielefeld führte im Jahr 2022 zum selben Ergebnis: Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen übersendet hatte und das Vorstellungsgespräch positiv begann, berichtete ich auf Nachfrage von meinen letzten Unterrichtserfahrungen; ich teilte dem Personal mit, dass ich mich u.a. aufgrund von Kritiken im Hinblick auf mehrfacher Diskriminierung an meiner einstigen Ausbildungsschule in einem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold befinde - die Stelle, die mir zuvor in Aussicht gestellt wurde, erhielt ich nicht. 

Eine Bewerbung als Pädagoge an der VHS Minden im Jahr 2022 endete auf ähnliche Weise, meine Bewerbung führte zu keinem positiven Ergebnis. Ich hatte die Sache zuvor transparent gemacht und der Leitung von meinen Erfahrungen in den örtlichen Behörden der Bezirksregierung Detmold berichtet.

Im Zuge einer Hospitation an der Waldorfschule in Hannover im Jahr 2024 teilte ich dem Personal in einem Folgegespräch mit, dass ich an meiner einstigen Ausbildungsschule in Minden Diskriminierungen kritisiert habe und hierbei im Anschluss selbst benachteiligt wurde - die Stelle, die man mir zuvor in Aussicht gestellt hatte, wurde nach dem Gespräch mit dem Hinweis auf Finanzierungsschwierigkeiten nicht an mich vergeben.

Im Frühjahr 2025 wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch bei der Elsa-Brandström-Jugendhilfe Minden eingeladen. In dem Gespräch erkundigte sich das Personal über meine ehemalige Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden. Ich wurde gefragt, ob mir die Kollegen meiner ehemaligen Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden bekannt seien - das Personal ließ durchblicken, dass es, nachdem es meine Unterlagen erhalten hatte,  z u v o r  Kontakt zu diesen aufgenommen hatte. Als ich bestätigte, teilte mir das Einstellungspersonal mit, dass es sich im Fall der Stelle, um die ich mich beworben hatte, um keine Vollzeitstelle handle, wie auf der Webseite der Einrichtung zu lesen war und auf die ich mich beworben hatte, sondern (!) um eine Teilzeitstelle. Die Dame riet mir ab, die Stelle anzutreten, es würde mir, wie sie sagte, sicher nicht gefallen, man würde sich bei mir melden, was nicht erfolgte. Die Stellenanzeige war kurze Zeit später nicht mehr online.

Im Zuge des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold (2020-2022) hatte mein Rechtsbeistand während einer Verhandlung die diesseitigen Standpunkte dargelegt, allerdings hatte die Richterin vom Verwaltungsgericht Minden sich offenbar bereits zuvor ein Bild über den Fall gemacht. Rückblickend glich die Verhandlung einer Farce. Die Richterin gab, nachdem auch die Gegenseite angehört wurde, der Behörde in Detmold kurzerhand Recht, während sie den beiden Vertretern der Behörde im Gerichtssaal mitteilte, dass sie später mit ihnen telefonieren werde. Der Hinweis auf das interne Telefonat zwischen der Richterin und Vertretern der Bezirksregierung Detmold wurde von der Richterin klar und deutlich in Richtung des Verfassers des vorliegenden offenen Briefes und seiner Anwältin formuliert - die Botschaft, die hierbei ankam, lautete:

Wir lassen klar unverblümt unsere Beziehungen durchblicken. Wir können das! Wir üben diesbezüglich die Macht aus!

Vor dem Gebäude des Amtsgerichtes Minden wies meine Anwältin darauf hin, dass die Grenzen ihrer anwaltlichen Kompetenzen erreicht seien, sie riet mir, nunmehr einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen; sie wies auf die nahezu identischen Briefköpfe des Amtsgerichtes Minden einerseits sowie jenen der Bezirksregierung Detmold andererseits hin, die Behörden hatten, wie es schien, den Fall bereits im Vorfeld untereinander abgewickelt. Im Anschluss konsultierte ich eine Fachanwältin, der Fall landete beim Oberverwaltungsgericht Münster. Nachdem sich der Prozess bei dem Oberverwaltungsgericht Münster in die Länge zog, erwog ich mehrfach, mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen, mein Rechtsbeistand riet mir hiervon ab. Die Anwältin rügte lediglich die Richter vom Oberverwaltungsgericht Münster. Rückblickend erkenne ich, dass es ein Fehler war, mit dem Fall nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Mein Rechtsbeistand, dem ich wiederholt den dem Fall zu Grunde liegenden strukturellen bzw. institutionellen Rassismus vor Augen geführt hatte, wollte es sich mit den Richtern vom Oberwaltungsgericht Münster offenbar in diesm Punkt nicht verscherzen. Nachdem ich das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster erhalten hatte, blieben mir z w e i Wochen Zeit, die nächsthöhere Instanz, den Bundesverwaltungsgericht, einzuschalten. Hierfür hätte ich erneut einen Fachanwalt einschalten und erneut hohe Kosten aufbringen müssen, was mir in dieser Phase nicht möglich war. Tatsächlich hatten es die Richter des Oberverwaltungsgerichtes hierauf, auf die Bildung einer weiteren Hürde, abgesehen. Die Rechtsschutzstruktur Gegenrechtschutz formuliert diesbezüglich u.a. auf ihrer Seite:

"Zentrales Kriterium dafür, dass der Gegenrechtsschutz aktiv wird, ist die Missbräuchlichkeit hoheitlichen Handelns. Der autoritäre Populismus nutzt als eine ihrer Techniken die sogenannte selektive Gesetzesanwendung. Dazu gehört es, das Gesetz an geeigneten Stellen zu brechen, ohne sich gänzlich vom vermeintlichen Bekenntnis zum Rechtsstaat abzuwenden. Auch das ist Teil der Strategie, sich die Mittel des Rechts zunutze zu machen, um die Grenzen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz Stück für Stück zu verschieben. Sie baut darauf, dass die Betroffenen eine sachfremde Erwägung in der Ermessensausübung der Verwaltung oder eine ideologisch motivierte Weisung in der Behörde einfach hinnehmen. In vielen Fällen könnte die Rechtswidrigkeit zwar vor Gericht nachgewiesen werden. Es scheitert aber an den finanziellen Ressourcen der Betroffenen, oder gar dem Mut, sich juristische Hilfe zu holen und mit dem Staat anzulegen."

https://verfassungsblog.de/gegenrechtsschutz

Der Journalist Joachim Wagner geht dem Einfluss rechter Richter(Innen) u.a. auf Ermittlungen und Entscheidungen in seinem Buch Rechte Richter. AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat? nach:

https://www.steiner-verlag.de/Rechte-Richter/9783830551775

II.

Während des Rechtsstreites mit der Bezirksregierung Detmold hatte ich den Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung Mindener Tageblatt kontaktiert und ihn darum ersucht, über den Fall zu berichten. Im Oktober 2023, ca. ein Jahr nach dem Ende des Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, war es nunmehr der Chefredakteur der Zeitung selbst, der mich kontaktierte. Er erwähnte weitere Fälle von Machtmissbräuchen in den örtlichen Ausbildungsstrukturen der Bezirksregierung Detmold, der Redakteur erwähnte Gängelungen der Lehramtsauszubildenden durch Vorgesetzte. In dem Gespräch, dass der Redakteur und ich in seinem Büro führten, erkundigte sich dieser nach meinen Erfahrungen während meiner Lehramtsausbildung, er bestätigte meine Wahrnehmung der Situation. Er erwähnte im Anschluss den Suizid einer Lehramtsauszubildenden in Minden, während er in einem anderen Fall davon berichtete, dass sich eine Lehramtsauszubildende aufgrund des Machtmissbrauches in therapeutischer Behandlung befinde. Die Eltern der betroffenen Frauen hätten sich an ihn, den Chefredakteur, gewendet, der Redakteur wirkte betroffen. Offensichtlich waren die Eltern der betroffenen Frauen, so mein Eindruck, auf Schweigen auf Seiten der Behörden gestoßen, sie hätten sonst nicht, so sagte ich mir, den Redakteur kontaktiert und versucht an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich bot dem Journalisten an, über meine Erfahrungen mit Machtmissbrauch zu berichten. Ich bot ihm an, den Kontakt zwischen den Eltern der betroffenen Lehrkräfte und mir herzustellen - es war ja nunmehr klar, dass es sich um keinen Einzelfall handelte. Wir vereinbarten, uns weiter über die Fälle auszutauschen. Der Redakteur verwies in den Monaten nach unserem Gespräch auf seinen vollen Terminkalender. Anfang des Jahres 2025 - er wirkte zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Stadt - teilte er mir auf Anfrage mit, dass er nicht wünsche, dass, sollte ich an die Öffentlichkeit gehen, sein Name erwähnt wird, er kündigte rechtliche Mittel an, er verwies auf sein Recht am gesprochenen Wort. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz der Fälle, denen Machtmissbräuche in Behörden zu Grunde liegen sowie dem Erstarken des Autoritarismus im Land, nehme ich ein übergeordnetes öffentliches Interesse wahr, das Thema des Gesprächs öffentlich zu machen.

https://www.mt.de/lokales/minden/Ein-System-voller-Stress-Lehrer-aus-Minden-erlebten-ihr-Referendariat-als-ueberaus-harte-Zeit-23787833.html


III.

In etwa zeitgleich mit dem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold kam es 2019 zu einer Trennung zwischen der Mutter meiner Kinder und mir. Wir haben fünf gemeinsame Kinder. Für die beiden älteren Söhne üben die Kindesmutter und ich das gemeinsame Sorgerecht aus, für drei jüngeren übt die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht aus. Es erfolgten seit der Trennung im Jahr 2019 wiederholt Umgangsvereitelungen, die Kinder wurden, sobald ihr Vater gegen eine Wiederaufnahme der Beziehung war (dokumentiert), ihrem Vater vorenthalten, dann ließ die Mutter der Kinder den Umgang wieder zu, wobei sie die gemeinsamen Kinder über Jahre instrumentalisierte; der Kindesvater wurde hierbei gewissermaßen erpresst. Insbesondere unser erstgeborener Sohn litt unter den wiederkehrenden Umgangsverteitelungen. Das Jugendamt Bielefeld wurde in den Jahren 2011 bis 2013, wir lebten zu diesem Zeitpunkt in Bielefeld, mehrfach über die Vorfälle von Umgangsverteitelungen informiert. 2013 zog die Kindesmutter nach Rostock, wodurch der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater über mehrere Monate unterbrochen wurde; 2014 zog sie zu mir nach Minden. Nach unserer Trennung 2019 vereitelte sie den Umgang wiederholt. Ich habe das Jugendamt Minden zeitnah über die Umgangsvereitelungen informiert, es hat im Zeitraum von 2019 bis 2025 v i e r  SachbearbeiterInnen für unseren Fall beauftragt. Das Jugendamt Minden wurde wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter mit den gemeinsamen Kindern meine Wohnung aufsuchte, während sie, sobald wir uns in der Öffentlichkeit begegneten, bisweilen die gemeinsamen Kinder aufforderte, wegzulaufen - die verstörten Kinder liefen nicht davon, kurze Zeit später erschien die Kindsmutter erneut mit den gemeinsamen Kindern in meiner Wohnung. Das Jugendamt Minden wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindsmutter die vereinbarte Umgangsregelung wiederholt bricht. Nach einer Auseinandersetzung zwischen der Kindesmutter und mir 2022 unternahm ich, nachdem erneut der Umgang vereitelt wurde, den Versuch, unsere Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen - ich hatte die beiden älteren Söhne gemeinsam mit ihrer Mutter an dieser Schule angemeldet. Nachdem die dortige Schulleiterin, Frau Stein-Willemsen, Partei für die Kindesmutter ergriffen hatte, rief diese mich an und sprach ein Schulbetretungsverbot aus, das für die Monate September bis Dezember 2022 galt. Die Schulleiterin hätte der Kindesmutter, alternativ zum Schulbetretungsverbot, dass dazu diente, den Kindesvater zu sanktionieren, mitteilen können, dass die gemeinsamen Kinder freitags, zum vereinbarten Umgangstermin, von ihrem Vater von der Schule abgeholt werden, was nicht erfolgte. Mit dem ausgesprochenen Schulbetretungsverbot wurde der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater über mehrere Monate unterbrochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schulleiterin der Domschule Minden an der Umgangsvereitelung beteiligt. Nachdem ich im Januar 2023 eine Anhörung vor dem Familiengericht angestrengt hatte, um meine Kinder wiedersehen zu können, erhielt ich vom Jugendamt Minden eine an das Gericht gerichtete Stellungnahme. In einem hierin enthaltenen Passus wurde die Behauptung aufgestellt, dass der Kindsvater im Monat Januar 2023 dabei gesehen worden sei, wie er “regelmäßig” an der Domschule “aufgetaucht” sei, um seine Kinder zu “beobachten”. Die gewählte Wortwahl in der Stellungnahme des Jugendamtes Minden war mehr als verdächtig - die Behauptung war nachweislich unwahr. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden ging in der nachfolgenden Korrespondenz, die ich anonymisiert wiedergebe, auf den Passus ein und bestätigt dem Kindesvater, diesen zu korriegieren:

Offenkundig hatte die Schulleitung der Domschule Minden der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden gezielt Falschangaben über meine Person übermittelt, die Wortwahl gibt die verleumderisch Absicht der Schulleitung wieder. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes hatte gar keinen Grund, falsche Angaben über meine Person im Umlauf zu bringen, sie konnte die Falschangabe nur von der Schulleitung der Domschule Minden übernommen haben. Nachdem ich umgehend die Schulleitung der Domschule Minden kontaktiert und sie aufgefordert hatte, mir die Zeitpunkte zu nennen, an denen ich gesehen worden sein soll (dokumentiert), erhielt ich prompt einen Anruf der Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden. Diese sprach von einem Missverständnis, was den Passus in ihrer Stellungnahme betrifft, ich sei im gesamtem Monat ein einziges Mal in der Nähe der Domschule gesehen worden, im Beisein unserer gemeinsamen Töchter. Eine im Nachhinein von mir eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Detmold blieb folgenlos; die Behörde in Detmold, mit der ich mich zuvor im Rechtsstreit im Hinblick auf meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf befand, verfolgte die Sache nicht. Der Ehegatte der Schulleiterin der Domschule Minden war mein Kollege an meiner Ausbildungsschule, dem Herder-Gymnasium Minden. Der Schulleiterin der Domschule Minden konnte der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir nicht entgangen sein. Das von ihr ausgesprochene Schulbetretungsverbot sowie die Falschangabe in der Stellungnahme des Jugendamtes Minden - deutliche Hinweise einer Intrige - fanden zu einem Zeitpunkt statt, als der Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir stattfand. Der Name des Herder-Gymnasiums Minden taucht in den mir vorliegenden Akten im Hinblick auf den Rechtsstreit mit der Bezirksregierung Detmold auf, hierin finden sich die unterstellten unentschuldigten Fehlzeiten der Schulleitung des Herder-Gymnasiums Minden, die von der Bezirksregierung Detmold als Begründung für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden. Unserem Sohn, der das Herder-Gymnasium Minden in einem Zeitraum besuchte, als sein Vater sich mit der Bezirksregierung Detmold im Rechtsstreit befand, wurde eine Wiederholung der Klassenstufe verweigert, obwohl sein Klassenlehrer zuvor seinen Eltern eine Wiederholung in Aussicht gestellt hatte. Nachdem ich im Zuge der Sorgerechtsstreitigkeiten einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht auch für unsere drei jüngeren Kinder am Familiengericht Minden gestellt hatte, hat mir die Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, auf wiederholten Antrag hin dieses Begehren verwehrt - obschon die Eltern für die beiden älteren Söhne das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wurde mir dieses Begehren mit der Begründung der “mangelhaften elterlichen Kommunikation” verwehrt. Hierbei unterschlug  die Richterin vom Familiengericht Minden, dass es die Kindesmutter war, die durch wiederholte Umgangsvereitelungen und Alleingänge die elterliche Kommunikation sabottierte, etwa bei der Anmeldung der Söhne an weiterführenden Schulen, für die beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, ohne vorab den Kindesvater zu informieren. Es kam vor, dass ich auf Nachfragen hin Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohnes erhielt, während mir die Informationen über die schulische Entwicklung des jüngeren Sohnes vorenthalten wurden - beide Söhne, für die unterschiedliche Sorgerechtsstatus bestehen, besuchten bzw. besuchen die Domschule Minden. Die Richterin am Familiengericht Minden, Frau Böke, übt ihre Tätigkeit am Amtsgericht Minden aus, an dem auch die Richterin wirkt, die während des Rechtsstreites zwischen mir und der Bezirksregierung Detmold der Behörde Recht gab.

Unser erstgeborener Sohn besuchte zunächst das Herder-Gymnasium Minden, meine ehemalige Ausbildungsschule. Er ist Ende des Schuljahres 2021/2022, zu diesem Zeitpunkt lebte er bei seiner Mutter, nicht versetzt worden, er musste von der Schule abgehen, sein Klassenlehrer hatte die Möglichkeit einer Wiederholung der Klassenstufe zuvor in Aussicht gestellt. Unser Sohn besuchte im Anschluss die Käthe-Kollwitz Realschule in Minden. Zu diesem Zeitraum vereitelte die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern erneut. Die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule verweigerte trotz mehrfacher telefonischer sowie schriftlicher Anfragen des Kindesvaters diesem Auskünfte über die schulische Entwicklung des gemeinsamen Sohnes (dokumentiert). Unmittelbar vor den Sommerferien 2023 erfuhr ich von meinem Sohn, dass seine Versetzung gefährdet sei, hiernach setzte die Kindesmutter erneut Umgangsvereitelungen ein. Im Juli 2024, wenige Tage vor den Sommerferien, teilte mir die stellvertretende Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule mit, dass unser Sohn das Ziel der Klasse nicht erreicht habe, unser Sohn müsse die Schule verlassen (dokumentiert) - die Schulleiterin hatte Kenntnis davon, dass der Kindesvater die Monate zuvor wiederholt um Auskunft über die schulischen Leistungen seines Sohnes gebeten hat, sie wurde ihm von schulischer Seite verweigert - die über Monate hinweg nicht beantworteten Anfragen via E-Mail und Telefon des sorgeberechtigten Vaters wurden nunmehr von der Schulleitung mit einem “Systemfehler” begründet. Die E-Mail der Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule an den Kindesvater, die wenige Tage vor den Sommerferien 2023 den Abgang des Sohnes von der Schule ankündigte, erreichte den Kindsvater allerdings trotz v e r m e i n t l i c h e m “Systemfehler”. Auf Anfrage hin sah die Leitung des Jugendamtes Minden im erneuten Schulwechsel unseres Sohnes (!) keine Kindeswohlgefährdung. Die Richterin am Familiengericht Minden wurde über den wiederholten Schulwechsel des Sohnes in Kenntnis gesetzt, sie wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schulleiterinnen sowohl der Domschule Minden wie auch der Käthe-Kollwitz Realschule Minden den sorgeberechtigten Kindesvater ungleich behandeln und benachteiligen, nachweislich zu Ungunsten des Kindeswohles - die Richterin vom Familiengericht Minden ignorierte diesen Umstand konsequent. Der erstgeborene Sohn hat bereits massiv unter den Umzügen seiner Mutter von Bielefeld nach Rostock 2013 und zurück nach Minden 2014 und den seit 2019 einsetzenden Umgangsvereitelungen gelitten. Bereits aus dieser Entwicklung sowie aus den wiederkehrenden Schulwechseln hätten das Jugendamt Minden sowie die Richterin vom Familiengericht Minden eine (drohende) Kindeswohlgefährdung respektive eine drohende Eltern-Kind-Entfremdung erkennen müssen; der Kindesvater hat wiederholt seine Besorgnis diesbezüglich geäußert. Aufgrund des Vorenthaltens der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes sowie der wiederholten Schulwechsel kontaktierte ich den (ehemaligen) Bürgermeister der Stadt Minden, Herrn Michael Jäcke, er war der oberste Dienstherr des Jugendamtes Minden zu diesem Zeitpunkt, allerdings antwortete er mir auf wiederholte Anfragen n i c h t. Der Bürgermeister ist Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden, meiner ehem. Ausbildungsschule. Er ist Parteimitglied der SPD. Der (ehem.) stellvertretende Schulleiter des Herder Gymnasiums in Minden, Peter Kock, ist sein Parteigenosse, er ist nunmehr selbst Bürgermeister, er steht dem Jugendamt Minden vor. Die Schulleitung des Herder-Gymnasiums Minden war in den zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir mittelbar involiert, die Schulleitung gab unentschuldigte Fehlzeiten an, die es nachweislich in dieser Form nicht gab, auch ging die Bezirksregierung Detmold den Hinweisen auf mehrfache Diskriminierungen im Zfsl-Minden und der Ausbildungsschule nicht nach. Zudem verließ unser erstgeborener Sohn das Herder-Gymnasium Minden zu einem Zeitpunkt, als zwischen seinem Vater und der Bezirksregierung Detmold der Rechtsstreit stattfand, dies obwohl sein Klassenlehrer seinen Eltern zuvor mitteilte, dass der Junge die Klassenstufe wiederholen könne; er hatte sich zum Halbjahresende im Hinblick auf seine Leistung verbessert. Im Zuge der Wahl des neuen Landrates 2022/2023 für den Kreis Minden-Lübbecke nahm ich über Social Media Kontakt mit dem Kandidaten der SPD, Herrn Ali Dogan, auf. Ich wünschte ihm viel Erfolg - wir waren per Du. Wenige Wochen nach seiner Wahl zum Landrat übersendete ich dem Landrat ein Schreiben meiner Anwältin, aus dem hervorgeht, dass mich die Bezirksregierung Detmold durch ihre Entlassungsverfügung "dauerhaft" loswerden möchte; ich bat den Landrat um Rat im Hinblick auf weiteres Vorgehen - der Landrat konnte dem Fall entnehmen, dass das Herder-Gymnasium Minden in dem Rechtsstreit involviert war, sein Parteigenose, Herr Peter Kock, war der Co-Schulleiter des Herder-Gymnasiums Minden und ist jetztiger Bürgermeister der Stadt Minden. Der Landrat antwortete mir auf mein Schreiben nicht mehr. Nachdem die Mutter meiner Kinder die Umgänge erneut vereiltete und auch die Schulleitung der Käthe-Kollwitz Realschule Informationen über die schulische Entwicklungen unseres Sohnes vorenthielt, kontaktierte ich wiederholt das Jugendamt Minden, den Bürgermeister der Stadt Minden (SPD), Herr Jäcke, der als Dienstherr des Jugendamtes Minden Ansprechperson war, sowie den neuen Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD), Herrn Dogan (dokumentiert). Ich wies auf die Benachteiligungen hin, die durch örtliche Beamteninnen und Beamte in den Schulen erfolgten. Der Landrat teilte mir mit, dass er sich nicht in das laufende Verfahren zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir einmischen werde; er verwies, was das Vorenthalten der Informationen der schulischen Entwicklung unseres Sohnes durch die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule Minden anbelangt, an den Bürgermeister der Stadt Minden, seinem Parteigenossen, der nicht auf meine Anfragen reagierte. Nachdem die Kindesmutter unsere beiden Töchter und unseren drittjüngsten Sohn an der Grundschule bzw. Gymnasium angemeldet hatte, erfuhr ich von der Kindesmutter, dass die Kinder des Landrates und unsere Kinder d e n  s e l b e n Klassen zugeteilt wurden - dem Ratsgymnasium Minden sowie der Domschule Minden. Die Botschaft, die ich hierbei wahrnahm und offenbar der Einschüchterung diente, lautete:

Wir sind ganz nah dran, Herr Kacan! Sie sind unbequem! Sie haben bereits Ärger während Ihrer Lehramtsausbildung gemacht. Wir schließen Sie aus den s c h u l i s c h e n  R ä u m e n aus, außerdem führ(t)en wir Ihre Kinder und die Kinder des Landrats - der im Übrigen über die Umgangsvereitelungen der Mutter ihrer Kinder informiert war - in ein und denselben Klassen zusammen; ein Schelm, der an einen Zufall glaubt! Die Frau des Landrats wird Ihre Töchter, die mit der Tochter des Landrats befreundet sind, gelegentlich abholen, während wir Sie weiterhin aus den schulischen Räumen heraushalten werden!”.

Die Kindesmutter hatte einen weiteren Sohn, für den das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, eigenmächtig am Ratsgymansium Minden angemeldet, ohne den Kindesvater hierüber zu informieren (dokumentiert);  ich habe erst nach eigener Recherche hiervon erfahren. Der ehem. sowie der gegenwärtige Bürgermeister (SPD), der Landrat (SPD), die Schulleitung der Domschule Minden hatten Kenntnis von dem Elternkonflikt zwischen der Kindesmutter und mir und den wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, sie hatten ferner Kenntnis vom Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir, ich habe den Landrat, den Bürgermeister sowie die Domschule Minden wiederholt über die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter informiert (dokumentiert). Der ehem. Bürgermeister, Herr Jäcke, ist Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden. Sein Vorgänger, Herr Buhre, ist sein Parteigenosse (SPD), er ist ebenfalls Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden, dieser befindet sich, ebenso wie der gegenwärtige Bürgermeister, Herr Kock, sein Parteigenosse (SPD), dem ehem. Schulleiter des Herder-Gymnasiums Minden, im Aufsichtsrat der Mindener Stadtwerke. Der ehemalige Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung (Redakteur von 1991 bis 2018), Herr Pepper, ist, was die örtliche Vernetzung der besagten Akteure in den Bereichen V e r w a l t u n g, P o l i t i k und M e d i e n (örtliche Tageszeitung) betrifft, ebenfalls Absolvent des Herder-Gymnasiums Minden. Nach einem verbalen Übergriff eines Lesers meiner (rassismuskritischen) Artikel, die ich für die örtliche Zeitung verfasst hatte, bat ich die Redaktion im Jahr 2016, einen Artikel über den Vorfall zu verfassen - der Chefredakteur zu diesem Zeitpunkt, Herr Pepper, lehnte ab, ich beendete hieraufhin die Zusammenarbeit mit der Zeitung. 2024 kontaktierte ich die Redaktion der örtlichen Tageszeitung, ich wies auf die Korruption, Seilschaften sowie Machtmissbräuche durch Beamtinnen und Beamte in den örtlichen Behörden hin, die Redaktion lehnte eine Berichterstattung ab.

Im Januar 2026 nahm ich Kontakt zum örtlichen Radiosender Radio Westfalica auf. Ich bot dem Sender an, ein Gespräch über das Stadtbild von Minden zu führen; der Bundeskanzler Friedrich Merz hatte mit seiner rassistischen Stadtbild-Äußerung für kalkulierte mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Die Redaktion des örtlichen Radiosenders teilte mir mit, dass bezüglich der “Stadtbild-Debatte” bereits ein Gespräch mit dem Landrat geführt worden sei. Nachdem ich der Redaktion mitteilte, dass ich als gebürtiger Mindener adäquate Aussagen über das Mindener Stadtbild treffen könne, der Landrat in seinen Rollen als Beamter und Politiker hingegen kein gebürtiger Minder sei und erst seit Kurzem in Minden lebe - folglich eine parteipolitische Perspektive einbringt - kündigte die Redaktion zwar an, sich melden zu wollen, eine Rückmeldung erfolgte allerdings n i c h t. Ich nahm auch dieses Vorgehen, wie zuvor das Vorgehen der örtlichen Tageszeitung, als  Z e n s u r  wahr.

Im Mai 2020 trat mir der erstgeborene Sohn, nachdem ich ihn mehrfach darum bat, nicht gleichzeitig Chips zu essen und auf dem Trampolin zu springen, in den Unterleib, worauf ich ihn ohrfeigte. Seine Mutter ist mit ihm am Folgetag zum Kinderarzt. Sie hat sich ein Attest besorgt und mich bei der Polizei denunziert. Unser Sohn hat mir hiervon wenige Tage später erzählt. Ich habe den Kinderarzt kontaktiert und ihn um nähere Informationen gebeten, der Arzt konfrontierte mich mit der Frage, ob ich sorgeberechtigter Vater sei (dokumentiert), die Kindesmutter habe ihm mitgeteilt, dass die Sorgerechtsverhältnisse nicht eindeutig geklärt seien, was nicht der Wahrheit entspricht. Der Kinderarzt kannte mich, ich hatte ihn als sorgeberechtigter Vater zuvor mit den Kindern aufgesucht; allerdings hatte ich den Eindruck, dass hier ein Arzt rassistisch vorgegangen und den migrantisch gelesenen Kindesvater aus rassistischen Motiven benachteiligt hatte. Wenige Monate nach dem Vorfall fuhren die Kindesmutter und ich mit den gemeinsamen Kindern in den Urlaub nach Soltau. Eine Erklärung für ihr Vorgehen, bei dem der gemeinsame Sohn instrumentalisiert wurde, erhielt ich nicht.

Auch an der nächstfolgenden weiterführenden Schule, die unser erstgeborener Sohn besuchte, der Sekudarschule Petershagen, setzte sich seine Entwicklung fort. Unser Sohn wies bereits früh hohe Fehlzeiten auf.  Sein Klassenlehrer teilte mir in diesem Fall seine Fehlzeiten auf Anfragen mit (dokumentiert). Die Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, hat, trotz Kenntnis der Entwicklung unseres Sohnes, nicht interveniert; sie hätte bereits in den sich abzeichnenden zwei Schulwechseln und den vorangehenden Umgangsvereitelungen eine Kindeswohlgefährdung erkennen müssen. Jugendamt Minden und Familiengericht Minden haben trotz Kenntnis der kindeswohlgefährdenden Umstände keine Abhilfe geschaffen. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin vom Familiengericht Minden wurde durch das OLG Hamm abgelehnt, die RichterInnen in Hamm waren der Richterin in Minden gewissermaßen zur Seite gesprungen. Es wurde wiederholt ein Verfahrensbeistand eingeschaltet, deren Kosten der Kindesvater trug und trägt. Offenkundig verfolgt die Richterin vom Familiengericht Minden die Absicht, den Kindesvater zu zermürben - insbesondere die Praktiken wie Victim Blaming/Täter-Opfer-Umkehr sowie Gaslighting sind hier zu nennen, sie wurden wiederholt praktiziert. In einem Zeitraum von sechs Jahren hätte eine Intervention im Hinblick auf das gefährdete Kindeswohl erfolgen müssen. Im Jahr 2023 - der gemeinsame Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Schulwechsel hinter sich, sein erster Schulwechsel erfolgte, obwohl sein Klassenlehrer am Herder-Gymnasium Minden eine Wiederholung der Klassenstufe in Aussicht gestellt hatte - einigte ich mich mit der Kindesmutter während einer Anhörung vor dem Familiengericht Minden darauf, einen Therapeuten für unseren Sohn, der therapiebedürftig wurde, zu finden - die Richterin Frau Böke nahm diese elterliche Einigung in ihr Protokoll auf. Die Kindesmutter lehnte zunächst den väterlichen Vorschlag ab, die Therapeutin Frau S., mit Sitz in Minden, aufzusuchen, willigte dann jedoch vor Gericht ein. Den Ersttermin nahm unser Sohn wahr, er fand die Therapeutin sympathisch. Zum Zweittermin und auch zum dritten Termin erschien er nicht. Es wurden Ausreden für sein Nichterscheinen erfunden. Als im Februar 2025 eine Anhörung vor dem Familiengericht Minden stattfand, gab die Kindesmutter über ihren Rechtsbeistand bekannt, dass der Kindsvater den gemeinsamen Sohn zum besagten Termin bei der Therapeutin von der Schule in Petershagen abholen werde (dokumentiert), dies sei so mit der Schule abgesprochen gewesen - was nachweislich unwahr ist. Der gemeinsame Sohn war am besagten Tag nachweislich gar nicht in der Schule (dokumentiert). Sein Klassenlehrer hatte mir vor Anhörungsbeginn eine Anwesenheitsliste zukommen lassen, aus der die Fehlzeiten unseres Sohnes hervorgehen. Ich habe der Richterin vom Familiengericht Minden, Frau Böke, während der Anhörung die Anwesenheitsliste des Klassenlehrers unseres Sohnes übergeben; die Richterin hatte bereits zuvor ein Schreiben erhalten, aus dem die Fehlzeiten des Jungen zu entnehmen waren. Trotzdem nachweislich zu erkennen war, dass die Kindesmutter beabsichtigte, den Besuch des gemeinsamen Sohnes bei der Therepeutin Frau S. zu verhindern, hat die Richterin in ihrem Urteil nach der Anhörung die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen. Die Richterin war in Kenntnis der Situation, dass die Kindesmutter beabsichtigte, zu verhindern, dass der gemeinsame Sohn eine vom Kindesvater ausgwählte Therapeutin aufsucht und dieser ggf. von den jahrelang wiederkehrenden Umgangsvereitelungen berichtet - die Richterin vom Familiengericht hatte sich gewissermaßen als verlängerter Arm der Intentionen der Kindesmutter erwiesen. Die anwesende Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden sowie der Verfahrensbeistand nickten das Vorgehen der Richterin ab. Die Vergütungen bzw. die Pauschalen, die ein Verfahrensbeistand im Fall von fünf Kindern über einen Zeitraum von nunmehr (7) Jahren trägt zuletzt der Kindesvater.

Im Zuge der Veröffentlichung des vorliegenden offenen Briefes Ende 2025 erstatte ich eine Strafanzeige gegen die Richterin vom Familiengericht Minden aufgrund von Rechtsbeugungen bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die Richterin vom Familiengericht Minden hatte bereits im Vorfeld den Antrag des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen - für die beiden älteren üben Mutter und Vater es bereits aus - abgelehnt. Der Kindsvater hatte in Zeiträumen, in denen die Kindesmutter den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, Informationen über die schulische Entwicklung des einen Sohn erhalten, für den er das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter ausübt, während er sie im Fall des anderen, für den die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt, nicht erhielt - beide Jungen besuchten zu diesem Zeitpunkt die Domschule Minden; der Kindesvater aber auch die Kinder wurden durch das Vorgehen der Richterin ungleich behandelt. Die Richterin vom Familiengericht Minden wurde vom Kindesvater darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kindesmutter, in Zeiten, in denen sie den Umgang zwischen Vater und Kindern vereitelte, die beiden älteren Söhne, für die Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben, eigenmächtig an Schulen angemeldet hatte, ohne den Kindessvater hierüber zu informieren. In der Strafanzeige wurde festgehalten, dass die Richterin vom Familiengericht Minden während der Anhörung im Februar 2025 Fakten unterschlagen und die alleinige Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter übertragen hatte; die Richterin vom Familiengericht Minden hatte faktisch Rechtsbeugung betrieben.  Die Richterin vom Familiengericht Minden sowie das Jugendamt Minden wurde in einem Zeitraum von (!) sechs Jahren wiederholt auf die Umgangsvereitelungen der Kindesmutter aufmerksam gemacht. Dass wiederkehrende Instrumentalisierungen von Kindern im Elternkonflikt durch den entfremdenden Elternteil Kinder nachhaltig schaden können, dürfte der Richterin vom Familiengericht Minden sowie dem Personal des Jugendamtes Minden bekannt sein. Wenige Tage, nachdem die Richterin vom Familiengericht Minden die Gesundheitsfürsorge im Jahr 2025 auf die Kindesmutter übertragen hatte, sprach die städtische Realschule Petershagen eine S c h u l p f l i c h v e r l e t z u n g  im Fall des erstgeborenen Sohnes aus, von dieser hatte auch das Jugendamt Minden sowie die Richterin vom Familiengericht Minden Kenntnis erlangt - allerdings wurde auch dieser Fakt, ein entscheidende Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, durch die besagten Beamtinnen und Beamten unterschlagen.

Wenige Wochen nach der Erstattung der Strafanzeige Ende 2026 reagierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Sie wies meine Anzeige ab. Am s e l b e n Tag, als die Abweisung der Strafanzeige wegen Befangenheit und Rechtsbeugung der Richterin vom Familiengericht Minden durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld erfolgte, lag, zufällig oder nicht, neben dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Schreiben der Richterin vom Familiengericht Minden im Postkasten des Kindesvaters. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld, eine Schwesterbehörde des Familiengerichtes Minden, war der Richterin vom Familiengericht Minden gewissermaßen zur Seite gesprungen.

Die Instrumentalisierung der Kinder während des Sorgerechtsstreites führten seit dem Jahr 2019 zu wiederkehrenden Erkrankungen unseres Sohnes, die schulischen Fehlzeiten, letztlich die Schulpflichverletztung resultierten offenkundig hieraus. Der Richterin vom Familiengericht Minden dürfte die Instrumentalisierung von Kindern durch entfremdende Elternteile gegen abwesende Elternteile nicht fremd sein, trotzdem duldet die Richterin seit dem Jahr 2019 wiederkehrende Umgangsvereitelungen durch die Kindesmutter. Die Verstrickung örtlicher Beamtinnen und Beamter einerseits im Hinblick auf den Rechtsstreit, den ich mit der Bezirksregierung Detmold geführt habe sowie andererseits im Hinblick auf den zeitgleich geführten Sorgerechtsstreit mit der Kindesmutter vor dem Familiengericht Minden ist offenkundig. Offenkundig wird über die “Schiene” Familiengericht versucht, den unbequemen Kindesvater, der sich mit der Bezirksregierung Detmold im Hinblick auf strukturellen Rassismus in den örtlichen Behörden angelegt hatte, in Schach zu halten - der Elternkonflikt wird gewissermaßen als Vehikel genutzt, um über die Schulen, das Jugendamt Minden sowie das Familiengericht Minden den Kindesvater zu schikanieren und zu schaden. Die Kindesmutter wird hierbei von Seiten der Beamtinnen und Beamten gewissermaßen aufgebaut. So wurden u.a. Anträge des Kindesvaters, das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter auch auf die drei jüngeren Kinder zu übertragen, abgelehnt. Ob und in welcher Form der Kindesvater Informationen über die  schulischen Entwicklungen seiner Kinder erhält, hängt von der Willkür der Kindesmutter ab.

Die Kindesmutter betrat in den vergangenen Monaten 2026 wiederholt die Wohnung des Kindesvaters, sobald sie die gemeinsamen Kinder abholen kam, während sie bei einer zufälligen Begegnung in der Öffentlichkeit kalt und schroff reagierte, wodurch sie offenbar verhindern möchte, dass sie mit dem Kindesvater zusammen gesehen wird, schließlich müsste sie sich vor Dritten, vor denen sie den Kindesvater diskrediert hat, erklären (Gaslighting). Das Heraushalten des Kindesvaters aus den schulischen Räumen dient ihrer Kontrolle über die Situation. Unterstützung erfährt sie hierbei durch die Beamteninnen und Beamten der örtlichen Behörden. Der “lachende Dritte” des Elternkonflikts sind die Beamtinnen und Beamten in den Behörden, die durch die einseitige Unterstützung der Kindesmutter während des Elternkonfliktes den unbequemen Kindesvater gewissermaßen “in Schach” halten - hierbei allerdings ist nachweislich das Kindeswohl geschädigt worden. Die besagten Beamtinnen und Beamten in den Behörden schüren den Elternkonflikt, indem sie die Kindesmutter - einer Mutter, Frau und Deutschen - einseitig aufbauchen, während sie den Kindesvater  - einem Vater, Mann, der als Migrant gelesen wird - systematisch benachteiligen.

Spätestens mit der offiziellen Bekanntmachung einer Schulpflichtverletzung unseres Sohnes durch die Sekundarschule Petershagen vom Februar 2025 sehe ich mich gezwungen, mit den erfolgten Fällen  von Machtmissbräuchen durch Beamtinnen und Beamte in den Behörden der Bezirksregierung Detmold an die Öffentlichkeit zu treten. Unser Sohn wurde auch und vor allem durch das Vorgehen der Beamtinnen und Beamten in den örtlichen Behörden in Mitleidenschaft gezogen. Er durfte die Klassenstufe am Herder-Gymnasium Minden nicht wiederholen und musste abgehen, sein Vater hatte während seiner Lehramtsausbildung u.a. an der Schule Diskriminierungen beobachtet und kritisiert, zudem befand sich der Vater des Jungen, als dieser von der Schule abgehen musste, im Rechtsstreit mit der Behörde in Detmold. Die Schulleiterin der Folgeschule, der Käthe-Kollwitz Realschule Minden hielt, auf mehrfache, monatelange Anfragen des sorgeberechtigten Kindesvaters (dokumentiert) Informationen über die schulische Entwicklung des Sohnes zurück. Wenige Tage bevor dieser auch von dieser Schule abgehen musste, informierte die Schulleiterin der Käthe-Kollwitz Realschule den sorgeberechtigten Kindesvater hierüber, sie stellte ihn vor vollendete Tatsachen. Unser Sohn besuchte auch die Städtische Sekundarschule Peterhagen nicht, bzw. nicht regelmäßig. Die ausgesprochene Schulpflichtverletzung als Ergebnis jahrelanger Umgangsvereitelungen wurden von der Richterin vom Familiengericht Minden offenkundig wissentlich unterschlagen. Die Richterin hat Kenntnis vom zurückliegenden Rechtsstreit zwischen der Bezirksregierung Detmold und dem Kindesvater, sie hat Kenntnis von der Involvierung örtlicher Beamtinnen und Beamter, insbesondere der besagten Schulleitungen und des Jugendames Minden in den Fall. Es besteht für meine Person im Hinblick auf das Familiengericht Minden keine Rechtssicherheit. Mein Antrag auf Befangenheit der Richterin vom Familiengericht Minden wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamm abgelehnt, die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Hamm decken gewissermaßen die Richterin vom Familiengericht Minden. Es herrscht ein mehrfacher Machtmissbrauch vor. Gehe ich mit den geschilderten Vorfällen nicht an die Öffentlichkeit, laufen auch die übrigen Kinder Gefahr, in eine das Kindeswohl gefährdende Situation zu geraten.

Im Februar 2026 erkundigte ich mich bei der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden über deren Einschätzung im Hinblick auf die im Zeitraum von 2019 bis 2025 wiederkehrenden Umgangsvereitelungen, den (!) zweifachen Schulwechsel unseres Sohnes, die (!) ausgesprochene Schulpflichtverletzung - die dokumentierten Fälle, die unseren Sohn betrafen, wurden vom Jugendamt Minden n i c h t als kindeswohlgefährdent eingestuft. Ich erkundigte mich schriftlich darüber, weshalb das Jugendamt Minden keine Kindeswohlgefährdung im Fall unseres Sohnes erkenne. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Minden lud mich zu einem Gespräch in die Behörde ein. Nachdem ich v o r a b eine schriftliche Einschätzung des Jugendamtes Minden erbat, aus der hervorgeht, weshalb das Jugendamt Minden trotz jahrelang wiederkehrenden Umgangsvereitelungen sowie zweifachem (teils unfreiwillig erfolgten) Schulwechsel unseres Sohnes sowie einer vorliegenden Schulpflichtverletzung keine Kindeswohlgefährdung ausspricht - diese hätte mögliche Konsequenzen für die Kindesmutter vor dem Familiengericht - sagte die Sachbearbeiterin den Termin ab. Auf Nachfragen, mir die Kriterien des Jugendamtes Minden im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung zu nennen, antwortete mir die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Minden n i c h t mehr. Würde das Jugendamt Minden eine offizielle Kindeswohlgefährdung aussprechen, so würde die Behörde hierdurch implizit ihre Mitverwantwortung im Hinblick auf die Verletzung des Kindeswohls eingestehen - die Korruption sowie die Inkompetenz der örtlichen Beamteninnen und Beamten in den örtlichen Behörden haben das Kindeswohl nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Indem das Jugendamt Minden gewissermaßen einen “Etikettenschwindel” betreibt, die über Jahre wiederkehrenden, dokumentierten Umgangsvereiteilungen, die mehrfachen Schulwechsel des Sohnes sowie die ausgesprochene Schulpflichtverletzung n i c h t als Kindeswohlgefährdung einstuft, schützt das Jugendamtpersonal sich selbst sowie weitere Beamtinnen und Beamte in der örtlichen Schulleitungen, zudem bestärkt es seit Jahren durch sein Vorgehen die Kindesmutter im Familienrechtstreit. Angesichts des Verwicklung der besagten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden sowohl in dem Rechtsstreit, der zwischen der Bezirksregierung Detmold und mir im Zuge meiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geführt wurde als auch in die elterlichen Sorgerechtsstreitigkeiten liegt es nahe, von einer Intrige auszugehen - dass hierbei das Kindeswohl in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist ein Skandal!

Am 20.03.2026, ein Umgangswochende, beabsichtigte ich meine drei jüngeren Kinder vom Schulhof der Domschule Minden abzuholen (es handelt sich um jene Schule, deren Schulleiterin im September 2022 ein mehrmonatiges Schulbetretungsverbot ausgesprochen und hierdurch verhindert hatte, dass sich Vater und Kinder sehen; die Kindesmutter hatte zu diesem Zeitpunkt erneut den Umgang vereitelt; der Ehegatte der Schulleiterin war mein Kollege am Herder-Gymnasium Minden, meiner ehemaligen Ausbildungsschule während seiner Lehramtsausbildung, deren Schulleitung falsche Angaben im Hinblick auf seine Fehlzeiten zu Protokoll gab, die von der Bezirksregierung Detmold für meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf herangezogen wurden). Meine beiden Töchter liefen glücklich auf mich zu, ihr Bruder sei allerdings erkrankt, so die Mädchen. Nachdem die Töchter ihre Schulranzen geholt hatten, kam eine Mitarbeiterin der Schulleitung in energischen Schritten hinzu, sie teilte mir mit, dass heute ein Termin sei und die Kinder nicht abgeholt werden können - offenkundig war der Termin vor Gericht gemeint - hierbei versuchte die Mitarbeiterin mit der Aussage: “Wir wollen hier kein Aufsehen machen!" Vater und Tochter zu separieren, was der Kindesvater nicht zuließ, er forderte die Mitarbeiterin der Schulleitung auf Abstand zu nehmen, während seine Tochter sich an ihm festhielt. Die Richterin Frau vom Familiengericht Minden hatte den Termin, bei dem die gemeinsamen Kinder vor Gericht erscheinen, offensichtlich gezielt auf den 20.03.2026, 15.30 Uhr, einen Freitagnachmittag, auf ein Umgangswochenende gesetzt - an diesem Tag, um die angegebene Uhrzeit holt der Vater sein Kinder ab. Die richterliche Schikane war offensichtlich die Retourkutsche für die zuvor erfolgte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld bzw. dem zuvor geschalteten offenen Brief:

Nachdem der Kindesvater seinen Töchtern - seine zweite Tochter kam nun hinzu - mitteilte, dass diese heute mit ihrer Mutter einen Termin haben, verabschiedete er sich von beiden. Wenige Stunden später kontaktierte der Kindesvater die Kindesmutter, die nicht ans Telefon ging. Auch am Folgetag konnte er sie nicht erreichen, offenbar unterband die Kindesmutter an diesem Wochenende den Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater. Wenige Tage später erhielt der Kindesvater ein Schreiben vom Familiengericht Minden, aus dem hervorgeht, dass die gemeinsamen Kinder mit der Richterin vom Familiengericht Minden gesprochen und ihr mitgeteilt hätten, bei ihrer Mutter, nicht aber bei ihrem Vater leben zu wollen; sie würden den Vater weiterhin zeitlich begrenzt sehen wollen. Aus dem Schreiben kann der Kindesvater entnehmen, dass die gemeinsamen Kinder zuvor manipuliert worden sind, ihre Aussagen weisen unverkennbar darauf hin - der Erstgeborene unterliegt seit Jahren Umgangsvereitelungen. Seit dem 20.03.2026 unterband die Kindesmutter der gemeinsamen Kinder den Kontakt zwischen dem Vater und seinen Kindern für mehrere Wochen; der Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater wurde von der Mutter willkürlich, ohne vorherige Rücksprache, auf 10. April gesetzt - Rückendeckung erhält sie hierbei in der Regel von Beamtinnen und Beamten der Behörden der Bezirksregierung Detmold. 

Offenkundig wird der Elternkonflikt durch Beamtinnen und Beamte vor Ort als Vehigel genutzt, um dem unbequemen Kindesvater in Schach zu halten.

Ich verweise auf die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates in Zeiten des erstarkenden Autoritarismus. Ich erwarte eine Aufklärung was das Vorgehen der Behörden im Hinblick auf das Wohl meiner Knder betrifft, ferner erwarte ich, dass mir Gerechtigkeit widerfährt.

Mit freundlichen Grüßen

Bülent Kacan